Zum Inhalt springen

nicht stvo-konformes rad und unfall


krusher
 Teilen

Empfohlene Beiträge

hallo,

weil ich grad was ähnliches in einem anderem forum gelesen hab, und mich das eigentlich auch betrifft (keine katzenaugen/pedalrückstrahler am mtb): kennt jemand von euch österreichische gerichtsurteile oder kann eine rechtlich fundierte aussage zum thema "(teil)schuld bei unverschuldetem unfall mit fahrrad, dass nicht der stvo entspricht" geben? bekommt man als radfahrer automatisch (teil-)schuld, wenn man mit einem rad unterwegs ist, das nicht ganz stvo-konform ist, auch wenn der unfallgrund überhaupt nichts mit dem mangel zu tun hat (keine rückstrahler bei hellem tageslicht etwa)? oder wie ist der fall gelagert, wenn man keine gelben/orangen katzenaugen mit großer fläche montiert hat, sondern diese reflektor-stäbchen, die man auf den speichen einklipst?

 

besten dank :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte ähnliches Problem, und daher hab ich eine Verkehrsjuristin aufgesucht. Solange keine Kausalität (also am Tag) besteht ist diesbezüglich mit keiner Teilschuld zu rechnen. In der Nacht schaut es natürlich anders aus. Verwaltungsstrafen kann man aber sehr wohl bekommen.

 

lg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da erlaube ich mir eine nachfrage: bezüglich verwaltungsstrafen sprecht ihr ausschließlich von nicht stvo-konformen mtbs und unfällen bei tag. für rennräder (und unfällen bei tag) sind verwaltungsstrafen nicht zu erwarten (weil rennräder explizit lt. fahrradverordnung [heißt die eh so?] nicht stvo-konform mit katzenaugen etc. ausgerüstet sein müssen). oder?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da erlaube ich mir eine nachfrage: bezüglich verwaltungsstrafen sprecht ihr ausschließlich von nicht stvo-konformen mtbs und unfällen bei tag. für rennräder (und unfällen bei tag) sind verwaltungsstrafen nicht zu erwarten (weil rennräder explizit lt. fahrradverordnung [heißt die eh so?] nicht stvo-konform mit katzenaugen etc. ausgerüstet sein müssen). oder?

 

Aber auch Rennradfahrer müssen meines Wissens zumin. Lichter mitführen, sprich im Rucksack oder dergleichen.

Zuständig ist außerdem die StVO!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...