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Juristische Frage - wer kennt sich aus?


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Hallo!

 

Ich hab eine Frage, vielleicht hat wer von euch eine ahnung davon.

 

Angenommen man möchte ein Haus über einen Makler kaufen.

Dieser Makler leitet vorhandene Kaufanbote jedoch nicht an den Hausbesitzer weiter, sondern tut so als ob dem Besitzer das Angebot zu niedrig ist, um so den Preis, und somit auch seine Provsion in die Höhe zu treiben. Vom Besitzer lässt er (angeblich, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt) ausrichten, dass dieser das Geschäft nur über den Makler abwickeln lassen möchte.

 

Das ist doch dann meiner Meinung nach schwerer Betrug oder? Weil was wäre, wenn der Hausbesitzer schon beim ersten, viel niedrigeren Angebot den Zuschlag erteilt hätte?

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Vom Besitzer lässt er (angeblich, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt) ausrichten, dass dieser das Geschäft nur über den Makler abwickeln lassen möchte.

 

In der Regel lassen sich Makler einen Alleinvermittlungsauftrag unterschreiben, weil es auch oft genug vorkommt, dass der Verkäufer und der Interessent abschließen, ohne dem Makler seine Provision zahlen zu wollen.

Gibt aber auch Verkäufer, die kriegen gar nicht mit, einen Alleinvermittlungsauftrag unterschrieben zu haben. DIe dürfen selber gar keinen Käufer suchen.

 

 

Dieser Makler leitet vorhandene Kaufanbote jedoch nicht an den Hausbesitzer weiter, sondern tut so als ob dem Besitzer das Angebot zu niedrig ist, um so den Preis, und somit auch seine Provsion in die Höhe zu treiben.

Weiß nicht, was Du beweisen kannst (insbes. strafrechtlich wird das ziemlich schwer), aber Makler sollen ja idR auch den bestmöglichen Preis erzielen für den Verkäufer, oder?

 

Glaub nicht, dass Du viele Chancen hast!

 

 

Tomcat

(auch kein Freund von Maklern)

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Hallo!

 

Ich hab eine Frage, vielleicht hat wer von euch eine ahnung davon.

 

Angenommen man möchte ein Haus über einen Makler kaufen.

Dieser Makler leitet vorhandene Kaufanbote jedoch nicht an den Hausbesitzer weiter, sondern tut so als ob dem Besitzer das Angebot zu niedrig ist, um so den Preis, und somit auch seine Provsion in die Höhe zu treiben. Vom Besitzer lässt er (angeblich, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt) ausrichten, dass dieser das Geschäft nur über den Makler abwickeln lassen möchte.

 

Das ist doch dann meiner Meinung nach schwerer Betrug oder? Weil was wäre, wenn der Hausbesitzer schon beim ersten, viel niedrigeren Angebot den Zuschlag erteilt hätte?

 

 

 

es liegt in der natur der sache, dass ein makler einen bestimmten preis erzielen will...

sollte er dem verkäufer anbote nicht vorlegen, so ist das mmn. eine geschäftliche angelegenheit, die er mit seinem aufgraggeber regeln muss...

 

straftrechtlich gesehen muss durch täuschung über tatsachen ein schaden entstehen, mit bereicherungsvorsatz (aus sicht des täuschers) und die handlung die den schaden herbeiführt, darf nicht vom täter selbst kommen..

 

ich kann hier beim besten willen keinen betrug erkennen, einen schweren qualifizierten schon garnicht - es ist wenn eher eine frechheit und ob er privatrechtlich dafür belangt werden kann, weiss ich nicht.

 

der klassische schwere betrug wäre, wenn er mit einem gefälschten gutachten den wert eines hauses begründet und der käufer so getäuscht über tatsachen, einen weit überhöhten kaufpreis für das objekt bezahlt..

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soweit ich mich erinnern kann hatte mir die maklerin das kaufanbot gefaxt, sozusagen als bestätigung ,dass sie es weitergeleitet hat.

 

und da steht natürlich auch der name des besitzers drauf und den kannst dann anrufen.- maklergebühren mußt trotztdem zahlen

 

also in deinem fall tät ich a bestätigung verlangen

 

ein makler ist natürlich interessiert möglichst bald zu seinem geld zu kommen,auch wenns weniger sein sollte - zeit ist geld

(so manches objekt ist schon über ein halbes jahr im immobilien-net und no immer net verkauft!

das bedeutet für den makler,dass er jedesmal unentgeltlich zu diesem objekt hin und zurückfahren muß um es herzuzeigen - a nervige sache):f:

 

lg bb

 

ps vielleicht samma scho bald nachbarn?

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schaust du mal http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1996_262_0/1996_262_0.pdf :toll:

die strafrechtl. komponente wurde bereits vom hofrat erläutert, ganz vom tisch ist diese variante jedoch auch nicht.

bleibt schadenersatz.....denn redlich und sorgfältig ist der makler wohl eher nicht :f:

 

stöber ein bissl im wohnnet bzw. googeln und in einschlägigen foren wühlen.

lg

 

:wink:

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