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Kollision am radweg- chancen auf schadenersatz


enno v.s.
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@milestone:

 

Ich würde nie mehr auf eine RS-Versicherung verzichten wollen. In den letzten Jahren hatte ich leider einige unschöne Erlebnisse, wo mir die RS sehr wohl den "Arsch gerettet" hat. Darunter waren unter Anderem der Konkurs meines letzten Arbeitgebers, bei dem ich ohne RS ziemlich blöd geschaut hätte, da wäre mir viel Geld verloren gegangen, auch vor "besten Freunden" schützt der RS. Hier kommen doch Prozesskosten zusammen, da kannst du dir gleich mehrere "geilste Superradln" kaufen.

 

Das Problem an sich ist ja nicht, dass du die Prozesskosten nicht ersetzt bekommst, weil die muss ja die Verliererpartei zahlen. Das Problem ist, dass DU die Prozesskosten VORHER auslegen musst um sie nachher (u.U. mit einer neuerlichen Zivilklage) wieder zurück zu bekommen.

 

Aber Bitte, wenn du so "gestopft" sein solltest, gleich mal nur so ein paar tausend Euro auf den Tisch zu legen, nur damit du - weil der Gegner gegen das Urteil Einspruch erhoben hat - in die nächste Instanz gehen kannst.... ja klar, dann fährst du aber sowieso schon nur die geilsten Räder und Autos. Dann hast du das Geld sowieso.

 

Und nur mal zur Größenordnung: wenn dir jemand 1000,- Euro schuldet, dann darfst du schon mal mit 500,-- Euro Anwaltskosten rechnen, nur damit eine Klage und ein Exekutionsantrag gestellt wird. Wird Einspruch erhoben, kannst weiter ein paar Hunderter drauf legen. Und das bei einem Streitwert von grad mal 1000,- Euro.

 

Und jetzt rechne dir mal aus, wenn du verletzt bist bei einem unverschuldeten Unfall, der Gegner gibt nichts zu und widerspricht dir. Was glaubst du, welche Kosten du statt der RS auslegen darfst, wenn du klagen musst, wenn der Streitwert durch Schmerzensgeld und KH-Kosten bei vielleicht mal 20-50000,- Euro liegt? Das zahlst du nicht mehr leicht aus eigener Tasche - da darfst du dir einen Kredit nehmen, nur damit du mal überhaupt eine Klage einbringen kannst, im anderen Fall schaust einfach durch die Finger. Oder umgekehrter Fall, du wirst (vielleicht zu Unrecht) geklagt - du könntest dich nicht einmal wehren, weil du es nicht bezahlen könntest. So schauts aus.

 

Also gib bitte niemanden hier öffentlich einen Rat, dass eine RS-Versicherung sowieso nur Blödsinn ist. Das kommt nämlich auf die Umstände an.

Bearbeitet von Wolfg@ng
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Sooft ich das sehe tritt eine Rechtsschutzversicherung immer nur dann für einen ein, wenn das eh eine gmahte Wiesen ist - in allen anderen Fällen in denen es heikel oder schwierig wird tun die genau nix. Das Leid und den Ärger übernehmen die auch nicht, das muss man immer selbst aushalten. Ich hätte längst eine solche Versicherung wenn man sicher sein könnte dass die genau dann tätig werden und sagen egal was ist wir werden es durchsetzen oder es zumindest versuchen.

Einen Prozeß zu führen bei dem der Ausgang klar ist, da brauche ich keinen der sich nachher damit brüstet mich unterstützt zu haben. Das ist meine Wahrnehmung bezüglich Rechtsschutz und anderer Versicherungen.

 

Ich kann dir hinsichtlich deiner Wahrnehmungen zu RS-Versicherungen nicht zustimmen. Insbesondere gibt es in einem Zivilverfahren höchst selten (eigentlich gar nicht) "a gmahte Wiesen". Das Obsiegen oder Unterliegen in einem Zivilprozess ist immer eine Frage der Beweislage und obliegt die Entscheidung bei Unfällen wie ihn der TE schilderte ausschließlich der richterlichen Beweiswürdigung. Auch regelmäßig hierzu erstellte Sachverständigengutachten können nicht immer zur wesentlichen Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

 

Sämtliches Vorbringen einer Prozesspartei stellt in der Regel eine subjektive Ansicht dar. An dieser orientiert sich auch die RS-Versicherung und gewährt je nach dem versicherten Risiko die Kostendeckung oder nicht. Sofern das Risiko allerdings vom Versicherungsvertrag umfasst ist, kann der Versicherer nicht nach Gutdünken die Kostendeckung ablehnen. Der Versicherte hat einen vertraglichen Rechtsanspruch auf die Leistungserbringung des Vertragspartners und kann dies bei ungerechtfertigter Ablehnung durch den Versicherer einklagen.

 

Selbst wenn es die Fälle ungerechtfertigter Ablehnung durch RS-Versicherer gibt, so stellt dies meiner Erfahrung nach einen äußerst geringen Anteil dar. Ich für meinen Teil erachte die Möglichkeit eine RS-Versicherung abschließen zu können und mich gegen dieses Risiko absichern zu können als äußerst sinnvoll. Es gibt nichts schlimmeres als unverschuldet (Verkehrsunfall, etc) in einen Schadenersatzprozess verwickelt zu werden um in der Folge durch die entstandenen Prozesskosten vielleicht auch noch in den Privatkonkurs zu schlittern.

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  • 3 Jahre später...
Ich für meinen Teil erachte die Möglichkeit eine RS-Versicherung abschließen zu können und mich gegen dieses Risiko absichern zu können als äußerst sinnvoll. Es gibt nichts schlimmeres als unverschuldet (Verkehrsunfall, etc) in einen Schadenersatzprozess verwickelt zu werden um in der Folge durch die entstandenen Prozesskosten vielleicht auch noch in den Privatkonkurs zu schlittern.

 

Die ABWEHR von Ansprüchen obliegt jedoch der Haftpflichtversicherung, da hilft dir die RS wenig bis nix!!

 

Viele sportliche Aktivitäten sind zwar haftpflichtmäßig (auch) über die "Haushalts"versicherung abgedeckt, ich würde aber wirklich jedem dringend empfehlen, betreffend Haftpflicht kompetente Beratung eines Versicherungsprofis in Anspruch zu nehmen und dabei auch abklären, ob z.B. Schäden, die ihr im Rahmen eines Rennens verursacht, gedeckt wären usw.

 

RS braucht man im Wesentlich dann, wenn man selbst gerichtlich aktiv werden will.

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Und wenn man wegen der "normalsten Sache der Welt" (Radfahren auf Forststraßen und Waldwegen) geklagt wird (wegen Besitzstörung) - kommt da eine RS-Versicherung für die Kosten auf?

 

Kommt erstens darauf an, welche Sparten du versichert hast und zweitens, wie die Ausgangslage ist. Wenn du tatsächlich auf der Forststraße betreten wurdest und man dir das nachweisen kann, dann wird die RS im Regelfall wegen "Aussichtslosigkeit" aussteigen.

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