Zum Inhalt springen

Schutzweg-Vorrangfrage


 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich hab' jetzt zweimal in Wien Situationen erlebt, wo ich ehrlich gesagt nicht ganz schlau werde:

 

Bei einem nicht geregelten Fußgängerübergang hat der Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang. Gut. Was aber ist, wenn der Fußweg ungeregelt, der Straßenverkehr aber geregelt ist; vor allem dann, wenn man die Ampel für Autos nicht gleich sieht, ohne den Kopf nach oben zu verrenken? :confused:

Hab' ich dann trotzdem Vorrang als Fußgänger (ich denke schon)?

 

An sich suche ich bei (un)geregelten Kreuzungen immer den Blickkontakt. Wenn der Autofahrer aber denkt, er hat Vorrang (er hat ja grün) und ich auch (da ungeregelt für Fußgänger) kann das schnell mal in's Auge gehen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

ich hab' jetzt zweimal in Wien Situationen erlebt, wo ich ehrlich gesagt nicht ganz schlau werde:

 

Bei einem nicht geregelten Fußgängerübergang hat der Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang. Gut. Was aber ist, wenn der Fußweg ungeregelt, der Straßenverkehr aber geregelt ist; vor allem dann, wenn man die Ampel für Autos nicht gleich sieht, ohne den Kopf nach oben zu verrenken? :confused:

Hab' ich dann trotzdem Vorrang als Fußgänger (ich denke schon)?

 

An sich suche ich bei (un)geregelten Kreuzungen immer den Blickkontakt. Wenn der Autofahrer aber denkt, er hat Vorrang (er hat ja grün) und ich auch (da ungeregelt für Fußgänger) kann das schnell mal in's Auge gehen...

 

 

dann gilt für dich als fußgänger dieselbe ampel wie für den autoverkehr!!! (oder ich habe die frage nicht wirklich gecheckt)...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was aber ist, wenn der Fußweg ungeregelt, der Straßenverkehr aber geregelt ist; vor allem dann, wenn man die Ampel für Autos nicht gleich sieht, ohne den Kopf nach oben zu verrenken?

 

Wenn der Autofahrer aber denkt, er hat Vorrang (er hat ja grün) und ich auch (da ungeregelt für Fußgänger) kann das schnell mal in's Auge gehen...

 

der fußweg ist automatisch mitgeregelt wenn dort eine ampel hängt. ob du die als autofahrer siehst oder nicht ist dabei unerheblich.

 

wie soll das gehen dass auto und fußgänger gleichzeitig grün haben? :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[quote name=';1889563]Die weit verbreitete Meinung ist' date=' dass man als Fußgänger absoluten Vorrang hat, was aber nicht stimmt.[/quote']

 

Stimmt, aber nur, wenn zb der Fußgänger für den Autofahrer nicht zu sehen oder zuspät zu sehen ist.

Ist hingegen der Fußgänger eindeutig zu erkennen und auch dessen Absicht den Schutzweg zu überqueren, hat der Fußgänger Vorrang!

 

Ich schreibe das, da viele Autofahrer dies einfach ignorieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, aber nur, wenn zb der Fußgänger für den Autofahrer nicht zu sehen oder zuspät zu sehen ist.

Ist hingegen der Fußgänger eindeutig zu erkennen und auch dessen Absicht den Schutzweg zu überqueren, hat der Fußgänger Vorrang!

 

Schon, schon. Aber doch nicht, wenn die Kreuzung durch eine Ampel geregelt ist. :f:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er ist aber mittels Amoel geregelt, die Ampel gilt nämlich für Autos und Fußgänger. Deshaltb befindet sich eine solche Ampel auch meistens über der Mitte der Kreuzung wo sie von Fußgängern und Autofahrern einsehbar ist.

 

ich kenn aber ein beispiel wo die ampel für fußgänger nicht einsehbar ist.

