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betrug?


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mein opa bekam heute von einer von ihm fremden person aus berlin einen dvd recorder zugeschickt. natürlich hat er das paket angenommen, warum auch immer...

 

absender ist jedenfalls ein typ aus berlin, beim dvd recorder (targa i.was) ist ein kassabon dabei, dass der dvd recorder bezahlt wurde.

 

ich hab auf ihn eingeredet, dass er oder ich ihn zurückschicke an diese fremde person incl. kassabon, er will ihn aber behalten :p

 

klingt doch ziemlich nach betrug die masche die der typ da abzieht oder? und ich denk falls er ihn behält kriegt er dann ne rechnung von dem typen?

 

vlt. hat ja wer von euch schon mal so etwas oder ähnliches erlebt und weiss rat!

 

liebe grüße

 

daniel

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richtige adresse vom opa. zu 100%

 

opa telefoniert nicht und kauft auch nie ein. vom internet hat er 0 ahnung.

 

nach dem typen usw. hab ich gegoogled aber ist nichts dabei rausgekommen.

 

werd mal im telefonbuch nachsehen. wenn sich da nix ergibt wirds behalten weil er es nicht einsieht für ein vergehen von wem anders verpackung/versand zu zahlen...

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werd mal im telefonbuch nachsehen. wenn sich da nix ergibt wirds behalten weil er es nicht einsieht für ein vergehen von wem anders verpackung/versand zu zahlen...

 

Braucht er ja nicht. Lars hats ja eh richtig geschrieben. Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaub man darf sich solchen unaufgeforderten Artikeln sogar entledigen.

 

Oder hast du einen Zweifel, dass das Paket nicht für deinen Opa bestimmt war?

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NitStyle hats schon korrekt gebracht:

Da ist nicht nichts zu tun, da ist das ungewünscht zugesandte Zeug vernünftig aufzubewahren, um gegebenenfalls eine "Herausgabe" möglich zu machen.

 

PS: gar nix zu machen, also auch keine Info an den Typen --> :k:

 

PPS, ist aber vielleicht nur meine Meinung:

"BETRUG" stimmt schon,

aber der liegt bei EUCH

:S:

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richtige adresse vom opa. zu 100%

 

opa telefoniert nicht und kauft auch nie ein. vom internet hat er 0 ahnung.

 

nach dem typen usw. hab ich gegoogled aber ist nichts dabei rausgekommen.

 

werd mal im telefonbuch nachsehen. wenn sich da nix ergibt wirds behalten weil er es nicht einsieht für ein vergehen von wem anders verpackung/versand zu zahlen...

 

Solange wirklich dein Opa als adressat draufsteht:

Freuen und behalten!

 

Wenn eine Rechnung kommt einfach ignorieren!

 

PS: Wenn es jemand zurück verlangt, dann natürlich wieder hergeben (gegen retourporto)

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..ich möcht euch auch diesen Text noch zu Gemüte führen....

 

 

STGB

Unterschlagung

 

 

 

§ 134. (1) Wer ein fremdes Gut, das er gefunden hat oder das durch Irrtum oder sonst ohne sein Zutun in seinen Gewahrsam geraten ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ein fremdes Gut, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hat, unterschlägt.

 

(3) Wer ein fremdes Gut unterschlägt, dessen Wert 3 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer ein fremdes Gut im Wert von mehr als 50 000 Euro unterschlägt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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NitStyle hats schon korrekt gebracht:

Da ist nicht nichts zu tun, da ist das ungewünscht zugesandte Zeug vernünftig aufzubewahren, um gegebenenfalls eine "Herausgabe" möglich zu machen.

 

 

 

Stimmt mWn leider, verwenden ist nicht statthaft -

 

könnte auch das Ziel des Versenders sein - unrechtmäßig verwendete Geräte in Rechnung zu stellen.

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@Lars:

 

Nur, wenn der Absender kein Unternehmer ist und wenn die Lieferung kein Buch, Cd oder sonst irgendein Schmarrn, sondern ein eher wertvolles Teil ist, dann würd ich mich nicht trauen, mich auf "war halt eine Aufdräng-Lieferung"-Standpunkt zu stellen. Ich meine, dass man da eigentlich nur von einem Irrtum ausgehen kann, wie auch immer der passiert isein möge.

 

Aber damit lass ichs auch gut sein, vielleicht bin ich ja auch nur ein §§-Schisser...

 

Matsch Gatsch

(passt selten so gut wie derzeit:f:)

 

Michael

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Deswegen habe ich 2x betont, dass es wichtig ist zu schauen, ob eine offensichtliche Falschlieferung vorliegt. Liefert der Postbote offensichtlich falsch aus (zB an Nr 19 statt Nr 119), dann zurückbringen/mailen/anrufen.

