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fiskal LKW - personenbeförderung? frage an die StVo profis


jogul
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ist schon eine weile her dass ich die fahrschulbank gedrückt habe und google konnte mir auch keine wirklich brauchbare bzw für mich laien verständliche antwort liefern.

 

dunkel kann ich mich erinnern, dass es mal geheissen hat, man dürfe personen auf der ladefläche eines KFZ transportieren, sofern diese sich gegen die fahrtrichtung anlehnen und festhalten können. stimmt das? und trifft das auch auf fiskal LKWs mit geschlossenem laderaum zu? zugelassen sind die meisten ja nur für 2 bzw 3 personen

 

ersuche um erleuchtung :)

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Kann mir nicht vorstellen, dass das wo steht! Ergibt auch keinen Sinn weil durch "anlehnen" und "festhalten" kann man keine Verletzungen vermeiden. Da birndelts einen trotzdem bei schon geringen Geschwindigkeiten durch den Wageninnenraum. Und bei hohen Geschwindigkeiten is man mit der Methode mit Sicherheit gleich tot!

 

 

Gurtpflicht! Ohne Gurt, keine Personenbeförderung! Find zwar kein Gesetz, wo das so drinnensteht, aber der Hausverstand (nit der gsch... vom Billa) sollt das einem so sagen!

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ist schon eine weile her dass ich die fahrschulbank gedrückt habe und google konnte mir auch keine wirklich brauchbare bzw für mich laien verständliche antwort liefern.

 

dunkel kann ich mich erinnern, dass es mal geheissen hat, man dürfe personen auf der ladefläche eines KFZ transportieren, sofern diese sich gegen die fahrtrichtung anlehnen und festhalten können. stimmt das? und trifft das auch auf fiskal LKWs mit geschlossenem laderaum zu? zugelassen sind die meisten ja nur für 2 bzw 3 personen

 

ersuche um erleuchtung :)

Eventuell die Personen hinter Kleidung oder ähnlichem verstecken, damit es die Zollbeamten ned sofort sehen das du Menschenschmuggeln willst :D

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Ist ein Fiskal-LKW nicht dadurch gekennzeichnet, dass er

 

1) Nur Vordersitze (max. 3)

2) KEINE Rückbank

3) KEINE Innenverkleidung

4) KEINE Fenster ab der B-Säule

5) Ein höchst zulässiges Gesamt-Gewicht von 3,5t

 

hat?

 

Das mit der Personenbeförderung wird so bestimmt nirgends stehen, da der Gesetzgeber von "Plätzen mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen" (also Gurten -> Gurtpflicht in Ö) ausgeht; sowohl im LKW- als auch PKW-Bereich.

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Ist ein Fiskal-LKW nicht dadurch gekennzeichnet, dass er

 

1) Nur Vordersitze (max. 3)

2) KEINE Rückbank

3) KEINE Innenverkleidung

4) KEINE Fenster ab der B-Säule

5) Ein höchst zulässiges Gesamt-Gewicht von 3,5t

 

hat?

 

Das mit der Personenbeförderung wird so bestimmt nirgends stehen, da der Gesetzgeber von "Plätzen mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen" (also Gurten -> Gurtpflicht in Ö) ausgeht; sowohl im LKW- als auch PKW-Bereich.

Oiso, die Punkte können net ganz stimmen, denn es gibt zahlreiche Kleintransporter (= Fiskal-LKW), die 2 Sitzreihen haben. Vielmehr muß die Ladefläche zum Personenraum hin gänzlich verschlossen/getrennt sein.

Soweit ich weiß, darf man auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf kurzen Distanzen (Hof-Feld) am Anhänger mitfahren.

 

Übrigens, Rüchhaltevorrichtung gibt es auch auf Ladeflächen (Stichwort Verzurrösen). Da brauchst dich nur anbinden und das Ladegut "Mensch" wäre schon gesichert...:D:p

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In Timbuktu, ja. In Ö sicher nicht.

 

 

 

Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist

 

entstammt allerdings sinngemäßg der deutschen StVO, is in Ö aber meines wissens nach auch ned anders. deshalb hab ich die frage an leute gerichtet die meinen sich mit der StVO auszukennen ;)

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Nix StVO, KFG §106

 

(11) Die Beförderung von Personen auf einer Ladefläche oder Ladung ist nur zulässig mit

 

1. Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder Anhängern, die mit solchen Kraftfahrzeugen gezogen werden, oder

 

2. mit Kraftfahrzeugen auf speziell dafür vorgesehenen Standflächen, sofern eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten wird, und wenn sich die beförderten Personen am Fahrzeug oder an der Ladung sicher anhalten können, nicht über die größte Länge und Breite und die im § 4 Abs. 6 Z 1 festgesetzte Höchstgrenze für die größte Höhe von Fahrzeugen hinausragen und durch die Ladung nicht gefährdet werden, und wenn die Ladung am Fahrzeug entsprechend befestigt ist.

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ich hab mir auch eingebildet, da gäbe es gewisse Sonderregelungen mit "Anhalten können"....

 

oder wie ist es sonst zu argumentieren, dass mal als Rekrut beim Bundesheer aufgereiht und unangeschnallt und teilweise offen auf der Ladefläche sitzt während die Kiste mit gut 80km/h die Autobahn entlangfährt?

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ich hab mir auch eingebildet, da gäbe es gewisse Sonderregelungen mit "Anhalten können"....

 

oder wie ist es sonst zu argumentieren, dass mal als Rekrut beim Bundesheer aufgereiht und unangeschnallt und teilweise offen auf der Ladefläche sitzt während die Kiste mit gut 80km/h die Autobahn entlangfährt?

 

Das liegt aber an der Sonderregelung fürs Bundesheer - sonst bräuchten wir keine Autobusse, sondern könnten alle einfach auf LKWs transportieren.

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ich hab mir auch eingebildet, da gäbe es gewisse Sonderregelungen mit "Anhalten können"....

 

oder wie ist es sonst zu argumentieren, dass mal als Rekrut beim Bundesheer aufgereiht und unangeschnallt und teilweise offen auf der Ladefläche sitzt während die Kiste mit gut 80km/h die Autobahn entlangfährt?

 

- Hast mittlerweile beim Heer auch nur mehr bei den 12M18ern, die Unimog haben schon Gurte und Schutzbügel & ja wie oben schon erwähnt Sonderregelung.

 

- Punkte vom Sigi stimmen nicht. Fiskal LKW muss eine Trennwand/Gitter zwischen Personen und Laderaum haben. (Bsp VW T5 1 und 2te Sitzreihe für Pers. 3te "zugmacht" für den Laderaum. Der Rest ist falsch außer die 3.5t da bin ich mir wiederum nicht sicher...

 

- Fiskal LKW also keine Mitnahme von Pers. im Ladebereich. Ausnahme: Traktor, Güterfuhre. Beschränkte Geschwindigkeit obs 40 sind weiss ich leider auch nicht...

 

 

Am besten bei der Fahrschule nachfragen...

 

:wink:

 

@Nomore:

 

Immer wieder interessant wie weit man den Begriff Höchst.zul.Achslast dehnen kann :D

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Hier gibts eine Liste welche Fahrzeuge als sogenannte Fiskal Fahrzeuge gelten...

 

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab_5549/_start.htm

 

Und wie ein Vorposter erwähnt haben gilt bei der Personenbeförderung der § 106 KFG.

 

Die Ausnahmeregelung für das Bundesheer steht im § 107 Abs. 4 KFG.

 

Gibt aber sicherlich noch Unmengen von UVS Entscheidungen dazu :zwinker:

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