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Rechtliche Frage: Therme nach Wohnungskauf defekt, Verkäufer belangen?


innotech
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Hallo zusammen!

 

Vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen:

 

Hab im Juni eine Wohnung gekauft. Bei der Wohnungsübergabe hat das Warmwasser und Heizung funktioniert. Vor ein paar Tagen dann hatte ich keine Warmwasser mehr, Heizung ging auch nicht.

 

Techniker gerufen -> Gaskombiventil defekt -> getauscht -> immer noch defekt -> Therme auseinander gebaut -> festgestellt, dass die noch niemals gewartet wurde -> großes Service durchgeführt -> funktioniert wieder -> fette Rechnung :mad:

 

Wie seht Ihr das, gibt es da eine Möglichkeit den Vor-Eigentümer zu belangen?

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du hättest vor der Übernahme ein Service verlangen sollen - jetzt hast es aber schon ohne übernommen - da geht nichts mehr...

 

Hallo zusammen!

 

Vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen:

 

Hab im Juni eine Wohnung gekauft. Bei der Wohnungsübergabe hat das Warmwasser und Heizung funktioniert. Vor ein paar Tagen dann hatte ich keine Warmwasser mehr, Heizung ging auch nicht.

 

Techniker gerufen -> Gaskombiventil defekt -> getauscht -> immer noch defekt -> Therme auseinander gebaut -> festgestellt, dass die noch niemals gewartet wurde -> großes Service durchgeführt -> funktioniert wieder -> fette Rechnung :mad:

 

Wie seht Ihr das, gibt es da eine Möglichkeit den Vor-Eigentümer zu belangen?

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