Ist es eine offensichtliche "Aufdränglieferung" (früher Bücher, heute anscheinend DVD-Player), also Name und Adresse stimmen, kann man damit machen, was man will. Inkl. Entsorgen.

 

So kenne ich das auch!

(Man kann ja nicht irgendwelches zeug verschicken und damit Andere zwingen alles sachgemäß einzulagern. Ansonsten hätte ich eine kostengünstige idee für die Albertina ;) )

 

Kannst ja trotzdem ein mail schreiben wenn du willst. Kostet ja nix und wenn du das aufhebst hast auf jeden Fall deine Ruhe.

 

(Sicherheitshalber kannst ja auch noch 2 Wochen mit dem Gebrauch warten falls ihn jemand zurück haben will)

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ein gewisser a... sch... aus berlin hat den dvd recorder bei nem deutschen elektronik-billig-laden am montag für 149 euro gekauft (laut rechnung) und dann eben diesen dvd recorder inklusive der original rechnung an meinen opa geschickt.

 

auffindbar im paket waren a) der dvd recorder b) die original rechnung. kein begleit brief oder erlagschein oder sonstiges.

 

anrufen/email -> es gibt keine daten zu der person ausser seiner adresse, wie gesagt.

 

verwenden? mein opa braucht so nen kram nicht, da wär höchstens ich gestraft wenn ich ihm alles erklären muss...

 

wie das passiert ist, keine ahnung? ob der dvd recorder diesen preis wert ist, keine ahnung!

 

nochmal zu betonen, adresse stimmt haargenau. deshalb geh ich davon aus, er will sich an meinem opa bereichern. wie auch immer das gehen soll?

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ein gewisser a... sch... aus berlin hat den dvd recorder bei nem deutschen elektronik-billig-laden am montag für 149 euro gekauft (laut rechnung) und dann eben diesen dvd recorder inklusive der original rechnung an meinen opa geschickt.

 

auffindbar im paket waren a) der dvd recorder b) die original rechnung. kein begleit brief oder erlagschein oder sonstiges.

 

anrufen/email -> es gibt keine daten zu der person ausser seiner adresse, wie gesagt.

...

 

Sorry ich dachte bei "Rechnung" an einen Erlagschein...

 

Dann ist das natürlcih etwas anderes!

 

Vor Allem wenn du das Gerät eh nicht haben willst, dann bring es einfach zur polizei als Fundgegenstand. Sollen die sich drum kümmern und wenn es abgeholt wird kannst sogar finderlohn kassieren (Was sich nicht sonderlich auszahlen dürfte)

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Vor Allem wenn du das Gerät eh nicht haben willst, dann bring es einfach zur polizei als Fundgegenstand. Sollen die sich drum kümmern und wenn es abgeholt wird kannst sogar finderlohn kassieren (Was sich nicht sonderlich auszahlen dürfte)

 

In Wien seit 2002 für Fundsachen nicht mehr die Polizei zuständig, sondern Magistrat (inkl Fundbox:)) und am Land die Gemeinde.

 

Ich würd im gegenständlichen Fall überhaupt vorsichtig sein, es könnten auch Trickbetrüger sein, welche sich durch das Geschenk ein gewisses Vertrauen erschleichen und in Kürze sich wieder melden könnten um persönlich vorbeizukommen - und so nebenbei die Wohnung leer räumen. Und viele melden sich aus Deutschland (ein Neffe, ein Cousin, ein Kriegskamerad,....). Heutzutage gibts die wildesten Tricks, speziell bei älteren Leuten - also VORSICHT!!!

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... Heutzutage gibts die wildesten Tricks, speziell bei älteren Leuten - also VORSICHT!!!

 

Ich wär auch vorsichtig. Wie bei den berühmten Theaterkarten für just jenen Abend, an dem die Wohnung leergeraubert wird ...

 

Oder ehrlich. Zurückschicken.

 

Oder wegschmeißen, wennst das Ding eh nicht brauchst. Und in keinem Fall irgendwelche Leut oder den Absender einladen etc.

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ich würde sagen es kommt stark auf den wert der sache an..

 

kann ich davon ausgehen, dass es sich um eine aggressive verkaufsmechanik handelt, und um eine sache minderen wertes, muss ich garnix tun..

 

sollte das gerät einen gewissen wert darstellen und es wäre für jemanden anders bestimmt, so mache ich mich einer unterschlagung schuldig.

 

ein konkreter fall:

 

x kauf bei y einen dvd recorder um 300 euro, er bezahlt die lieferung vor ab..

