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Steuerbegünstigt: Fahrradreparaturen!


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Steuerbegünstigt: Fahrradreparaturen

 

Der Rat der Finanz- und Wirschaftsminister der EU (ECOFIN) hat sich darauf geeinigt, daß auf gewisse Güter und Dienstleistungen eine ermäßigte Umsatzsteuer eingehoben werden kann. Dazu zählen unter anderem kleinere Reparaturen an Fahrrädern und Kleidung, Dienstleitungen im Gaststättengewerbe oder Renovierungen in Privathäusern.

Quelle: VCÖ (Mai 2009)

 

Hoffentlich wird das "kann" auch umgesetzt :)

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