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Gegen Neue Fahrradverordnung


NoPain
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Petition zur Novellierung der Fahrradverordnung

(Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände)

 

Wir, die Unterzeichner dieser Petition sehen uns als repräsentativen Teil der aktiven Mountainbike-Sportszene in Österreich und fordern die zuständigen Stellen auf, eine für Rennfahrräder gleichwertige Ausnahmebestimmung auch für Mountainbikes unter bestimmten Voraussetzungen vorzusehen.

 

Mit der VO BGBl. II Nr.146/2001 wurden verpflichtende Ausstattungsvorschriften für Fahrräder vorgesehen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit im alltäglichen Straßenverkehr liefern sollen und grundsätzlich zu begrüßen sind.

Zugunsten von Rennfahrrädern besteht in §4 der VO eine Ausnahmebestimmung, wonach diese bei Tageslicht und guter Sicht nur mit den in §1 Abs1 Z.1 vorgesehenen Bremsvorrichtungen, sonst aber ohne die weitere Ausrüstung benutzt werden dürfen. Rennfahrräder werden neben dem Gewicht va. durch den Felgendurchmesser und die Felgenbreite definiert.

 

Besagte Verordnung ist zwar schon mit 1.Mai 2001 in Kraft getreten, es bestand aber eine zwei jährige Übergangsfrist zur Nachrüstung, wobei danach noch eine weitere Toleranzfrist bis 1.Juli 2003 eingeräumt wurde. Danach hat die Exekutive aber begonnen Kontrollen durchzuführen und bei mangelnder Ausstattung auch Strafen einzuheben. Immer öfter gerieten dabei auch Radfahrer, die ihr Mountainbike zu Trainingszwecken einsetzen, in den Mittelpunkt der Kontrollen. Auf die mediale Berichterstattung zu diesem Thema darf verwiesen werden.

 

Für die Benützer eines Mountainbikes, die dieses nur als Sportgerät einsetzen, ist oft aber nicht einsichtig, warum es bei Tageslicht eine Ausnahmebestimmung nur zugunsten der Rennfahrräder gibt, die aber wegen des geringeren Felgendurchmessers nicht auch auf Mountainbikes Anwendung findet. Dies, wo derartige Fahrräder überwiegend für den Gebrauch abseits befestigter Straßen bestimmt sind.

 

Wir regen daher die Aufnahme folgenden Zusatzes in die Verordnung an:

 

TEXTVORSCHLAG: Geländefahrräder

§4a(1) Als Geländefahrrad gilt ein Fahrrad, das aufgrund seiner Bauweise für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abseits befestigter Straßen geeignet ist

1. wenn dieses durch entsprechende Schutzausrüstung und Bekleidung erkennbar für Trainingsfahrten eingesetzt und

2. ein Eigengewicht in fahrbereitem Zustand von 14 kg nicht überschreitet.

 

(2) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Geländefahrräder ohne die in § 1 Abs.1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung verwendet werden.

 

Damit soll der Versuch unternommen werden, die von manchen als gleichheitswidrig empfundene Ausnahmebestimmung auch auf ausschließlich sportlich genutzte Mountainbikes auszudehnen.

 

Unterzeichnet haben diesen Vorschlag:

Name, Verein

 

© 2003 by Christian Klinger (Il Consigliere)

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Mach ich doch gleich den Anfang. Danke an Christian für die Initierung dieser Aktion.

 

Die momentane Fassung der neuen Verordnung ist meiner Meinung nach noch nicht ausgereift. Das ist aber mittlerweile auch schon den Verantwortlichen bewußt - nur wissen sie nicht wie sie die Verordnung ändern sollen.

 

Frage an alle: Wie definiert man ein Mountainbike, das zu Trainingszwecken genutzt wird? Über die Übersetzung, übers Gewicht oder über die ÖRV Lizenz des Fahrers ... oder gibts andere Vorschläge.

 

Gegen die momentane Verordnung:

Martin Ganglberger (NoPain), 2RadChaoten.com

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Warum "Gewicht unter 14kg" ?

 

Das würde die Freeriderfraktion mal wieder ziemlich benachteiligen....... :rolleyes:

 

Und wer sagt das die nicht für irgendwas trainieren..... ?

 

Allerdings lässt sich das wirklich schwer definieren..... :confused:

 

 

Wie erkennt man jetzt einen Geländeradfahrer im Training ?

