xLink Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Hi, Ich hab mir im Februar einen gebrauchten Hofer Ergospeeder gekauft, und vergessen nach der Rechnung zu fragen.. Nun hätte ich einen Garantiefall (Keilriemen) und würde sogar noch in der Garantiezeitraum von 2 Jahren hinneinfallen.. nur leider hab ich eben keine Rechnung. Ohne Rechnung muß ich die Kosten selbst tragen Gibt's hier jemanden, der mir eine Kopie seiner Rechnung schicken würde? danke vorab, x-Link Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der.bub Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 ich kann dir unsre heutige hofer rechnung schicken wennst willst :devil::devil::devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noc Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Sowas traust du dir einfach so in ein öffentliches Forum schreiben? Ich hoffe, dir is bewusst, was du da machen willst :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
üawhr Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Sowas traust du dir einfach so in ein öffentliches Forum schreiben? Ich hoffe, dir is bewusst, was du da machen willst :f: Is nix schlimmes, bisserl Betrug halt, so ähnlich wie Doping :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 30. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Is nix schlimmes, bisserl Betrug halt, so ähnlich wie Doping :devil: Bei Doping täusche ich Anspruch auf eine Auszeichnung/Presigeld/Anerkennung vor, für die ich nicht berechtigt bin. In meinem Fall hab ich aber ein Gerät, dass definitiv noch in der Garantiezeit ist - nur hab ich einfach die Rechnung dafür nicht. Ob es nun gebraucht ist oder nicht, spielt für die Garantie keine Rolle. Es zählt einzig und allein das Kaufdatum. Die Rechte und Pflichten des Herstellers gelten in bezug auf ein Gerät und nicht in Bezug auf den Erstkäufer. Ich bin berechtigt die Garantieleistung zu beziehen.. ich kann es nur eben nicht nachweisen. Darum seh ich da kein Problem. gibts da wirklich eines? (ehrliche Frage) x-Link Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter01 Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Also, was Du machen willst, ist schlicht und einfach Betrug! Und das ist strafbar! Du schreibst, daß Du den Speeder gebraucht gekauft hast und keine Rechnung hast. Woher weißt Du, wie alt das Gerät ist? Woher weißt Du, daß Du erst der zweite Käufer bist? Usw., usw. Also ehrlich - laß' die Finger davon und schau', daß Du den Keilriemen irgendwo kaufen kannst und kauf ihn Dir! Wenn Deine geplante Aktion auffliegt, wird's erheblich teurer! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Evil_Jason Geschrieben 30. Juni 2009 Teilen Geschrieben 30. Juni 2009 Na, ich weiß nicht, ob das wirklich so eine gute Idee ist. Das kann (und wird) ziemlich nach hinten losgehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SuperMario71 Geschrieben 1. Juli 2009 Teilen Geschrieben 1. Juli 2009 du brauchst die rechnung nicht. Hofer speichert alle Kassenbons der letzten 2 (?!?!?) Jahre in ihrem System ab. Wenn Du also mit Filiale, ungefährer Rechnungssumme und Datum und Zeit zum Hofer gehst finden die den Bon für dich und drucken ihn dir nochmal aus! Hat bei mir wunderbar geklappt! LG Mario Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xLink Geschrieben 1. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2009 Dass ich noch Garantieanspruch habe (und das Gerät nicht schon 3 Jahre alt ist) weiß ich aufgrund der Seriennummer (beinhaltet die Jahreszahl) und dem Verlege-Datum der Gebrauchsanleitung. Die kann ja unmöglich erst nach dem Kauf gedruckt worden sein Trotzdem gibt es mir sehr zu denken, dass das hier offensichtlich alle anders sehen als ich.. und darum werd ich es sein lassen und mir die Teile einfach so vom Hersteller bestellen. Danke für die Tips, x-Link Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
murdoc Geschrieben 1. Juli 2009 Teilen Geschrieben 1. Juli 2009 Ich würde ja doch zuerst den Verkäufer kontaktieren (oder habe ich etwas nicht gelesen?). Dieser kann dir das Kaufdatum/Preis/Hofer Filiale ec. nennen und ev. sogar die Rechnung (eher unwahrscheinlich) geben. Da ich logischerweise deine Geschichte (im Zweifel für den Angeklagten *ggggg*) glaube, würde ich es nicht als Betrug einstufen. Allerdings - wenn du eine "fremde" Rechnung verwendest - immerhin als Täuschung. Und auch das ist eine gerichtlich strafbare Handlung. Aber einen Expertenstreit über das Thema, was ist Betrug im weitesten Sinne, möchte ich damit nicht beginnen, da es ja nur meine unmaßgebliche Meinung ist. Tja und dann würde ich ev. bei Hofer direkt nachfragen ob - wenn schon nicht Garantie - so wenigsten der Fall im Kulanzwege geregelt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 1. Juli 2009 Teilen Geschrieben 1. Juli 2009 Trotzdem gibt es mir sehr zu denken, dass das hier offensichtlich alle anders sehen als ich.. x-Link was gibts da zum nachdenklich sein? rein rechtlich wärs betrug, eine rechnung zu verwenden die nicht deinem kauf entspricht. eine rechnung ist ein vertragsdokument! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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