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Rechtliche Frage


Gast Rudi2805
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Sehr kurz:

 

Ja, es gibt (nach meinem derz. Wissenstand) österreichweit noch keine anderslautende Vorschrift!

 

ABER:

 

Man kann leicht anderen Berufsgruppen "in die Quere" kommen.

(Wanderführer, Bergführer, Fremdenführer usw..).

 

Genaueres würde aber den Rahmen hier sprengen.

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@Yellow:

 

bezahlte, geführte:

 

Die Frage war nach dem "DÜRFEN". Haftungen usw. usw. sind wieder ein ganz anderes Thema. Aber Du hast natürlich recht, darauf hinzuweisen.

 

Dazu vielleicht auch in Schlagworten:

 

"Umso entgeltlicher, umso strenger". Und umso professioneller ich mich präsentier, umso strenger.

 

Aber zur Zeit (BITTE MICH ZU KORRIGIEREN, WENN ICH DA EINE ENTWICKLUNG ÜBERSEHEN HÄTTE) kann sich jeder hinstellen und Radguiding - geführte Radtouren auch gegen Bezahlung etc. anbieten.

Bearbeitet von NoDoc
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für alle, die meinen, bei unentgeltlicher führertätigkeit auf der sicheren seite zu sein:

 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19981030_OGH0002_0010OB00293_98I0000_001&ResultFunctionToken=2c01cada-63c7-41ea-91f2-bfe5366f30a3&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=23.03.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=bergf%C3%BChrer+aus+gef%C3%A4lligkeit

 

wenngleich die situation bei tourengehern aufgrund der objektiven gefahren (lawinen) etwas spannender ist, andererseits können solche objektiven gefahren auch beim biken auftreten (zb steinschlag, wetterumschwung, usw)

 

und: nach der tour haben sich auch schon freunde geklagt...

 

ich fahr trotzdem lieber vorn voran als hintennach

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