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belästigung / anzeige


dullidu
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da ich zig sms von einer gewissen person bekomme und wenn ich antworte (lass mich in ruhe) als antwort nur "ich werde dich niemals in ruhe lassen" bekomme... hab ich bei meinem provider angerufen und der meinte nur nummern sperre geht nur wenn eine anzeige oder sonstwas vorliegt.

 

wie wird das ganz wirklich gehandhabt?

sms kommen den ganzen tag bis mitte nacht über.

hab zwar nimmer alle im eingang aber lässt sich doch per telefonliste nachverfolgen.

 

hat damit jemand erfahrungen oder ähnliches?

 

ich danke wie immer im vorraus :)

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das klingt für mich nach stalking.

es gibt in ö ein antistalking-gesetz (seit 2006).

hast du diese person angezeigt oder zur rede gestellt?

hier mehr zum thema stalking

 

gesetzestext:

Gesetzestext Antistalking-Gesetz

 

Beharrliche Verfolgung

 

§ 107a (Abs 1) StGB

Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

 

1. ihre räumliche Nähe aufsucht,

2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,

3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder

4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

 

(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen.

 

Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre

 

§ 382g (Abs. 1) EO

Der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre kann insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden:

 

1. Verbot persönlicher Kontaktaufnahme sowie Verbot der Verfolgung der gefährdeten Partei,

2. Verbot brieflicher, telefonischer oder sonstiger Kontaktaufnahme,

3. Verbot des Aufenthalts an bestimmt zu bezeichnenden Orten,

4. Verbot der Weitergabe und Verbreitung von persönlichen Daten und Lichtbildern der gefährdeten Partei,

5. Verbot, Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung personenbezogener Daten der gefährdeten Partei bei einem Dritten zu bestellen,

6. Verbot, einen Dritten zur Aufnahme von Kontakten mit der gefährdeten Partei zu veranlassen.

 

(2) Das Gericht kann mit dem Vollzug von einstweiligen Verfügungen nach Abs. 1 Z 1 und 3 die Sicherheitsbehörden betrauen. § 382d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. Im Übrigen sind einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 nach den Bestimmungen des Dritten Abschnitts zu vollziehen.

 

(3) Auf einstweilige Verfügungen nach Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Z 4 bis 6 ist § 391 Abs. 2 nicht anzuwenden. Die Zeit, für die eine solche einstweilige Verfügung getroffen wird, darf ein Jahr nicht übersteigen.

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noch hab ich nix angezeigt.

 

aber die ständigen sms kotzen mich schon sowas von an. hab aber klipp und klar gesagt ich will meine ruhe und wenn sichs nicht ändert geh ich zur polizei. und dann kam eben "ich werde dich nie in ruhe lassen"....

 

es handelt sich hier jedoch um eine alte "lieb"schaft, die eine logisch konsequente trennung nicht akzeptiert. seit 3 monaten jetzt insgesamt schon nicht.

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das ist sogar als drohung anzusehen!

 

Nein, definitiv eine Beharrliche Verfolgung, eine Drohung ist gem. § 74 Abs. 5 StGB:

eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist;

 

Da hier keine Drohung mit einer Verletzung eines angef. Rechtsgutes vorliegt sondern durch die dauernde Kontaktaufnahme im Wege der Telekommunikation (SMS) eben die Lebensqualität eingeschränkt wird. Genau dafür gibt es den § 107a, weil es da davor eine Grauzone gegeben hat.

 

Wichtig ist, dass Du den Zeitraum halbwegs genau eingrenzen kannst, damit die andauernde Belästigung bewiesen werden kann.

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Nein, definitiv eine Beharrliche Verfolgung, eine Drohung ist gem. § 74 Abs. 5 StGB:

eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist;

 

Würde ich anders sehen. Mit der Drohung mich niemals in Ruhe zu lassen, bedroht er mM das Rechtsgut der Freiheit

 

Nach §107 Abs 1:

Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

 

 

Im übrigen wurde aber eh schon alles gesagt: Stalking, Beharrliche Verfolgung: 107a Stgb etc.

 

Ich denke man sollte, sofern man mit rechtlichen Schritten vorgehen will, eine Sachverhaltsdarstellung beim zuständigen Gericht einbringen.

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mh stimmt. foto und handynummer hier rein und die dinge laufen umgekehrt ;))

 

nein, hab keine neue. aber es stört wenn man 30-50 sms am tag kriegt zu jeder zeit. teils mit bösen worten, teils mit lieben worten, großteils aber eben mit unsinn. es stört und nervt.

 

und umsonst hab ich sie nicht in den wind geschossen..

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wenn man so was nicht mit einem vernünftigen (vorher wohl überlegten, in dem man sich auch in die Situation des anderen versetzt und ihn zu verstehen versucht) Gespräch geregelt bekommt, dann müssen eben andere (Eltern oder Bekannte des Belästigers) helfen und das ist dann in weiterer Konsequenz eben auch mittels Anzeige
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hab aber klipp und klar gesagt ich will meine ruhe und wenn sichs nicht ändert geh ich zur polizei. und dann kam eben "ich werde dich nie in ruhe lassen"....

 

es handelt sich hier jedoch um eine alte "lieb"schaft, die eine logisch konsequente trennung nicht akzeptiert. seit 3 monaten jetzt insgesamt schon nicht.

Das geht definitiv Richtung Stalking. Da - wie ich auch eigener Erfahrung leider weiß - Stalker völlig irrational handeln, ist ein Appellieren an die Vernunft meist leider erfolglos.

 

Lass' Dich auf jeden Fall von der Polizei beraten, nicht zuletzt, weil Stalker oft auch ihre Aktivitäten ausweiten, sprich auch am Arbeitsplatz oder persönlichen Umfeld "lästig" werden können.

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Gast lotusblume

würd ich doch gar net hier einen Fred aufmachen, sondern gleich zur Polizei..... wohin soll denn das führen?

 

 

Im Jahr 2003 gab es dieses Gesetz noch nicht! Und nachdem ich vor meiner Wohnung tote Vögel und etliche Drohungen gefunden hab, nach den annonymen Anrufen um 5 Uhr früh usw., bin ich damals auch zur Polizei. "Da können wir leider erst etwas machen, wenn er sie grün und blau schlägt...."

 

mehr muß ich dazu nicht sagen. Das Gesetz ist genau dazu da, dass soetwas unterbunden wird.

 

 

;)with a sense of humor

kannst ihr ja auch 2 Buchtipps geben

 

"Er steht einfach nicht auf Dich"

"Nein, ihr könnt keine Freunde bleiben - Schluß ist, weil dann Schluß ist"

Weißt eh, manche Mädels brauchen da etwas länger und da ist es gut etwas zum Nachlesen zu haben.

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