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Paket beim Nachbarn "verschwunden"


justbaem
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Also wie der Titel schon sagt:

Paket wurde vor gut zwei Wochen, von DHL beim Nachbarn abgeliefert und ich per Zettel an der Tür benachrichtigt.

 

Nun das Problem:

Nachbar öffnet die Tür nicht obwohl er mit Sicherheit in der Wohnung ist (Licht, Fernseher, Stimmen)

auch die Bitte im Postkasten, mich bitte anzurufen bzw. mir das Paket vorbeizubringen wurde ignoriert.

 

Also DHL angerufen.

Ergebnis: DHL ist dafür nicht mehr zuständig da das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde.

 

Was nun? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit solch netten Nachbarn gemacht.

Anwalt?

Druck bei DHL machen? (Oder sind die wirklich ausm Schneider?)

Laut deutschem Recht haftet ja der Paketversender (keine Ahnung wie das in Ö aussieht, vermutlich nicht anders) nur ist dieser in diesem Fall eine Privatperson, daher will ich eigentlich keinen Stress machen da er ja nichts dafür kann.

 

Warenwert sind ca. 150€

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.....oder einen Schuß vor den Bug, unangemeldet, ohne Vorwarnung mit der Pozilei vor der Tür und ermuntern das Packerl rauszurücken.

Meinst, dass die nix anderes zu tun haben :confused:

Aber alternativ könnt er sich eine Polizei-Uniform ausborgen, vielleicht wirkt das genauso :D :devil:

Ich erinnere mich dunkel, dass es zu dem Thema sogar mal einen Fred hier gegeben hat :rofl:

 

EDIT:

Aber im Ernst, ich tät ihn auch abpassen. Musst dich halt im Stiegenhaus ein paar Tage auf die Lauer legen... :bump:

Was war den übrigens drin in dem Packerl, dass es seine Begehrlichkeit so geweckt hat? :holy:

 

EDIT 2:

Du könntest ihn auch anzeigen! Mit dem Zettel hast du ja den Beweis, dass er Eigentum von dir zurückhält. Also begeht er grad einen Diebstahl.

Mit der Argumentation könntest sogar die richtige Polizei hinlocken. :cool:

Bearbeitet von tenul
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...das unterschreib ich sofort...

...DHL kann gar nicht meinen, ordnungsgemäß geliefert zu haben, da falsche adresse...

 

es gibt DHL Sendungen, welche auch an den Nachbarn zugestellt werden dürfen. --> Daher Korrekt zugestellt.

Bearbeitet von Fl0
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es gibt DHL Sendungen, welche auch an den Nachbarn zugestellt werden dürfen. --> Daher Korrekt zugestellt.

Immer schön die Versandbedingungen lesen ;)

 

...wer entscheidet das?

...muß man dem nicht vorher zustimmen?

 

 

...ich frag deswegen so blöd, weil ich bis dato nix damit zu tun hatte...

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Der Versender, bzw. du, da du ja nichts beim Versender bestellen müsstest. Wenn du wo was bestellst und zB. über DHL versendet wird, bist du damit einverstanden, dass auch die Versandbedingungen von DHL gelten.

Allerdings wurde zumindest in D vom OLG Düsseldorf besagte Klausel schon als unwirksam erklärt, so gesehen hat man gute Chancen, eine nicht Korrekte Zustellung zu Argumentieren. Mit Zustimmung des Adressaten ist es auch weiterhin möglich.

Bearbeitet von Fl0
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Im übrigen würde ich mal ganz einfach den Shopbetreiber kontaktieren, dass das Paket nicht angekommen ist. der soll sich drum kümmern. Mit den Adressaten redet DHL eh nicht gern, weil die ja nicht Vertragspartner sind. Es läuft somit sowas immer über den Versender.
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was ist das bitte für ein nachbar, muss ja das ur gesindel sein.

 

also wie schon viele vorher gesagt haben, auch wenn er es woanders zustellt das bedarf schon noch deiner schriftlichen zustimmung.

 

schreib deinen nachbarn einen brief. eingeschrieben mit frist der heruasgabe des paketes da du sonst ein anzeige wegen unterschlagung machst.

 

eine woche reicht. wenn er es dann nicht hergibt anzeige. mach das ganze gemeinsam mit dem nachsendeauftrag. dhl soll das paket ersetzen wer weiss was der nachbar damit gemacht hat.

 

PS; Macht Anzeigen, A.....l.... wie diese leben von Leuten die zu faul sind Anzeigen zu machen.

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du musst nicht.;)
:f:

 

nachbar ist halt nicht immer nachbar.....

wennst einen richtigen idioten neben dir erwischt bleibt einem nichts anderes erspart.

eh klar - aber ich würde dezent auszucken wenn ich nur an meinen Nachbarn rankomme mittels eingeschriebenen Brief - ich dachte auch eher dass es einfach armselig ist dass wir in einer zeit leben wo man sowas erleben muss.
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... ich würde den Nachbarn mal einfach ... anzeigen ... 150 Euro-Wert im Paket sind ja nicht so wenig!

