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Rennrad bei Nacht ...grundsätzlich erlaubt?


Lumberjacker
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ich trainiere das halbe jahr nächtens. hinten ein dioden licht (blinkend obwohl glaub ich eigentlich verboten) vorne die sigma mirage. auf die speichen kannst dir clip-reflektoren drauf tun. dann noch reflektorenbänder auf beide beine. fertig. da leuchtest eh wie ein christbaum :D. naturgemäß komm ich oft bei polizisten vorbei (oder sie bei mir) und ich wurde noch nie aufgehalten.

 

p.s.: grundlagenfahrten in der nacht sind ja wunderbar:klatsch:

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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/ohnemotor/recht/fahrradverordnung.pdf

 

insbesondere:

 

Rennfahrräder

§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker;

3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei

Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

 

ansonsten, also Nacht: normale Ausrüstung !

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http://www.bmvit.gv.at/verkehr/ohnemotor/recht/fahrradverordnung.pdf

 

insbesondere:

 

Rennfahrräder

§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:

1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;

2. Rennlenker;

3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und

4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei

Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

 

ansonsten, also Nacht: normale Ausrüstung !

 

Haben die immer eine Radwaage dabei?

das heißt mit dem MTB darf ich dann am tag garnicht ohne licht fahren oder wie?:spinnst?::spinnst?:

 

Überlegt sich bei diesen gesetzen eigentlich irgendwer was bevor das beschlossen wird?

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Haben die immer eine Radwaage dabei?

das heißt mit dem MTB darf ich dann am tag garnicht ohne licht fahren oder wie?:spinnst?::spinnst?:

 

Überlegt sich bei diesen gesetzen eigentlich irgendwer was bevor das beschlossen wird?

 

Diese Fragen mußt du dem Gesetzgeber stellen. :)

 

Formal sieht es eben so aus, Punkt.

 

Wie wir alle wissen wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht.

 

Meine Räder sind überwiegend nicht so ausgestattet wie sie es sein sollten, bisher kein Problem.

 

Aber ich habe immer das Licht dabei, wenn ich in der Nacht fahre.

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...das heißt mit dem MTB darf ich dann am tag garnicht ohne licht fahren oder wie?:spinnst?::spinnst?:...
Richtig! Du mußt ja mit dem MTB auch einen vorhandenen Radweg nehmen, während Du mit den RR auf der Straße fahren darfst. :)

Hab mit dem Training bei Nacht eigentlich auch ganz gute Erfahrungen gemacht - Lupine, zwei LED Leuchten hinten und Reifen mit reflektierenden Seiten, da übersieht Dich so leicht keiner. :D

War zwar bei den ersten Ausfahrten ein etwas eigenartiges Gefühl, aber mit der Zeit ist mir das fast sicherer als am Tag vorgekommen - aufgehalten wurde ich auch noch nie.

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Letzten Sonntag morgen gegen 3 Uhr in der früh hab ich einen Radfahrer in voller Trainings-Panier auf dem Zeitfahrlenker liegend, vom Gürtel kommend, die Schlachthausgasse runterdüsen sehen....

 

 

Hab mir eigentlich gedacht, das wär was für den "die Verrückten Triathleten" Thread.

 

Aber stimmt schon, wenns nicht grad der Gürtel ist, wärs verkehrstechnisch sicher nicht die ungünstigste Zeit, und im Gegensatz zur Lobau gibts keinen Paragraphen der das Fahren grundsätzlich verhindert....

 

Werner

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Haben die immer eine Radwaage dabei?

das heißt mit dem MTB darf ich dann am tag garnicht ohne licht fahren oder wie?:spinnst?::spinnst?:

 

Überlegt sich bei diesen gesetzen eigentlich irgendwer was bevor das beschlossen wird?

 

doch darfst du! (§1 (4))

 

interessant find ich aber dass man in der nacht neben lampen und reflektoren auch eine klingel ans rennrad montieren muss... :rofl:

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Haben die immer eine Radwaage dabei?

 

nein, aber wenn du in einen unfall verwickelt bist und schadenersatz willst, wird ein sachverständiger bestellt. der untersucht das unfallrad (bzw die daten des radtyps) und der nimmt das erstens genau und hat zweitens eine waage.

