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sonn- u. feiertagsruhe


josh-E
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vielleicht kann mir ja wer von euch weiterhelfen bzw. einen nützlichen link posten:

 

ab welcher uhrzeit darf man an sonn- u. feiertagen seine nachbarn mittels "baustellenlärm" (schlagbohrmaschine, preßlufthammer, ...) aus dem schlaf reissen?

 

wurde nämlich an den letzen beiden wochenenden "relativ unsanft" geweckt (einmal 08:00 und einmal 09:00):mad:

und der werte herr nachbar ist sich seiner sache ziemlich sicher und meint er darf das. (???)

 

kennt wer von euch die rechtliche lage?

 

josh-E

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"in der stadt" ist beispielsweise rasenmähen an sonn und feiertagen erlaubt.

 

 

In welcher "Stadt"????

Rasenmähen (egal ob Verbrennungs- oder E-Motor) ist in der Stadt in welcher ich wohne(Gemeindeverordnung) Samstag ab 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr verboten.

 

Aber zur Frage des josh-E:

Sieh dir diesen Link an: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d31/Nachbarrecht_Ratgeber05.pdf

 

Grundsätzlich ist aber jede Art von "Lärmerregung" verboten. Zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch das Märchen das bis 22.00 Uhr gelärmt werden darf, ist eben ein Märchen).

Der Tatbestand der Lärmerregung ist aber in den Bundesländern (in OÖ. im OÖ Sicherheitspolizeigesetz) einzeln geregelt. Nachfrage bei der zuständigen Bezirksverwaltungbehörde oder Polizeiinspektion ist anzuraten.

 

Unter "störendem Lärm" sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wegen ihrer Lautstärke für das menschliche Empfindungsvermögen unangenehm in Erscheinung tretende Geräusche zu verstehen, mögen sie durch Betätigung der menschlichen Sprechorgane oder durch Anwendung von Werkzeugen und dgl unmittelbar oder mittelbar hervorgerufen werden. Nach Art VIII Abs 1 lit a 3. Fall EGVG 1950 ist aber nicht schon die Erregung von störendem Lärm strafbar, sondern es muß noch ein weiteres Tatbestandsmerkmal hinzukommen, daß nämlich dieser störende Lärm ungebührlicherweise erregt wurde. Der Lärm ist dann ungebührlicherweise erregt, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärms führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muß, dh es muß jene Rücksichten vermissen lassen, die die Umwelt verlangen kann.

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Wenn jemand Umbauarbeiten durchführt, dann soll er das doch bitte machen dürfen. Auch in der Früh.

Ich bin schwer dagegen solchen Leuten Steine in den Weg zu legen. Anders sieht's natürlich aus wenn jemand ständig Parties macht, dauern hrumnbrüllt oder übertrieben laut Musik hören muß.

 

Bei Umbauarbeiten oder andern Dingen finde ich ein bisserl Lärm schon OK. Es kann ja jeden Treffen. Ich bin froh gewesen, daß ich bedenkenlos arbeiten konnte als ich meine Whnung bezogen habe. Die Nachbarn haben eingesehen, daß ich arbeiten muß und die Samstage und späten Nachmittage nach der Arbeit leider öfters laut werden. Man kann sich alles ausmachen...

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Wenn jemand Umbauarbeiten durchführt, dann soll er das doch bitte machen dürfen. Auch in der Früh.

Ich bin schwer dagegen solchen Leuten Steine in den Weg zu legen.

Vielleicht sollten wir mal Wohnung tauschen, dann überlegst Du dir das mit deiner Toleranz ;-)

Mein Nachbar beginnt seit mittlerweile 2,5 Jahren (seit er in Pension ist) mehrmals pro Woche gegen 7:15 zu bohren, hämmern oder sägen (seine Frau geht um 7 ausser Haus). Am Samstag beginnt er spätestens um 8:30 (da geht seine Frau ins Fitnessstudio).

Und wenn er mal gar nichts zu bohren hat (soviel wie der bohrt, muß er die Löcher dazwischen sowieso wieder zugipsen, sonst hätte er schon keine Wände mehr), dann beschäftigt er sich mit anderen lärmenden Dingen wie Schneeschaufeln (oder eher -kratzen, bei nichtmal 1cm Neuschnee) - auf einer 3m² Loggia!

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