madmax78 Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 wenn man zum zeitpunkt einer einvernehmlichen auflösung mit dem dienstgeber noch urlaub stehen hat, kann man sich den ja auszahlen lassen schieben diese ausstehenden urlaubstage den anspruch aufs ALG hinaus? danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LBJ Geschrieben 21. Juli 2009 Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 http://www.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht/beendigung.htm http://www.arbeiterkammer.at/online/einvernehmliche-aufloesung-49359.html http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d75/FolderBeendvArbeitsv.pdf http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=422237&DstID=0&BrID=37 http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421948&DstID=7228 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
madmax78 Geschrieben 21. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2009 der linke auf die AK seit hat zwar nicht direkt zur antwort geführt, nach ein bissi herumgeklickse hab ichs dort aber doch gefunden danke http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=3123&AD=3105&REFP=0#faq3121 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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