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Fragen zum Thema Konkurs / Insolvenz seitens des Arbeitnehmers


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Hypothese: ein Freund eines Freundes arbeitet in einer Firma, die in Insolvenz geht: versucht werden soll ein Zwangsausgleich, sonst droht Liquidation der Unternehmung.

 

Und da hat er mich gebeten hier im BB ein paar schlaue Fragen zu stellen, weil er bei der AK bisher nur unzureichend Informationen erhalten hat :D:D:D

 

Üblicherweise läuft das ja so, daß nachdem die Insolvenz offiziell wird, der Masseverwalter ein Sanierungskonzept und ein neues/geändertes Businessmodell verlangt.

In der Situation meines Freundes heißt das, daß ein gewisser Unternehmensbereich (der mit dem meißten Personal) geschlossen werden soll und er der Leiter dieses Bereiches ist. Weiters ist er auch noch einer der teuersten Leute im Unternehmen und nach dem Abfertigungsmodell alt unterwegs. Es steht somit schlecht um meinen Freund - er wird seinen Job verlieren.

 

Angenommen der Zwangsausgleich geht durch und das Unternehmen wird nicht liquidiert? Welche Ansprüche hat mein Freund dann? Das betrifft vor allem die Punkte:

 

- Resturlaub?

- Abfertigung?

- Kündigungsfrist?

- Karenz - ist so was möglich, mein Freund hat auch noch ganz kleine Kinder?

 

Gibt es hier im BB jemanden der wirklich kompetent ist oder jemanden der wen kennt der wirklich kompetent ist.

 

Ach ja und ganz wichtig - betrifft nicht mich persönlich, sondern nur einen ganz guten Freund von mir :D:D:D

 

lg, Supermerlin

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Hallo Ahörnchen-Fan,

 

Leider hab ich deine Frage nicht ganz verstanden, aber ich versuchs mal, so wie ich sie verstanden hab:

 

Die Ansprüche aus der Beendigung des DienstVH sind immer gleich (jetzt lassen wir Entlassung beiseite), werden also immer gleich berechnet, ob jetzt das U in Konkurs ist oder nicht.

 

Der Unterschied ist nur, dass im Insolvenzfall die Ansprüche nach dem Insolvenz-EntgeltsicherungsG abgesichert sind, also die berechtigten Ansprüche werden auch bezahlt, wenn das U kein Geld mehr hat.

 

Was die Beendigung an und für sich (Kündigung) betrifft, so sollte dein Freund DRINGEND mit dem Betriebsrat und (insbesondere, wenn es keinen gibt) mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen, damit auch abgeklärt werden kann, wie die Chancen stünden, die Kündigung z.B. wegen Sozialwidrigkeit anzufechten und ob man ihm Rechtschutz gewähren würde.

 

Waren das die Fragen?

Gerne auch weiter per pm.

 

Liebe Grüße

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Ich war selber in den Zwangsausgleich eines Unternehmens verwickelt. Ich wurde dann später auch gekündigt, weil es eben nicht anders ging.

 

Die Ansprüche des Freundes deines Freundes :D werden für die Zeit der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vom Ausgleichsfonds übernommen. Normalerweise die Zeit, von dem Moment wo das Unternehmen die Zahlung an den Dienstnehmer einstellt, bis zur Übernahme durch den Maßeverwalter. Dazu geht man auf die AK und reicht dort die entsprechenden Papiere ein. Sollte das Budget des Fonds des aktuellen Jahres erschöpft sein (oft so ab Oktober) wird man ins nächste Jahr gereiht und bekommt dann sein Geld. Ich, konkret, hatte zwar 13 Monate zu warten, bekam aber mein Geld. In Summer bleiben in jedem Fall alle Ansprüche des Arbeitnehmers unangetastet, auch die Kündigungsfrist.

