deathhero Geschrieben 18. August 2009 Teilen Geschrieben 18. August 2009 folgender sachverhalt: mietzeitraum 2007 – 31.7.2009 betriebskostenabrechnung für 2008 ergab ein guthaben von ~230€. diese abrechnung habe ich mitte juli 2009 erhalten - alles wunderbar. das guthaben wurde allerdings automatisch von der augustmiete 2009 abgezogen. da ich mit 31.7.09 ausgezogen bin, bringt mir natürlich eine gegenrechnung mit der augustmiete recht wenig. auf die anfrage ob es möglich ist, mir mein guthaben auf mein konto zu überweisen, hat mir die nette dame der hausverwaltung mitgeteilt, dass ich kein anrecht auf das bk-guthaben habe, da ich mit 31.juli 2009 ausgezogen bin. ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung! (rechtschutzversicherung wäre vorhaben… ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scheb Geschrieben 18. August 2009 Teilen Geschrieben 18. August 2009 einfach googeln. oder bingen. oder konsument abonnieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noc Geschrieben 18. August 2009 Teilen Geschrieben 18. August 2009 ist das rechtlich korrekt? immerhin war ich im gesamten jahr 2008 der hauptmieter der wohnung! In 99% aller Fälle ja!! Ob Guthaben oder Nachzahlung, dies fällt immer auf den aktuellen Hauptmieter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 19. August 2009 Teilen Geschrieben 19. August 2009 nutzniesser/verpflichteter ist immer jener mieter, welcher zum zeitpunkt der fälligkeit (dem abrechnungszeitpunkt folgenden übernächsten zinstermin) die bestandseinheit nutzt; wenn die abrechnung also 06/09 erstellt wurde eben im august; gäbs umgekehrterweise einen bk-abgang, müsste den wiederum dein nachmieter begleichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deathhero Geschrieben 19. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 19. August 2009 nutzniesser/verpflichteter ist immer jener mieter, welcher zum zeitpunkt der fälligkeit (dem abrechnungszeitpunkt folgenden übernächsten zinstermin) die bestandseinheit nutzt; wenn die abrechnung also 06/09 erstellt wurde eben im august; gäbs umgekehrterweise einen bk-abgang, müsste den wiederum dein nachmieter begleichen. alles klar, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.