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wird bezüglich der "neuen" verordnung nicht eh schon eine "entlastung" für lizenzfahrer geplant ?? ;)

 

def. für mountainbikes:

  • mind. 1 1/8" Steuerrohr (damit scheiden mal viele Supermarktradln aus)
  • 2 voneinander unabhängig funktionierende bremsanlagen (egal welcher art), sorry bmx'ler :)
  • beim gewicht sollte man irgendwie zw. ht und fs differenzieren(!) (ht
  • der benutzer eines solchen bikes ist verpflichtet einen helm zu tragen!
  • felgengröße und reifenbreite ist schwer zu definieren, da es ja voll auf den einsatzbereich ankommt.

 

p.s.:

wie wäre es mit einer art pickerl (aufkleber) für alle wettkampf-bikes (die die obrigen kriterien erfüllen) ????????

 

p.p.s.: meiner meinung nach sollten alle jene die mit renndress, helm, click pedalen unterwegs sind von der verordnung befreit werden :mad:

weil jene fahren eh meist am vorsichtigsten !

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bin auch absolut gegen die derzeitige form

der verordnung. sind mountainbiker

gegenüber strassenfahrern keine sportler? und

wenn man in der botanik bei schlechten wetter

herumfährt sind wahrscheinlich ohnehin die

meisten lampen und leuchten so verdreckt

daß man sie ohnehin nicht mehr erkennt

rote rückleuchte strahler an den pedalen ect.

das ist kein gesetz sondern eine schikane

 

bin dagegen andreas klimek noandi

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*sing*

Ich bin dagegen, egal worum es geht!

Ich bin dagegen, auch wenn ihrs nicht versteht!

Bitte versteht mein Verhalten als Zeichen der Ablehnung!

*träller*

 

Ich bin gegen beides ->

Denn 14 Kg schliessen die armen Dhler,Dualer,4Xer oder sonstige schwerere Geräte aus. Mein Ht hat serienmäßig schon 14,5 Kg... :(

 

Ansonsten:

Reifengröße: 24", 26", oder 28"

[bmXer waren sowieso nie auf der Straße erlaubt ;)]

kein Rücktritt, aber Click Pedale würd ich nicht unbedingt vorschreiben...

 

Aber grundsätzlich is es sehr unfair, dass die Rennradfahrer bei gutem Wetter gar nix brauchen wärend wir die eigentlich abseits der befahrenen Straßen unterwegs sind nur unser Licht daheim lassen dürfen. :mad:

 

Wir sind ja alle Sportler!

 

Greetz

Fivel

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14kg ist scherzhaft, mein 2500,- Euro Hardtail wiegt das ja wenn's aus der Schachtel kommt!

 

Und ich glaub die Stelle

Dies, wo derartige Fahrräder überwiegend für den Gebrauch abseits befestigter Straßen bestimmt sind.
ist nicht unbedingt zweckdienlich.

 

Ich weiß schon was ilConsigliere damit meint, aber das kann auch leicht als Argument für die Gegenseite verwendet werden: "Mountainbikes sind für den Einsatz abseits befestigter Straßen bestimmt - daher ist davon auszugehen, dass Trainingsfahrten ebendort abgehalten werden" ;)

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Original geschrieben von tiroler

Alle die mit renndress, helm und click pedalen unterwegs sind sollen von der Verordnung befreit werden!

 

Was bitte is a Renndress?

 

Wenn ma dann verpflichtet wird mit Werbung am Buggel, Ärmel und Bauch rumz'fahren um Reflektorbefreit zu werden is des scho a bisserl fad. Bidde ned!!!

 

I würd sagen als "Sportler" gilt mal sicher einer der Clickies fährt, denn kaum a Baumarkt-Biker fährt Clickies.

 

Helm: macht a an professionellen Eindruck

 

Pulsmesser: wirkt auch überzeugend um den Trainingsgedanken zu unterstreichen

 

Steuerrohrdurchmesser: Hmm... da wird sich der Gendarm aber sicher tun das zu kontrollieren, denn Zoll heißt für den gleich dass er die Kollegen von der Zollwache rufen muss ;)

 

Zwa Bremsen: eh klar!

 

Sram Austattung: wenn er a XO oben hat, is er sowieso an Freak! ;)

 

Also ich bin auch für eine Adaptierung der Verordnung, obwohl meine Bikes alle über 14kg wären (und bitte daher um Streichung dieser Bedingugn;))

 

-Thomas

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