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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Kuota Kharma Garantiefall! Hilfe Hilfe !!!!

    Ein hallo an Alle!
    Ich brauche eure hilfe. Ich habe im April 2009 ein gebrauchtes Kuota Kharma gekauft mit Kaufvertrag und Kaufbeleg des Erstbesitzers. Kaufbeleg ist ausgestellt Juli 2008. Im Oktober 2009 hat der Rahmen und die Gabel Luftblasen geschlagen darufhin bin ich mit dem Rad zu Stadler gefahren wo das rad gekauft wurde. Dezember 2009 wurde das Rad entgegen genommen und zu Kuota eingeschickt. Nach 3 Monaten habe ich mal nachgefragt wo der Rahmen bleibt. Als Anwort erhielt ich das kuota den Rahmen nach asien zum lackieren geschickt hat. Weitere 3 Monate fragte ich wieder nach. Als Anwort erhielt ich das der Rahmen verschwunden gegangen sei und das ich jetzt einen Ersatzrahmen bekomme. Gestern bin ich dann wieder zu Stadler und bekam ein Anfall. Bekommen habe ich ein Kouta Kharma 2008 in rot anstatt in blau und ausserdem ist die Gabel eine komplett andere vorher aus voll Carbon und der vorlauf war gerade. Jetzt habe ich eine gebogene gabel mit aluschaft. Also eine verschlechterung! und bin auch nicht gewählt mit einem Roten Rahmen zum zufahren. Natürlich habe ich mir das nicht gefallen lassen. Als anwort erhiel ich. Ich sollte micht nicht aufregen und zufrieden sein das ich einen neuen Rahmen erhalten habe da ich ja nicht der Erstbesitzer sei. Und Kuota hat das alles auf kulanz gemacht. Ich finde das alles eine echte sauerrei. Welche rechte habe ich den als Zeitbesitzer? 2 Jahre sind ja noch nicht mal um. Was muss ich mir gefallen lassen?

    hilft mir!

    LG aus berlin

  2. #2
    Light-Bikes Racingteam Avatar von Weight Weenie
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    Du musst dir genau das gefallen lassen was in den Garantiebestimmungen geschrieben steht.

    Online kann mal leider bei Kuota diese nicht finden - sollten aber mit dem Rad ausgeliefert worden sein.

  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Scorpio
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    Zitat Zitat von Weight Weenie Beitrag anzeigen
    Du musst dir genau das gefallen lassen was in den Garantiebestimmungen geschrieben steht.

    Online kann mal leider bei Kuota diese nicht finden - sollten aber mit dem Rad ausgeliefert worden sein.
    Nicht ganz - neben der (freiwilligen) Garantie des Herstellers gibts schon noch zwingende gesetzliche Bestimmungen über Gewährleistung und Schadenersatz. Ich fürchte nur, viel wird das auch nicht helfen - besonders bei der Farbe nicht.

  4. #4
    The Head Honcho!
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    Zitat Zitat von vip2305 Beitrag anzeigen
    .... Welche rechte habe ich den als Zeitbesitzer? 2 Jahre sind ja noch nicht mal um...
    a) Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler hast Du keine. Da eben nicht beim Händler gekauft.
    b) Garantie: mein Bauchgefühl sagt mir, dass sie nur für den Erstbesitzer gilt. ABER: das ändert nichts daran, dass der Händler (bzw. die "Händlerkette") Deinen Rahmen verschissen hat. Selbst bei nicht bestehenden Garantieansprüchen ist somit ein Schaden an Deinem Eigentum entstanden. Jetzt wird es ein wenig kompliziert. Der Schaden ist Dir zu ersetzen, allerdings kommt der Zeitwert zum Tragen. Also Neuwert des Rades minus Abnutzung. Inwieweit der entstandene Schaden mit dem anderen Rahmen abgegolten wurde, bleibt also fraglich. Mein Bauchgefühl sagt: ja. Bitte bedenken, dass ich nur vom Bauchgefühl gesprochen habe. Deutsches Recht kenne ich nicht genau, aber die Abweichungen zum Ö-Recht düften minimal sein. Am besten an den Konsumentenschutz wenden.

  5. #5
    STORCK what else Avatar von simplonthepride
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    Denke mal ihr habt in Germanien auch so was wie einen Konsumentenschutz - an den würde ich mich einmal wenden. Ebenso an den Generalimporteur von Kuota für Deutschland, sollte ja mit dem I-Net zu finden sein.

    NICHT DAS ERREICHTE ZÄHLT SONDERN DAS ERZÄHLTE REICHT.

    WAS FÜR MICH WAHR IST IST WAHR, GLEICHGÜLTIG OB DAS ANDERE SO SEHEN ODER NICHT.

  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von murdoc
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    Grundsätzlich ist ein Garantieanspruch (korrekt Mängelhaftung) nicht an einen "Erst"besitzer/Eigentümer gebunden, sondern nur an den Gegenstand. Nun müßtest du herausbekommen, wie lange der Garantieanspruch (noch) andauert. In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde. Ist der Garantieanspruch erloschen, so kann dir die jeweilige Firma im Kulanzwege den Schaden beheben (ist freiwillig und wegen des daraus resultierenden Gewährleistungsanspruches wird oft davon abgesehen). Ich vermute, das in Deutschland die entsprechende Gesetzeslage ähnlich ist.

