der HH ist ja vom Veranstalter ausgeladen worden und hat sich explizit für den Ironman die Genehmigung erkämpft. heuer wollt er das ja auch erwirken, ist aber vorm Gericht abgeblitzt. andere bewerbe hat er ja bis zur verurteilug ganz normal bestreiten können.
wenn sich jemand bei einem vom ÖRV genehmigten Radrennen anmeldet und nicht als sünder überführt/verurteilt ist hat der Veranstalter keine Handhabe dagegen und muss den sportler auch startn lassen. beim IM ist das anders, der läuft nicht unter den Fittichen eines Nationalen Verbandes, da kann sich der Veranstalter aussuchen wen er startn lässt oder auch nicht.
falls ich falsch liege bitte um Korrektur, aber so in der Art hab ich das in Erinnerung.






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