 

damit ist x der rechtmässige eigentümer, y der innehaber...

 

y verschickt das gerät - dieses kommt irrtümlich zu z

 

z ist nun der innehaber, x der eigentümer..

 

z ist verpflichtet zu klären, ob es sich um eine unaufgeforderte zusendung handelt, oder um einen irrtum..

 

tut er das nicht, nimmt er in kauf, dass es sein könnte, dass er nicht in rechtmässigem besitz der sache ist - ein bedingter vorsatz - reicht für die strafbarkeit der unterschlagung.

 

also auf jeden fall nachfragen - auf wen ist die rechnung ausgestellt, wie hoch ist der betrag - gibts die firma..usw..dies mit zeitangaben kurz notieren..

allzuviel energie muss man aber nicht aufwenden..denn das kann auch nicht verlangt werden, dass ich die arbeit einen schlampigen versenders mache..

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In Wien seit 2002 für Fundsachen nicht mehr die Polizei zuständig, sondern Magistrat (inkl Fundbox:)) und am Land die Gemeinde.

 

Ich würd im gegenständlichen Fall überhaupt vorsichtig sein, es könnten auch Trickbetrüger sein, welche sich durch das Geschenk ein gewisses Vertrauen erschleichen und in Kürze sich wieder melden könnten um persönlich vorbeizukommen - und so nebenbei die Wohnung leer räumen. Und viele melden sich aus Deutschland (ein Neffe, ein Cousin, ein Kriegskamerad,....). Heutzutage gibts die wildesten Tricks, speziell bei älteren Leuten - also VORSICHT!!!

 

bei dieser sache handelt es sich möglicherweise nicht um einen fund..das müsste das fundamt eintscheiden.

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Ist der Zahlungsbeleg nur ein Kassabon ohne Namen und/oder Adresse, oder eine Rechnung mit Namen und Adresse? Wenn Rechnung - stimmen Käuferdaten mit der Adresse auf dem Paket überein?

Wenn es eine Fehllieferung ist (Adresse auf der Rechnung stimmt nicht mit der Adresse auf dem Paket überein) würde ich versuchen, mich mit dem rechtmäßigen Käufer in Verbindung zu setzen.

Wenn auf dem Zahlungsbeleg kein Hinweis auf den Käufer zu finden ist, würe ich das Paket aufheben (nicht in Betrieb nehmen!) um eine Herausgabe zu ermöglichen.

Die Sache kann eine harmlose Fehllieferung sein, aber es kann auch mehr dahinterstecken. Auf alle Fälle kann ein bißchen erhöhte Aufmerksamkeit in dieser Sache nicht schaden!

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Ist der Zahlungsbeleg nur ein Kassabon ohne Namen und/oder Adresse, oder eine Rechnung mit Namen und Adresse? Wenn Rechnung - stimmen Käuferdaten mit der Adresse auf dem Paket überein?

Wenn es eine Fehllieferung ist (Adresse auf der Rechnung stimmt nicht mit der Adresse auf dem Paket überein) würde ich versuchen, mich mit dem rechtmäßigen Käufer in Verbindung zu setzen.

Wenn auf dem Zahlungsbeleg kein Hinweis auf den Käufer zu finden ist, würe ich das Paket aufheben (nicht in Betrieb nehmen!) um eine Herausgabe zu ermöglichen.

Die Sache kann eine harmlose Fehllieferung sein, aber es kann auch mehr dahinterstecken. Auf alle Fälle kann ein bißchen erhöhte Aufmerksamkeit in dieser Sache nicht schaden!

 

 

war nur ein kassabon!

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die sache hat sich gestern geklärt!

 

unser nachbar (der eig. fast nie zu hause ist und sich seine zeit im rotlich milieu rumschlägt) kam zu meinem opa (eltern wohnen auch im selben haus) zu besuch um ihm zu sagen, dass bald ein paket kommt, dass er an uns geschickt hat, da er nie zu hause ist und der lieferservice das sonst nicht da lässt.

 

(mein opa erledigt auch seine komplette gartenarbeit)

 

(er hat sich das gerät von nem freund in D kaufen und herschicken lassen, da es der selbe recorder wie sein alter (kaputt gegangener) war und seitdem doch um einiges billiger geworden ist)

 

leider hat er wohl nicht bedacht wie schnell die ganze sache über die bühne ging und es hätte wohl auch schlecht für ihn ausgehen können (annahme verweigert etc.)

 

jedenfalls danke für eure antworten. :jump:

 

bikeboard ist halt immernoch am besten! :bounce::toll:

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