 

Kündigen unter Einhaltung aller Fristen und Rechte kann den Freund deines Freundes der Unternehmer jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen, entgegen der landläufigen Meinung. Man könnte(!) als älterer DG z. B. versuchen aus sozialrechtlichen Gründen eine Wiedereinstellungszusage zu erhalten, mit dem Argument, man wäre nur auf Grund seines Alters und höheren Gehalts gekündigt werden. So etwas ist jedoch heikel und man muss sich Fragen, ob man in so einen Prozess gehen will. Wer will in einem Unternehmen unter solchen Vorzeichen arbeiten?

 

Etwas anderes wäre eine Entlassung (die im Volksmund "fristlose" genannt wird). Die Bedarf immer eines Grundes, dabei muss der DG den DN immer sofort freistellen. Berechtigt dazu ist der DG bei Verfehlungen des DN, wie z. B. Diebstahl o. ä. Das muss der DG im Streitfalle jedoch nachweisen können. So lange jedoch der DG alle Fristen berücksichtigt und dem Freund des Freundes alle ihm zustehenden Rechte gewährt, kann er sich jederzeit von ihm trennen, außer er fällt unter einen besonderen Kündigungsschutz (ist er vielleicht schwanger? :D).

 

Der Freund Deines Freundes darf jedoch nicht den Fehler machen, auf Grund ausstehender Lohnzahlungen einfach nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Das ist ein unberechtigter vorzeitiger Austritt. Das Unternehmen ist schriftlich (Einschreiben!) zur Zahlung aufzufordern und eine sinnvolle Frist zu setzen. Danach ist eine zweite Mahnung mit einer Nachfrist einzubringen. Erst nach nicht Einhaltung auch dieser Nachfrist, kann der Freund einen berechtigten vorzeitigen Austritt machen, d.h. er scheidet aus dem Unternehmen aus, hat aber alle Rechte wie wenn er gekündigt worden wäre, d.h. er verliert keine Ansprüche.

 

Zwangsausgleich ist jedoch ein heikles Thema und Grenzfälle am besten IMMER mit einem Anwalt abzuklären.

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Hallo,

 

ich war auch mal in so eine Geschichte verwickelt, die in meinem Fall sehr positiv ausgegangen.

Bei uns hat die Zusammenarbeit AK und IAF (Insolvenz-Ausfallgeld-Fond) perfekt funktioniert.

Die Leute von der AK kommen (normalerweise) in die Firma sobald das Konkursverfahren eröffnet ist.

Dann muß man die offenen Ansprüche (ausstehende Gehälter, Überstunden, Urlaubstage, .....) über die AK einreichen.

Es gibt da gewisse Obergrenzen, z.B. kann man nicht mehr als 70 Urlaubstage geltend machen. Vor knapp 5 Jahren war das die Grenze, ob sich da etwas geändert hat weiß ich nicht.

 

Die Auszahlung der Ansprüche erfolgte in 2 Etappen, bei meinem Falll war alles innerhalb von 3-6 Monaten erledigt.

Abfertigung alt ist da kein Problem, die Abfertigung wird ausbezahlt. Ob es da ein Obergrenze gibt weiß ich nicht.

 

Achtung: Ein Teil der Auszahlung ist nicht vollständig versteuert, da kommt dann die Aufforderung vom Finanzamt für einen verpflichenden Steuerausgleich und dann darf man einen Teil des schönen Geldes wieder zurückzahlen.

 

In meinem Fall erfolgt die Liquidierung des Unternehmens (vielleicht irre mich da auch mit den Fachausdrücken) und eine Gründung eines neuen Unternehmens mit einer Übernahme aller Mitarbeiter.

Wenn man in dieser glücklichen Lage ist, bekommt man eine sogenannte Kündigungsentschädigung ausbezahlt. Dies passiert, weil ja eigentlich eine Kündigungsfrist hat aber gleich wieder weiter arbeitet.

 

Alles in allem war es keine Hexerei. Man schläft ein bischen schlechter, zerbricht sich den Kopf aber mittlerweile kann ich darüber lachen.

