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  1. #1
    steel is real
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    Betriebskostenabrechnung für Mietweohnung

    Hi!

    Ich bin im Nov 2010 in eine neue Mietwohnung gezogen und habe vor ein paar Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 bekommen. Da ich 2010 nur knapp über ein Monat dort gewohnt habe, war ich der Meinung, dass ich auch nur für diesen Zeitraum die BK zahlen muss. Meine HV meint allerdings, dass ich laut Mietrecht dazu verpflichtet bin das ganze Jahr zu bezahlen und in dem Fall eben "Pech" habe.

    Kann dazu jemand was sagen?

    Danke, Lg
    M

  2. #2
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    Ich weis nicht wie es anderswo is, aber bei meiner Wohnung zahlt der Mieter die Miete und die Betriebskosten für die dauer was er in meiner Wohnung is, Sprich im August eingezogen, zahlt er auch ab August die Betriebskosten. Wie es über ne HV rennt weis ich nicht....

  3. #3
    Zeit wirds! Avatar von shroeder
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    Zitat Zitat von mixi Beitrag anzeigen
    Hi!

    Ich bin im Nov 2010 in eine neue Mietwohnung gezogen und habe vor ein paar Wochen die Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 bekommen. Da ich 2010 nur knapp über ein Monat dort gewohnt habe, war ich der Meinung, dass ich auch nur für diesen Zeitraum die BK zahlen muss. Meine HV meint allerdings, dass ich laut Mietrecht dazu verpflichtet bin das ganze Jahr zu bezahlen und in dem Fall eben "Pech" habe.

    Kann dazu jemand was sagen?

    Danke, Lg
    M
    so ist das. frei ausm gedächtnis weil zfaul zum googln oder mrg abtippen...

    der zum übernäxten der abrechnung folgenden zinstermin zur zahlung der wohnbeiträge verpflichtete mieter/eigentümer haftet fürs vorjahr. im idealfall hättest halt das durchn vormieter angsparte guthaben kriegt.

    so erzählt das der hausverwalter shroeder auch den leuten die ihn immer um die jahreszeit anrufen...

    edit sagt noch, wenn die wohnung vor aktueller anmietung an gewissen zeitraum leerstehend war (2 monate glaub ich) dann müssts der vermieter tragen, aber da müsst ich auch erst genauer recherchieren, damit würd ich mich erst befassen wenns einerunserer mieter mit der begründung ned zahlt
    Geändert von shroeder (19-07-2011 um 11:12 Uhr)

  4. #4
    OO , oooo , ______, Avatar von tenul
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    Zitat Zitat von shroeder Beitrag anzeigen
    der zum übernäxten der abrechnung folgenden zinstermin zur zahlung der wohnbeiträge verpflichtete mieter/eigentümer haftet fürs vorjahr.
    Na prack

  5. #5
    Zeit wirds! Avatar von shroeder
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    Zitat Zitat von tenul Beitrag anzeigen
    Na prack
    eh, anders isses aber ned praktikabel, ich könnt gar ned jedes jahr allen ausgezogenen mietern nachrennen und die hälfte klagen, des geht ned. beim wohnungskauf hast wenixtens die möglichkeit etwas gesondertes zu vereinbaren, als mieter isses halt so. ich hab auch für mietbeginn 15.12. damals 400€ nachzahlt

  6. #6
    messerspeichenfan Avatar von bigair
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    die BK hat ja der vormieter schon mit der miete mitgezahlt, einzig eine nachzahlung kann dir zu last fallen - so kenn ich das. wir haben zum glück ein guthaben übernommen.

  7. #7
    cycliste Avatar von schubi848
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    Diese Regelung geht aus einer Mietrechtlichen Enscheidung hervor (ein Kommentar dazu findet sich hier). Ich würde vor Bezahlung auf alle Fälle die AK (und die Mietervereinigung) kontaktieren. Vielleicht hast a bissl Glück (siehe letzter Absatz hier).

  8. #8
    Zeit wirds! Avatar von shroeder
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    Zitat Zitat von schubi848 Beitrag anzeigen
    Vielleicht hast a bissl Glück (siehe letzter Absatz hier).
    ah, dann warns zwei wochen, ned zwei monate, da sieht ma wieder wie sich die verwalter schlecht auskennen