Dann würde ich die anderen Nachbarn mal bei Gelegenheit informieren, welchen Kameraden wir da im Haus haben.

Dann würde ich unten bei der Anschlagtafel einen Info Brief über diese nette Sache aufhängen.

Bei der nächsten Hausversammlungen ist das sicher ein interssantes Thema.

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Ansprechperson Nr I ist und bleibt der Versender alles andere ist fürn Hugo. Bin mir nicht mal sicher ob man als Adressat einen Nachforschungsauftrag erstellen kann.

 

Richtig, der soll sich den Zusteller schadenersatztechnisch zur Brust nehmen, als Empfänger hast bei DHL, DPD, Post..... keine Tschänz.

 

Anzeigen wird nix bringen, er wird sagen habe ich nie bekommen und die Beamten können wieder umdrehen. Mittels Anschlag auf der Haustafel an den Pranger stellen, so gut wie ich das Foltermittel Pranger finde, kann bei einem schlauen Nachbarn mehr Ärger als Hilfe bedeuten

 

Die Angelegenheit mit dem Nachbarn kann "man" sicher unter Einhaltung aller Grundsätze der Genfer Konvention auch mal zurechtbiegen oder einfach auf die richtige Gelegenheit für einen Kansas City Shuffle warten.

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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wenn er den nachverfolgungsauftrag vom versender machen lässt wird dhl dem die empfangsbestätigung zuschicken, das ist dann meistens ein printscreen vom gerät wo zu unterschreiben ist. das reicht mal für die anzeige.

es kommt schon mal vor dass die paketauslieferer dort dann selbst mit dem namen des nachbarn unterschreiben nur in dem fall wo man zettel schreibt und hin geht und anklopft spricht das verhalten des nachbarn schon für sich, daher ist hier sehr wohl eine anzeige fällig. anzeigeberechtigt ist jeder und davon sollte auch jeder gebrauch machen und es nicht mit "es bringt nichts" abtun. je eher anzeige gemacht wird desto besser, das versandunternehmen schreibt zum schluss den fall vielleicht als collateralschaden ab aber den ärger hast dann beim nächsten paket wieder.

 

leute machts anzeige..... es bringt immer was, nämlich zumindest einen schuss vor den bug für den nachbarn, dass er sich das ganze beim nächsten mal überlegt oder eben dokumentierte fälle die im wiederholungsfall als beweis zählen.

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... dass es einfach armselig ist dass wir in einer zeit leben wo man sowas erleben muss.

zum glück funktioniert das bei uns im haus einwandfrei. sollte mir sowas passieren, würde ich nach erfolglosen kontaktversuchen

auf jeden fall anzeige erstatten. selbst wenn durch leugnen nichts herauskommt (funktioniert das wirklich? wenn man das zeitnah macht,

sollte sich der fahrer ja vielleicht daran erinnern!), wäre das der schon zitierte "schuss vor den bug"...

 

schicksalsergeben die hände in den schoß legen würde ich sicher nicht...

 

CU,

HAL9000

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mein senf:

 

die zustellung ist nicht korrekt, es sei denn es gab zuvor eine schriftliche zustimmung, dass an diesen nachbarn hinterlegt werden darf, oder das paket "vor der tür" abgestellt werden darf - wenn es die nicht gibt, ist das paket nicht korrekt zugestellt - egal was in den geschäftsbedingungen steht - als jemand der den auftrag garnicht an dhl gegeben hat, braucht man deren geschäftsbedingungen nicht einhalten weil kein vertrag enstanden ist, ausserdem hält das auch so vor einem richter so und so nicht...ist zivilrecht;

 

dem nachbar einen eingerschriebenen brief schreiben..am besten via rechtsanwalt wenn es eine rechtschutzversicherung gibt...

 

checken ob es käuferschutz gibt, bei paypal z.b. oder ob der versender helfen kann, nach klärung der sachlage....

 

sollte das nichts nützen, muss davon ausgegangen werden, dass er sich durch den inhalt des pakets bereichern will...was allerdings kein diebstahl ist, denn dazu muss der "gewahrsamsbruch" durch den täter erfolgen...das hat er aber nicht getan...

die gesetzlich zutreffende bestimmung ist meiner bescheidenen meinung nach §134 STGB/Abs.: 2 - (Gelegenheits-) Unterschlagung - das ist ein offizialsdelikt und die polizei muss da tätig werden..und die erfolgsaussicht ist an hand der sachlage hier recht gut für dich.

 

 

(1) Wer ein fremdes Gut, das er gefunden hat oder das durch Irrtum oder sonst ohne sein Zutun in seinen Gewahrsam geraten ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein fremdes Gut, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hat, unterschlägt.

 

(3) Wer ein fremdes Gut unterschlägt, dessen Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer ein fremdes Gut im Wert von mehr als 50 000 Euro unterschlägt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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