 

LG

"livestrong77"

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noch eine Anmerkung als Unternehmer:

Dem Arbeitnehmer geht es (rein finanziell betrachtet) in solch einer Situation sicher am "besten". Seine Ansprüche sind wie die Vorposter geschrieben haben abgesichert, auch wenn zeitlich nicht unmittelbar verfügbar. Dann steigt der IAF als Gläubiger in die Abwicklung ein.

 

Ad Abfertigung: nicht schon im neuen Model? dann nimmst ja das quasi mit.

 

Ad Kündigung: Sobald ein Masseverwalter eingesetzt ist wird es schwierig, der darf nicht so einfach gezielt einzelne Leute kündigen. Daher Personalabbau in solch einer Situation durch das eigene Management noch vor Insolvenzantrag oder der Masseverwalter kann nur - so wie in diesem Fall - Unternehmensbereiche still legen und damit das Personal abbauen. Den Untenehmensbereich muss es aber geben, z.b. Export oder Unternemen hat bisher Vertrieb und Dienstleistung und macht den Vertrieb dicht.

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Wenn das Unternehmen des Freundes meines Freundes also bisher ein Produktionsunternehmen war, dann der Produktionsbereich geschlossen wird (als Sanierungsmaßnahme), dann ein neues Businessmodell erarbeitet wird und dort nach erfolgreichem Zwangsausgleich wieder ein Produktionsbereich eingerichtet wird - könnte das dann der Freund meines Freundes anfechten?

 

(Weil das wäre ja dann eigentlich eine Frechheit sich vom Personal zu trennen, um dann anschließend genau wieder das gleiche oder ähnliches zu machen)

 

lg, Supermerlin

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Wenn das Unternehmen des Freundes meines Freundes also bisher ein Produktionsunternehmen war, dann der Produktionsbereich geschlossen wird (als Sanierungsmaßnahme), dann ein neues Businessmodell erarbeitet wird und dort nach erfolgreichem Zwangsausgleich wieder ein Produktionsbereich eingerichtet wird - könnte das dann der Freund meines Freundes anfechten?

 

lg, Supermerlin

 

Ich kann dazu jetzt mal nur das wiedergeben, was mir letztens ein Anwalt, der sich auf das Thema spez. hat und häufig als Masseverwalter eingesetzt wird, erzählt hat: Wenn das Unternehmen durch die Maßnahmen saniert wird und somit weiter besteht, ist das mehr als kritisch zu hinterfragen, wenn dann der Bereich wieder aufgebaut wird, vorallem wenns schon im neuen Businessplan steht. Es gebe allerdings dazu noch keine Erkenntnisse aus bisher ausgefochtenen Verfahren.

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Ad Abfertigung: nicht schon im neuen Model? dann nimmst ja das quasi mit.

 

Damit ist dem Freund meines Freundes heute quasi mitgeteilt worden, daß man sich zukünftig seine Abfertigung (ganz sicher nach Mode alt) nach nicht leisten kann oder will und er daher nicht weiter arbeiten kann in der dann "sanierten" Firma.

 

Das stinkt natürlich dem Freund meines Freundes und der will daher - weil das kein Umgang mit Menschen ist - auch nicht mehr in dieser Firma arbeiten - er wird sich einen neuen Job suchen und seine Expertise wird auf alle Zeiten (weil Nischen-know-how) in den Gehirnwindungen vergraben sein. Der Freund des Freundes dürfte zwar nach 6 Monaten wieder völlig legal in dieser Firma zu arbeiten anfangen - wird er aber nicht - der Stolz ist eine Sau (und Prinzipien auch), und eine 5-köpfige Familie muß auch finanziert werden.

 

lg, Supermerlin - ein Freund eines Freundes

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Damit ist dem Freund meines Freundes heute quasi mitgeteilt worden, daß man sich zukünftig seine Abfertigung (ganz sicher nach Mode alt) nach nicht leisten kann oder will und er daher nicht weiter arbeiten kann in der dann "sanierten" Firma.