 

aber das würde dir recht geben:

(3) An Stellen, wo der Verkehr für Fußgänger durch besondere Lichtzeichen (§ 38 Abs. 8) geregelt ist, dürfen Fußgänger nur bei grünem Licht die Fahrbahn zum Überqueren betreten. An Stellen, wo der Verkehr sonst durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt ist, dürfen Fußgänger die Fahrbahn nur überqueren, wenn für den Fahrzeugverkehr auf dieser Fahrbahn das Zeichen "Halt" (§§ 37 Abs. 3 und 38 Abs. 5) gilt. Hält ein Verkehrsposten einen Arm senkrecht nach oben oder leuchtet gelbes, nicht blinkendes Licht, so dürfen Fußgänger die Fahrbahn nicht betreten. Wenn Fußgänger die Fahrbahn in Übereinstimmung mit den angeführten Arm- oder Lichtzeichen betreten haben, sich diese Zeichen jedoch ändern, während sich die Fußgänger auf der Fahrbahn befinden, so dürfen sie die Überquerung der Fahrbahn fortsetzen, bei Vorhandensein einer Schutzinsel jedoch nur bis zu dieser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit 1. Oktober 1994 ist der prinzipielle Vorrang des Fußgängers auf ungeregelten Schutzwegen in der Straßenverkehrsordnung verankert. Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet, oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Tatsache ist, dass seit 1995 ein kontinuierlichen Anstieg der Fußgängerunfälle auf ungeregelten Schutzwegen zu beobachten ist. Denn an der Frage, was „erkennbar benützen“ bedeutet, scheiden sich die Geister. Während es 1995 insgesamt 501 Unfälle mit Fußgängern auf ungeregelten Schutzwegen gab, lag die Zahl im Jahr 2005 bei 721.

http://www.kfv.at/verkehr-mobilitaet/strassenraum/schutzweg/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, aber nur, wenn zb der Fußgänger für den Autofahrer nicht zu sehen oder zuspät zu sehen ist.

Ist hingegen der Fußgänger eindeutig zu erkennen und auch dessen Absicht den Schutzweg zu überqueren, hat der Fußgänger Vorrang!

 

Das hab ich damit auch gemeint.

 

@bigair: Wenn der Schutzweg mit einer Ampel geregelt ist, ist die Frage bezüglich des Vorrangs aber obsolet. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kenn aber ein beispiel wo die ampel für fußgänger nicht einsehbar ist.

 

 

zum Beispiel?! und autofahrer können diese ampel sehen??

 

- eine kreuzung ist automatisch für ALLE teilnehmer geregelt, wenn dort eine ampel angebracht ist! es muss nicht explizit für fußgänger eine ampel geben! ist kein schutzweg gekennzeichnet und keine extra fußgänger-ampel vorhanden, dann hat sich der fußgänger an die ampel zu halten, die auch die autofahrer betrifft.

 

ist keine ampel vorhanden und ein schutzweg vorhanden, dann hat der fußgänger vorrang

 

ist keine ampel vorhanden und auch kein schutzweg, dann sollte man wie beim Helmi gelernt, ganz oft links und rechts schauen (sowohl als fußgänger als auch Kfz-lenker), um die kreuzung passieren zu können.

 

ihr habts alle zu wenig Helmi geschaut!

 

;):wink:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die ampel für die kfz ist für fußgänger nicht einsehbar
Der in diesem Thread beschriebene Kreuzungstyp sieht meist so aus:

 

http://www.bildercache.de/thumb/20090423-211637-68.jpg

(Die Ampel hängt mittig vor der Straßenbahn, sieht man ein bissl schlecht)

 

Ampel ist für Fußgänger einsehbar u. gilt jeweils für alle, die sich in die entsprechende Richtung bewegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der in diesem Thread beschriebene Kreuzungstyp sieht meist so aus:

 

http://www.bildercache.de/thumb/20090423-211637-68.jpg

(Die Ampel hängt mittig vor der Straßenbahn, sieht man ein bissl schlecht)

 

Ampel ist für Fußgänger einsehbar u. gilt jeweils für alle, die sich in die entsprechende Richtung bewegen.

Da bin ich aber gespannt, falls mal ein Unfall passiert, da für Fußgänger die Ampel mE wirklich schwer ersichtlich ist.

 

Ich hab auch schon einen Fall gesehen, wo die Ampel nur für die Einfahrt aus einer Seitenstraße aufgehängt war (also nur für den Querverkehr ersichtlich) und man als Fußgänger nicht klar eroieren konnte, was da jetzt angezeigt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...