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  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von edwardje
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    Angry Fahrverbot im Wald. Ärger mit besitzer

    Hallo alle,

    Hat jemand von euch erfahrung mit Waldbesitzer??
    Ich war heute Fahren am Rennfeld und bin auf dem Wanderweg gestopt worden durch der Besitzer vom Wald, so wie er das mir gesagt hat.
    Er hatte gemeind er darf mich Stoppen / Stehend Halten und er hat sogar ein bild gemacht von mich und meine Kollege damit er sehen kann ob Ich da Öfters bin weil dann wird er mich verklagen.

    Ich habe ihm gesagt das Ich zweifele ob das Überhaubt legal ist bilder zu machen.
    Weis einer von euch das??Was die Alles dürfen.

    Nach ein paar blöde spuche hat er uns dann gehen lassen, das arschloch. Übrigens nirgens am berg stehen verbotstafel.

  2. #2
    Begistrierter Renutzer Avatar von Rednaxela
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    Ja der Herr ist eh schon eine "Berühmtheit" weil er so ein Spinner is. Deshalb hab ichs bis jez gemieden aufs Rennfeld zu fahrn.

    Wenn er dich nach deinem Namen fragt bzw Ausweis: In Österreich gibts keine allgemeine Ausweispflicht. Fotos zu machen ist ohne dein Einverständniss auch verboten!

    Wenn er deinen Namen ned hat wirst auch nix zu befürchten haben, besonders wenn keine Forststraßentafel gstandn is..

    PS: Niemand, außer der Polizei, darf dich festhalten. Das ist Freiheitsberaubung!


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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von edwardje
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    Kann es sein das der Besitzer ein Piefke ist?
    Er ist nämlich ein auto mit Deutsche tafel gefahren Kennzeichen mit AC anfangend, das ist Nordrein westfalen

  4. #4
    Begistrierter Renutzer Avatar von Rednaxela
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    Zitat Zitat von edwardje Beitrag anzeigen
    Kann es sein das der Besitzer ein Piefke ist?
    Er ist nämlich ein auto mit Deutsche tafel gefahren Kennzeichen mit AC anfangend, das ist Nordrein westfalen
    Jo AC könnte Aachen sein (???)

    Möglicherweise a Piefke. Der würde das Klischee perfekt bedienen


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  5. #5
    Geht scho! Avatar von FloImSchnee
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    @edwardje: ich weiß nicht, worüber du dich aufregst.

    Wenn du auf illegalen Wegen fährst - und illegal sind für Biker im Gelände alle, die nicht explizit freigegeben sind - musst du mit so etwas rechnen.

    Ob er ein Bild von dir machen darf? Sei froh, dass er nicht die Polizei gerufen hat.
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  6. #6
    Geht scho! Avatar von FloImSchnee
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    Zitat Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
    PS: Niemand, außer der Polizei, darf dich festhalten.
    Meines Wissens darf das der Grundstücksbesitzer bis zum Eintreffen der Polizei sehr wohl.
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  7. #7
    onkl tistof Avatar von bikeopi
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    Zitat Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Meines Wissens darf das der Grundstücksbesitzer bis zum Eintreffen der Polizei sehr wohl.
    nö. darf er nicht. dürfte er nur bei gefahr in verzug. und da besteht keine verhältnismässigkeit.

  8. #8
    Julia oh Julia Avatar von yellow
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    ein auto mit Deutsche tafel gefahren
    brauchst a Kennzeichen, dasst hörst ob es ein Nachbar ausm Norden ist?


    Rest: verbuchs als "Erlebnis", is ja nix passiert



    [edit]
    lese den ersten Beitrag gerade aufmerksamer und komme zum Schluss, dass es möglich wäre, dass Du es nicht hörst, ist ja auch egal.
    Kurz: es gäbe ein paar Leute, die dürften Dich im Wald anhalten. Zu einer solchen Eskalation ist es aber bisher noch nicht gekommen.

    immer schön "ja" und "stimmt" und "mach ich nie wieder" / "verfahren" / "Karte schlecht gelesen" / "bin doch nicht von hier", ..., und nicken, als "Erfahrung" verbuchen und nicht weiter drüber nachdenken
    [/edit]
    Geändert von yellow (22-11-2009 um 17:29 Uhr)

  9. #9
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    ha ja sowas kenn ich auch.

    mich hat mal in OÖ ein Waldbesitzer noch vor dem Wald aufgehalten und gmeint das i gar ned in sein Wald reinfahren brauch weil dan zeigt er mich an. Hab dan 5 min gewartet und das Rad durch den Wald geschoben---->Plötzlich steht er da und meint das er die Polizei holt. Dann mußte ich ca. 15 minuten lang erklären das:

    1. Jedem Menschen erlaubt ist auf Forstwegen in Ö zu Wandern (hehe hatte hald statt nem Rucksack am Rücken a Rad an der Hand)

    2.und, dass wenn er mich nuch einmal anfasst (wollte mich an der Schulter festhalten) ich das als Bedrohung sehe und mich dann wehren muß.