  9. #9
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    Zitat Zitat von shroeder Beitrag anzeigen
    eh, anders isses aber ned praktikabel, ich könnt gar ned jedes jahr allen ausgezogenen mietern nachrennen und die hälfte klagen, des geht ned.
    Wahnsinn das österreichische ääh.. Recht! "Verwaltungstechnischen" Gründe - wenn ich sowas schon lese.
    Wieso soll das korrekte Abrechnen nicht funktionieren? Bei jeder meiner Mietwohnungen in D hat das bisher so funktioniert, dass die Nebenkosten für "Teilzeit" korrekt abgerechnet wurden; auch beim Wechsel des Vermieters. Da muss halt der Vermieter/Vertreter/HV sich in die Wohnung begeben und die Zählerstände für Heizung/Wasser ablesen. Beim Energieverbrauch ist es ja auch so, dass der Lieferant den Zählerstand zum Ein-/Auszug erhält und nur den tatsächlichen Nutzungszeitraum dem jeweiligen Nutzer inklusive eventueller Nach-/Rückzahlungen in Rechnung stellt.
    Weshalb soll das beim Wasser bzw. den weiteren Nebenkosten nicht funktionieren? Dann müsste man ja regelmäßig kurz vor Abrechnungsende ausziehen. Wieso kann die HV bzw. der Vermieter nicht alten Mietern nachrennen? Die bekommen genug Geld. Notfalls können sie ja die Vorauszahlung so hoch ansetzen, dass zur Abrechnung stets ein Überschuss vorhanden ist. In der Zwischenzeit konnte das Geld hübsch angelegt werden und "arbeiten". Dann meldet sich der Altmieter von ganz alleine.

  10. #10
    jetzt reduziert! Avatar von grey
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    Derzeit ist es technisch einfach unmöglich soetwas zu berechnen.
    Ausserdem is eh alles super-transparent geregelt, jeder kann jederzeit seine bk abrechnung bei seinem hv einsehen und weiß somit wo der hase läuft.

  11. #11
    Zeit wirds! Avatar von shroeder
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    Zitat Zitat von kami Beitrag anzeigen
    Die bekommen genug Geld.
    öha, ein auskenner...

    eh, weil wir euch mieter bescheißen, die versicherungsnachlässe in form von provisionen kassiern und auf jeder handwerkerleistung minimum 10%unterm titel "aufsichtshonorar" zurückkriegen, außerdem kassiern wir illegalerweise bearbeitungsgebührn fürs erstellen der mietverträge, mietzuschläge für durchsichtiges fensterglas, luxusaufschlag für fließend wasser in der wohnung und aussichtsaufschlag sobald von einem fenster der bestandseinheit mind. ein baum sichtbar ist, und einen 15% prozentigen trockenbonus für wohnungen ohne schimmel...

    hättst halt auch verwalter glernt, dann müsstest ned neidig sein

  12. #12
    jetzt reduziert! Avatar von grey
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    lern du lieber einen beruf der auch gewürdigt wird, dann musst nicht dauernd deine "tätigkeit" in internetforen verteidigen.

    Wie wärs mit Feuerwehrmann?

  13. #13
    Zeit wirds! Avatar von shroeder
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    Zitat Zitat von greyz Beitrag anzeigen
    lern du lieber einen beruf der auch gewürdigt wird, dann musst nicht dauernd deine "tätigkeit" in internetforen verteidigen.

    Wie wärs mit Feuerwehrmann?
    redst mit mir?

  14. #14
    jetzt reduziert! Avatar von grey
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    ich wüsst nicht wer hier sonst dauernd rumraunzt wie undankbar sein job ist und wie ungerechtfertigt man ins schiefe licht gerückt wird..
    wenn du halbwegs integer bist hast du es nicht nötig dich auf solche "anschuldigungen" einzulassen, dennoch tust du es - entweder es macht dir spass(bzw. aus langeweile) oder du hast tatsächlich so große probleme damit kein positives feedback durch deine berufung zu bekommen.

    so oder so es is zach

    edit: im endeffekt ist es glückssache ob man an eine vernünftige hv kommt oder eben nicht. Ein Freund von mir hat eine schreckliche erwischt, meine im Moment ist Top .. (dafür war die davor zum vergessen)
    Ich war in meinem Leben noch nicht so gut Informiert was in dem Haus vorgeht, das ändert nichts an den Betriebskosten aber sehrwohl etwas an der Zufriedenheit
    Geändert von grey (19-07-2011 um 14:07 Uhr)

  15. #15
    Chaot #9 Avatar von NoDoc
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    Zitat Zitat von kami Beitrag anzeigen
    Wieso kann die HV bzw. der Vermieter nicht alten Mietern nachrennen? Notfalls können sie ja die Vorauszahlung so hoch ansetzen, dass zur Abrechnung stets ein Überschuss vorhanden ist.
    Genau, super Idee.............nur jammert dann halt der Mieter, der kurz vor der Legung der Jahresabrechnung auszieht und deshalb um das Guthaben umfällt und der Neue freut sich..
    So einfach wärs.....

    (1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren.

    Art 28 Abs 1 BayNatSchG

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