was ist jetzt aus den 400,- strafe geworden? einspruchsfrist versäumt?
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nein, einspruch wurde erhoben, jez wird sich das ganze ws wieder ewig dahinziehen bis wieder was retour kommt. aber ich hab halt, weil ich auf meine bekannten gehört habe und weil ich von der zeitung kontaktiert worden bin die geschichte "frei" gegeben,...schlimmer kanns eh nicht mehr werden hab ich mir dacht!
TEIGWAREN heißen TEIGWAREN, weil sie früher mal aus TEIG WAREN
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Also ich würde da doch sehr daran zweifeln ob die verhängten Strafen schuld- und tatangemessen sind.
Auch eine Korrektur des Strafaussmaß aufgrund des Einkommens scheint durchaus gerechtfertigt. Wir leben ja in einem Rechtsstaat und da kann die Behörde nicht gegen seine Bürger auftreten. Wenn doch wird sollte sich der VwGH drum kümmern, den Behörden zu zeigen FÜR die Bürger da zu sein und nicht GEGEN sie.
Eigentlich unglaublich welche Misantropen da an den Schreibtischen hocken müssen.
also wenn jemand so offenbar auf alles pfeift und gar nix am radl hat, ghört er dann nur halbert gstraft, und jenem welchem nur ein reflektor fehlt, der aber sonst alles gesetzeskonform montiert hat soll die volle summe v. 50,- fürn reflektor verrechnet werden?
rechtsstaat meint im übrigen nicht, dass der einzelne bürger nach belieben recht zu haben hat...
Nojo, wenn man bedenkt, dass grad meine Mutter 100€ zahlen musste, weil sie mit knappen 100 durch eine Ortschaft gefahren ist, dann scheinen mir 400€ fuer die paar fehlenden blingblings ein bissl ueberzogen.
Gerecht waere ein 100ter fuern Kroko und Fetzn weg fuer die Mutter. Nur um das mal in Relation zu setzen.
cu
martin
2014: Narrisches Bein ang'haut
2013: Meniskus gerissen
2012: Schlüsselbein gebrochen
http://longdistancerides.blogspot.com/
das problem is, dass wir verwöhnt sind. wir ham glaub ich in europa die gelindesten strafen überhaupt. deswegen kommen uns die 400 viel vor.
mei maximum war vor einigen jahren auf der pack für 149 statt 100 knapp 150 €, für 178 den wechsel runter 50€, das is zu billig, in der schweiz zbsp...
verstehst?
ich tät sagen 200 san ok, und 200 für völlig fehlende schuldeinsicht...
Diesen Beitrag verstehe ich nicht. Wir leben in Österreich und nicht in einer Karikatur frei nach Kafka.
Ich meine nicht, dass wir eine Anarchie anstreben sollten und dass Strafen für Delikte durchaus gerechtfetigt sind. Wenn das Strafmaß aber darauf schließen lässt dem Bürger eins auszuwischen hat das mit einer ordentlichen Verwaltung nichts zu tun und sollte tatsächlich vom VwGH geprüft werden.
Edit: Wenn man beruft hat man also fehlende Schuldeinsicht? Eigenartige Rechtsauffassung hast Du da.
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