    Als er mich dan nochmal anfassen wollte war ich kurz davor das ich im das Rad rauf schmeiß (war noch a altes schweres KTM, hät sicher a weng brennt am Kopf ). Hab mich dann zusammengerissen und das Handy rausgeholt und wollt die Polizei rufen (wegen Nötigung).....auf einmal wurde er kleinlaut und hat sogar gsagt das ich die letzten 20 Meter fahren darf (das ganze Waldstück war sage und schreibe 50 m lang).

    Grundsätzlich ist es verboten durch den Wald zu fahren....aber keinen Richter wird das je intressieren ausser man wird öfters deswegen angezeigt.

    Wie das min festhalten ist weis ich nicht,....wenn ich mich richtig erinnere darf man das nur wenn eine Straftat vorligt und der Täter sich entziehn will...meiner Meinung nach ist das mit dem Wald Zivielrecht und da glaub ich das man das nicht darf....bin aber ka Jurist, also nur so aufgeschnappte sachen.

    @Foto machen:
    wen das sein Grundstück ist, darf er glaub ich schon ein Foto machen

    MfG Christian
    Geändert von Theex (22-11-2009 um 17:36 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
    Wenn er dich nach deinem Namen fragt bzw Ausweis: In Österreich gibts keine allgemeine Ausweispflicht. Fotos zu machen ist ohne dein Einverständniss auch verboten!
    Falsch, totaler Dumpfsinn:
    wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!
    Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!

  11. #11
    ... Avatar von sonina
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hans4073 Beitrag anzeigen
    Falsch, totaler Dumpfsinn:
    wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!
    Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!
    In österreich haben wir aber eine andere Gerichtsbarkeit als in D - das heißt, bei uns wird nach dem Gesetzbuch entschieden und nicht nach einmal gefällten Präzedenzurteilen (oder so ählich heißt das...). Was wiederum bedeutet: einmal kann das Gericht so entscheiden, das andere Mal wieder anders. Wenn mich einer im Wald festhalten würde, hätte er bald sehr sehr große Probleme (Frauen sollte man lieber nicht festhalten , egal wo).

    LG

    S.

  12. #12
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    Zitat Zitat von sonina Beitrag anzeigen
    In österreich haben wir aber eine andere Gerichtsbarkeit als in D - das heißt, bei uns wird nach dem Gesetzbuch entschieden und nicht nach einmal gefällten Präzedenzurteilen (oder so ählich heißt das...). Was wiederum bedeutet: einmal kann das Gericht so entscheiden, das andere Mal wieder anders. Wenn mich einer im Wald festhalten würde, hätte er bald sehr sehr große Probleme (Frauen sollte man lieber nicht festhalten , egal wo)
    Deine Erfahrung bei Gericht dürfte sich in engen Grenzen halten ... und um eventuelle große Probleme eines "Festhalters" ging es nicht.

  13. #13
    Chickenwaynutzer
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    Zitat Zitat von hans4073 Beitrag anzeigen
    Falsch, totaler Dumpfsinn:
    wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!
    Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!
    Würde mich interessieren ob bei Besitzstörung das Anhalterecht greift.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Intrud0r Beitrag anzeigen
    Würde mich interessieren ob bei Besitzstörung das Anhalterecht greift.
    Denke nicht, dass eine Anhaltung bei Besitzstörung zulässig wäre; jedoch mit Sicherheit die Erstellung von Fotos zur späteren Feststellung der Identität.

  15. #15
    back on bike Avatar von jour-li
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    die angemessenheit der maßnahme zur anhaltung ist immer die große frage

    prinzipiell darf er dich glaub ich schon bis zum eintreffen der exekutive anhalten

    wie geschrieben, die kosten für die ausforschung deiner identität durch den privatdetektiv und die kosten für die besitzstörungsklage bleiben dir ganz sicher

    ein "ganz lieber" kollege von mir zieht das im südlichen niederösterreich - berndorfer gegend beinhart durch: der marschiert mit fotoapparat im wald herum, postiert beinhart befreundete privatdetektive bei den geparkten autos und telefoniert die an, wenn er radlfahrer in seinem wald trifft - er bemüht sich nicht einmal mehr wirklich, sie nach dem namen zu fragen, weil ihm da natürlich schon einige biker einen falschen namen genannt haben.
    wenn die dann ins auto einsteigen haben die detektive die biker über die autonummern
    kostet ein paar hunderter für die privatschnüffler plus die besitzstörungsklage
    Geändert von jour-li (22-11-2009 um 19:18 Uhr)

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