 

Das stinkt natürlich dem Freund meines Freundes und der will daher - weil das kein Umgang mit Menschen ist - auch nicht mehr in dieser Firma arbeiten - er wird sich einen neuen Job suchen und seine Expertise wird auf alle Zeiten (weil Nischen-know-how) in den Gehirnwindungen vergraben sein. Der Freund des Freundes dürfte zwar nach 6 Monaten wieder völlig legal in dieser Firma zu arbeiten anfangen - wird er aber nicht - der Stolz ist eine Sau (und Prinzipien auch), und eine 5-köpfige Familie muß auch finanziert werden.

 

lg, Supermerlin - ein Freund eines Freundes

 

Da kann ich nur zustimmen. Wenn der Freund Deines Freundes Eier hat, hustet er auf diese Bude und sucht sich einen Job wo er geschätzt wird. Ausserdem sind Firmen wenn sie aus dem Zwansausgleich geführt werden sowieso eine wacklerte G'schicht. Ausser natürlich nach einem Management-Buy-Out. Sonst ist da manchmal plötzlich der Schwager vom ehemaligen Eigentümer plötzlich der neue Eigentümer, wird aber in der Firma nie gesehen. :k:

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Da kann ich nur zustimmen. Wenn der Freund Deines Freundes Eier hat, hustet er auf diese Bude und sucht sich einen Job wo er geschätzt wird. Ausserdem sind Firmen wenn sie aus dem Zwansausgleich geführt werden sowieso eine wacklerte G'schicht. Ausser natürlich nach einem Management-Buy-Out. Sonst ist da manchmal plötzlich der Schwager vom ehemaligen Eigentümer plötzlich der neue Eigentümer, wird aber in der Firma nie gesehen. :k:

 

Glaub mir der Freund meines Freundes hat Eier - schließlich hat er bereits 3 eigene Kinder!!! :D

 

lg, Supermerlin

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schau mal da rein

 

ich würd sagen, wenn das Unternehmen weiter besteht, steht dem Freund deines Freundes nach der Karzen gleiches zu wie ohne, d.h. 4 Wochen Kündigungsschutz und gleiche Arbeitsbedingungen.

 

die Frage ist halt, ob der Freund deines Freundes das zeitlich noch alles unterbringst, wenn es schon so offensichtlich ist.

 

wobei ein Unternehmen immer vorm 15. Insolvenzantrag stellen sollte wegen der UST ;)

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Damit ist dem Freund meines Freundes heute quasi mitgeteilt worden, daß man sich zukünftig seine Abfertigung (ganz sicher nach Mode alt) nach nicht leisten kann oder will und er daher nicht weiter arbeiten kann in der dann "sanierten" Firma.

 

 

Wenn er in der alten Firma gekündigt wird und dann bei der neuen Firma anfängt, zahlt der IAF die Abfertigung aus dem alten Modell. Zumindest war dies in meinem Fall so.

In der neuen Firma fällt er sowieso in die Regelung der Abfertigung neu.

 

LG

"livestrong77"

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Wenn er in der alten Firma gekündigt wird und dann bei der neuen Firma anfängt, zahlt der IAF die Abfertigung aus dem alten Modell. Zumindest war dies in meinem Fall so.

In der neuen Firma fällt er sowieso in die Regelung der Abfertigung neu.

 

LG

"livestrong77"

 

Wenn ein Zwangsausgleich zustande kommt, dann bleibt die alte Firma weiter bestehen - ergo kann er den Freund des Freundes nur jetzt kündigen und die Abfertigung durch den IAF zahlen lassen. Würde er Ihn jetzt weiter beschäftigen wollen, so muß der Freund meines Freundes 6 Monate (nach dem letzten Arbeitstag - 3 Monate Kündigungsfrist) der bestehen gebliebenen Firma fern bleiben und könnte erst danach wieder dort angestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so muß die Firma die Zahlungen, die der IAF an den Freund des Freundes geleistet hat, an den IAF retour zahlen.

 

lg, Supermerlin

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