 

im übrigen hat das nicht nur auf verwaltungsstrafen auswirkungen:

 

wenn du nun tagsüber mit einem rad, das kein rr ist (zb weil geringfügig zu schwer) und die stvo-ausrüstung nicht hat, in einen unfall verwickelt bist, kann das zu deinem mitverschulden führen, obwohl du dich ansonsten stvo-konform verhalten hast. es gibt zb ein ogh-urteil, in dem mtb-ern, die für bewerb trainiert haben und die neben radweg auf der fahrbahn fuhren, das "trainingsfahrts-privileg" aberkannt wurde, weil die felgenbreite des unfallrads geringfügig über 23mm lag und somit nicht als rr nach stvo gilt. der verletzte fahrer, der sich völlig stvo-konform verhalten hat (lediglich wie ein rr den radweg zwecks "trainingsfahrt" nicht verwendete) bekam ein mitverschulden von - soweit ich mich erinnern kann - 25% aufgebrummt. er bekam also seinen eigenen schaden nur zu 75% ersetzt und musste dem (ansonsten am unfall klar alleinschuldigen) autofahrer 25% dessen schadens ersetzen.

 

in der nacht führt ein unfall mit rr ohne die volle stvo-ausrüstung zu vergleichbarem mitverschulden (theoretisch gute sichtbarkeit wegen licht vorne/hinten ändern daran grundsätzlich nichts - höchstens am ausmaß des mitverschuldens). allenfalls kannst du das fehlen der klingel als für den unfall nichtursächlich wegargumentieren. der christbaumschmuck muss aber jedenfalls zur gänze rauf.

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Mich würd interessieren ob man mit einem Rennrad zb in Wien grundsätzlich bei nacht fahren darf, wenn man die ganzen Pedal und Felgenreflektoren und was es da alles gibt nicht drauf hat? Was braucht man eigentlich dafür das man legal fahren darf?

 

nein, aber das geht aus den vorangegangenen post eh hervor.

 

ich will jetzt nicht klugscheißern, aber der kern des problems liegt doch nicht darin, was man darf, sondern was deiner persönlichen sicherheit dient. so sehr das zeugs tagsüber entbehrlich ist, so wichtig ists bei dunkelheit. die hansln in ihren eisenkäfigen übersehen einen radler schon bei tageslilcht viel zu leicht, bei nacht würd ich mich hüten, mit keiner oder wenig beleuchtung auf der straße zu fahren.

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Meine Erfahrung mit der Polizei ist folgende:

Den meisten Beamten schert es nicht, einen Radfahrer wegen solchen Details (ob Pedalrückstrahler z.b. drauf ist) aufzuhalten (ausser ev. bei einer Schwerpunktaktion); wenn ein Licht nach vorne drauf ist (und das funktionert), sind bei uns in Graz schon alle froh. Offenbar dürften's net mehr verlangen, weil die meisten Radfahrer bringen nicht mal das zuwege.:rolleyes:

Hast dann noch ein funktionierendes, rotes Rücklicht, geht die Wahrscheinlichkeit wegen des Verstoßes nach der StVO aufgehalten zu werden (wegen eine "Lichtdelikts") in die Nähe eines Lotto-6ers.

 

Ist halt meine langjährige Erfahrung. Die Latern' nach vorne montiere ich aber schon aus eigener Sicherheit heraus, denn ich möchte gesehen werden.

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Vorne ein abnehmbares Lichterl, hinten ein abnehmbares Lichterl mit integriertem Reflektor, dazu Schuhe mit Leuchtbesatz und eventuell auf der Jacke + am Helm auch Reflektoren

... damit lässt sich schon mal erfolgreich diskutieren

 

Wennst auf Nummer sicher gehen willst:

diese aufclipbaren reflektierenden Speichenreflektoren drauf

+ obige Ausrüstung

 

... wem die Speichenröhrln "zu viel" sind, weil er/sie das merkt (Luftwiderstand?) muss eh schon auf einem professionellen Level unterwegs sein, dann besser gleich vorne+hinten mit Begleitfahrzeug

:D

 

PS: verwende die Speichenröhrln nicht, aber auch noch nie eine Schwerpunktaktion erlebt

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Mich würd interessieren ob man mit einem Rennrad zb in Wien grundsätzlich bei nacht fahren darf, wenn man die ganzen Pedal und Felgenreflektoren und was es da alles gibt nicht drauf hat? Was braucht man eigentlich dafür das man legal fahren darf?

 

Fahrradverordnung §4, Abs. 1 sagt aus, dass Rennräder mit

 

-) Höchstens 12 Kilo

-) Rennlenker

-) äußerem Felgendurchmesser mind 630mm

-) äußerer Felgenbreite max. 23mm

 

bei

 

Absatz 2:

 

Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 (Ausstattung usw.) genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden (Verkauft werden!);

 

bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.

 

Folglich darfst du mit dem Rennrad bei Nacht überall hinfahren, wenn dein Rennrad den Anforderungen des §1, Abs. 1, Zeilen 2 - 8 entspricht. Also ohne Licht im Dunkeln GEHT GOANED

 

Fahrradverordnung (BMVIT)

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