    Bei KUOTA Österreich gibt es eine sogenannte "PREMIUM KLUBMITGLIEDSCHAFT" http://www.kuota.at/vorteile-pid688
    Ob es diese auch in Deutschland gibt und ob der Vorbesitzer diese Mitgliedschaft abgeschlossen hat, müßtest du ev. hinterfragen.
    Wegen der Verzögerung bei der Reperatur (egal ob Garantiefall oder nicht) würde ich auf alle Fälle bei KUOTA Deutschland schriftlich Beschwerde einbringen.
    Ansonst ist der Tipp mit dem Konsumentenschutz (siehe Vorposter) das Beste was du tun kannst ohne für einen RA tief in die Tasche greifen zu müssen.

    Dieses Posting beinhaltet meine private Meinung und erhebt keinesfalls den Anspruch der Vollständigkeit oder Richtigkeit!!!!
    Geändert von murdoc (13-06-2010 um 18:32 Uhr)
    "Cras legam."
    Morgen werde ich es lesen.

  7. #7
    Light-Bikes Racingteam Avatar von Weight Weenie
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    Zitat Zitat von murdoc Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist ein Garantieanspruch (korrekt Mängelhaftung) nicht an einen "Erst"besitzer/Eigentümer gebunden, sondern nur an den Gegenstand. Nun müßtest du herausbekommen, wie lange der Garantieanspruch (noch) andauert. In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde. Ist der Garantieanspruch erloschen, so kann dir die jeweilige Firma im Kulanzwege den Schaden beheben (ist freiwillig und wegen des daraus resultierenden Gewährleistungsanspruches wird oft davon abgesehen). I
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und muß in Österreich keine 2 Jahre dauern - sie dauert solange wie der Hersteller es in den Garantiebestimmungen festgehalten hat.

  8. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von NoFatMan
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    so jetzt sind wir leider wieder bei

    Garantie versus Gewährleistung

    gelandet -

  9. #9
    The Head Honcho!
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    Zitat Zitat von fatman Beitrag anzeigen
    ....Garantie versus Gewährleistung ...
    Eben. Aber das wurde eh schon 100000x erklärt.....

  10. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von murdoc
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    Zitat Zitat von Weight Weenie Beitrag anzeigen
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und muß in Österreich keine 2 Jahre dauern - sie dauert solange wie der Hersteller es in den Garantiebestimmungen festgehalten hat.
    Sorry, aber du solltest vorerst den Beitrag durchlesen, überdenken und dann antworten!! Ich habe geschrieben:
    "In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde"
    Wo steht da etwas von Garantie???
    "Cras legam."
    Morgen werde ich es lesen.

  11. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von murdoc
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    Zitat Zitat von fatman Beitrag anzeigen
    so jetzt sind wir leider wieder bei

    Garantie versus Gewährleistung

    gelandet -
    RICHTIG!!! Weil das scheint ja ungleich wichtiger zu sein, als dem Fragesteller zu helfen.
    "Cras legam."
    Morgen werde ich es lesen.

  12. #12
    The Head Honcho!
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    Zitat Zitat von murdoc Beitrag anzeigen
    Sorry, aber du solltest vorerst den Beitrag durchlesen, überdenken und dann antworten!! Ich habe geschrieben:
    "In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde"
    Wo steht da etwas von Garantie???
    Zitier die vorhergehenden Sätz auch dazu.
    Dann haben wir:
    Grundsätzlich ist ein Garantieanspruch (korrekt Mängelhaftung) nicht an einen "Erst"besitzer/Eigentümer gebunden, sondern nur an den Gegenstand. Nun müßtest du herausbekommen, wie lange der Garantieanspruch (noch) andauert. In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde
    Im ersten Satz setzt Du Garantie mit Mängelhaftung gleich.
    Nächster Satz: Garantie....
    Dann: Mängelhaftung (Gesetzeslage). Da Deiner Definition nach (siehe erster Satz) Garantie und Mängelhaftung das Gleiche sind, sind Deiner Meinung nach (dritter Satz) Garantieansprüche (oder Mängelhaftung, wurscht, eh das Gleiche) gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt.

  13. #13
    Light-Bikes Racingteam Avatar von Weight Weenie
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    Zitat Zitat von murdoc Beitrag anzeigen
    Sorry, aber du solltest vorerst den Beitrag durchlesen, überdenken und dann antworten!! Ich habe geschrieben:
    "In Österreich muß die Dauer der Mängelhaftung schriftlich festgelegt werden und dauert 2 Jahre wenn der Kaufvertrag nach dem 31. Dez. 2001 abgeschlossen wurde"
    Wo steht da etwas von Garantie???
    Lies dir deinen eigenen Text bitte mal selber durch.

    Solltest du ihn nicht verstehen erklärt es Lars oben ganz gut.

  14. #14
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    warum gehst du nicht zu einer rechtsberatung?

    die pseudowahrheiten und die streitsucht manch hier schreibenden, bringen dir nichts.
    hoffe geholfen zuhaben

    das gewährleistungsgesetz ist in deutschland etwas anders als in österreich

    ich glaube an einen sauberen sport

    www.bernhardkohl.at

  15. #15
    Light-Bikes Racingteam Avatar von Weight Weenie
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    Ich würde mich in erster Linie mal an den deutschen Kuota Vertrieb wenden - dieser ist sicher an der Lösung des Problemes interessiert:

    CCM-Sport GmbH
    von-Wrangell-Str. 5
    D-53359 Rheinbach


    Kontakt:
    E-Mail: CCM-Sport@T-Online.de
    Geschäftsführer: Uli Hergesell-Bulian

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