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An die Juristen // Kaufvertrag Grunstück


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Ist so ein Passus in einem Kaufvertrag üblich (wurde vom Notar des Verkäufer verfasst) - also ich hätte kein gutes Gefühl soetwas zu unterschreiben als Käufer - was geschieht wenn der Fall eintritt:

 

Die Verkäuferseite erklärt hiemit gegenüber der Käuferseite, dass bezüglich einer allfälligen Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers im Sinne der Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und des Altlastensanierungsgesetzes (ALSG), in welcher Form auch immer, die behördliche Maßnahmen hervorrufen können, aus dem Zeitraum ihrer Eigentümerstellung nichts wissentlich bekannt ist, dass keine Bauaufträge bestehen und keine Gerichtsverfahren anhängig sind, sowie keine die Liegenschaft betreffenden Abgaben offen sind. Die allenfalls mit einer diesbezüglichen Entsorgung und Sanierung von Altlasten oder sonstigen Kontaminierungen oder Verunreinigungen anfallenden Aufwendungen und Kosten, in welcher Form auch immer, trägt zur Gänze die Käuferseite. Beweist die Käuferseite, dass diese Lasten der Verkäuferseite bekannt waren bzw. bekannt sein mussten, so trägt die Aufwendungen und Kosten der Sanierung jedoch die Verkäuferseite.

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...so stehts z.B. in meinen Verträgen:

 

7. Bodenbeschaffung, Kontaminationen

7.1. Die verkaufende Partei übernimmt keine Haftung für die Bodenbeschaffung, erklärt jedoch verbindlich, dass ihr keine Verunreinigungen oder Verseuchungen des Bodens (Kontaminationen) bekannt sind.

 

7.2. Sie erklärt weiters verbindlich, dass von ihr auf dem Vertragsgegenstand keine Anlagen, Einrichtungen, technische Geräte oder ähnliches errichtet, betrieben oder entfernt wurden, welche Verunreinigungen (Kontaminationen) des Bodens und/oder des Grundwassers verursacht haben oder verursachen hätten können.

 

7.3. Eine elektronische Einsicht in den Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes durch den Vertragsverfasser am 11.9.2007 brachte folgendes Ergebnis:

 

Bundesland: Wien

 

 

Bezirk: Favoriten

 

 

Gemeinde: Wien,Favoriten (91001)

 

 

Katastralgemeinde: Oberlaa Stadt (1105)

 

 

Grundstücksnummer: 1192/1

 

 

Information: Dieses Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet.

 

 

 

 

Damit kommt man zum Ergebnis, dass der Verkäufer (nur) dran ist, wenn ihm etwas bekannt war (aber nicht, wenn es ihm bekannt sein musste), das nämlich zu beweisen, erscheint mir ohnedies fast unmöglich.

 

Zusätzlich frage ich immer den Verdachtsflächenkataster ab und kopier das Ergebnis dazu, dann kann man schon etwas sicherer sein.

 

lG

 

Michael

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das passt schon so. alles andere wäre für die verkäuferseite untragbar. stell dir vor 5 Jahre nach Verkauf kommt man auf eine verunreinigung drauf, von welcher der verkäufer nichts wusste.

Warum sollte er dafür haften? Wenn er es nicht wusste, dann wird er die Verunreinigung auch nicht verursacht haben, und dann wäre es wirlkich unfair, wenn er sich das zurechnen lassen müsste, was der wahre Verursacher gemacht hat.

 

Als Käufer könntest ja ein Gutachten erstellen lassen um auf nummer sicher zu gehen.

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bin zwar kein jurist, aber ich denke, dass das schon so passt. oder in ähnlicher form, wie vom nodoc verfasst.

nur die sache mit der nachweispflicht des käufers, dass der verkäufer nichts gewusst haben soll, find ich komisch. im vertrag sollte der verkäufer von sich aus unterschreiben, dass er nichts gewusst hat (siehe nodoc, abs 7.1, aber der ja auch glernt)

 

nachdem derzeit in salzburg über die kosten für die entschärfung einer fliegerbombe auf einem privatgrundstück gestritten wird, wirds wahrscheinlich nicht lange dauern, bis auch darüber ein entsprechender absatz in den verträgen auftaucht :rolleyes:

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@ snoof: dann wird sie aber dort bleiben :-) und du musst dein haus woanders hin bauen.

 

das mit der Beweislast ist aber in der Tat ein bisschen eigenartig. würde die nicht ohne dieser Klausel eigentlich den Verkäufer treffen? (so wie bei einem normalen Schadenersatz)

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@ snoof: dann wird sie aber dort bleiben :-) und du musst dein haus woanders hin bauen.

 

das mit der Beweislast ist aber in der Tat ein bisschen eigenartig. würde die nicht ohne dieser Klausel eigentlich den Verkäufer treffen? (so wie bei einem normalen Schadenersatz)

 

Genau das war der Punkt. Mit der Beweislast...

 

@ NoDoc: Danke für deine Erklärung. Werd dem Notar so weitergeben.

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würde ich jetzt als klassisches baugrundrisiko bezeichnen...

 

 

was vielleicht auch nicht unwichtig ist, den verkauf über einen treuhänder abzuwickeln. man stelle sich vor, man überweist zwecks kauf das geld an den eigentümer der liegenschaft.. zwischen überweisung und der eintragung in grundbuch als neuer besitzer vergehen dann ein paar tage (oder wie lange das dann immer dauert...).

geht genau in diesem zeitraum der eigentümer in konkurs ist das geld in der konkursmasse, das grundstück aber auch... :(

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Interessanter und nicht unberechtiger Einwand von "linzbiker".

Allerdings wird im vorliegenden Fall der Kauf/Verkauf ohnehin von einem Notar abgewickelt welcher zweifellos (oder doch nicht?) die entsprechenden Formalismen setzen wird.

 

Siehe folgenden Link: http://www.notar.at/notar/de/home/infoservice/immobilien/grundkauf_mit_kpfchen/

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