morty Geschrieben 5. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2009 wie schaut das rechtlich aus? sind diese weißen parkplatzmarkierungen rechtlich bindend? in wien sind da ja auch oft hauseingänge (keine einfahrten mit abschrägung! die mein ich nicht weil da ist die gesetzeslage eh klar) bei den parkplatzmarkierungen ausgenommen. darf man jetzt dort parken oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 5. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2009 Wenn dort eine Abgrenzung ist, würde ich an deiner Stelle nicht dort parken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morty Geschrieben 5. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 5. Oktober 2009 danke aber i park dort eh net. wir ham so einen platz vor dem haus und da passierts immer wieder dass sich ganz gscheite reinquetschen und einem einmauern und ich hätt halt gern die rechtliche grundlage gewusst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 5. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2009 siehe hierzu unter anderem § 9, Absatz 7 und § 55. Bodenmarkierungen auf der Straße. der StVO http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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