wüdi Geschrieben 15. April 2009 Teilen Geschrieben 15. April 2009 Mal eine Frage an die Juristen bzw. Veranstalter hier: Gibts überhaupt Teilnahmebedingungen die vor Gericht "halten" wenn sich ein Teilnehmer (egal ob Selbstverschulden oder Fremdverschulden) verletzt? Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich bei einem Rennen (egal ob MTB oder RR) teilnehme und ich auch die Bedingungen mit dem Risikoausschluß etc. unterschreibe, dass das in der eigenen Verantwortung liegt wenn ich mich verletzte etc. Denn so wie es ausschaut liegt gerade ein derartiger Fall beim LG in Salzburg und ich vermute mal schwer, dass dieses Urteil richtungsweisend wird für zukünftige Sachen bzw. Veranstaltungen. worum gehts? Es gab voriges Jahr ein MTB-Rennen, das sowohl auf Schotter als auch auf der Straße stattfand. Schwierigkeitsgrad der Abfahrten: leicht bis mittel, keine Trials oder ähnliches. Kurz vor dem Ziel ist eine kleine durch Wasser ausgewaschene Unebenheit die jeder ortsansässige MTB kennt. Für die anderen Teilnehmer jedoch keine Schwierigkeit darstellt, da sie zum einen sichtbar, zum anderen noch durch ein extra aufgestelltes Hinweisschild (Vorsicht Bodenwelle!!) gekennzeichnet war. Nun hat sich aber ein MTB (ortsansässig und schon sicher zig-Mal drüber gefahren) bei eben dieser Bodenwelle (aufgrund der Geschwindigkeit, der körperlichen Schwächung oder was weiss ich) leider durch einen Sturz verletzt. Rotes Kreuz war vor Ort - Ergebnis nach Untersuchung im nahegelegenen KH - Schulter-OP! Bei der Siegerehrung war derjenige noch dabei. Die Veranstalter haben sich immer wieder erkundigt wie es dem Verunfallten gehe etc. und es gab nach Auskunft des Verunfallten keine Probleme. Vor einiger Zeit haben die Veranstalter jedoch eine Schadenersatzklage bekommen. Aufgrund der Höhe der Klage ist jedoch nicht mehr das Bezirksgericht sondern das Landesgericht zuständig.Normalerweise denkt man als Veranstalter, dass jeglicher Haftungsausschluß etc. durch die unterschriebenen Teilnahmebedingungen gedeckt ist und jeder genügend Eigenverantwortung mitbringt, damit er nicht über seinen Verhältnissen unterwegs ist. Ein Problem kommt bei diesen Sachen immer zu tragen – wenn was passiert dann ist alles „Schall und Rauch“ was in den Teilnahmebedingungen bzw. auch unterschrieben wird - diese Sachen sind laut Gesetz sittenwidrig (es wird meistens auf A-typische Risken plädiert) und werden daher vor Gericht nicht anerkannt. So die Auskunft bei der letzten Anhörung. Wie es weitergeht bzw. es schlussendlich ausgegangen ist, darüber werde ich euch informieren wenn die Verhandlung weitergegangen bzw. abgeschlossen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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