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Gewährleistung


scott.1060
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Hallo,

 

ich hatte leider ein Problem mit meinem Handy sodass ich es zu einem Vertragspartner von Sony Ericsson bringen musste. Das ganze ist noch in der Gewährleistungs.

Da das Handy lt. Vertragspartner einen Wasserschaden hat will dieser nun €39 von mir. Meines erachtens ist dies aber nicht ganz legal, da der Vertragspartner zb selbst das Wasser ins Handy geschüttet haben könnte um €39 von mir zu bekommen. Weiters handelt es sich um einen Schaden der innerhalb der Gewährleistungsfrist liegt.

 

Weiß jmd. von euch Bescheid wie das ganze rechtlich ausschaut.

 

Danke für jede Hilfe

 

lg

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jaja, klar, "Wasserschaden", wenn denen nix anderes mehr einfällt ... dann eben "Wasserschaden"

:mad:

Wasserschaden GIBT ES BEI DER SPANNUNG KEINEN! PUNKT!

Selbst wenn das Ding in die Badewanne fällt: da fließt kein Strom, kann also nix deswegen hin werden.

Rausreißen ausm Wasser, ausschalten, Akku raus, alles abwischen und trocknen lassen.

... soviel zu "Wasserschaden"

 

was geht denn nicht?

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jaja, klar, "Wasserschaden", wenn denen nix anderes mehr einfällt ... dann eben "Wasserschaden"

:mad:

Wasserschaden GIBT ES BEI DER SPANNUNG KEINEN! PUNKT!

Selbst wenn das Ding in die Badewanne fällt: da fließt kein Strom, kann also nix deswegen hin werden.

Rausreißen ausm Wasser, ausschalten, Akku raus, alles abwischen und trocknen lassen.

... soviel zu "Wasserschaden"

 

was geht denn nicht?

 

laut dem könnte man ein handy ins wasser werfen und es würde nachher wieder funktionieren. tuts aber nicht. irgendwo ist da ein fehler.

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innerhalb der ersten sechs monate gilt mängelvermutung - es wird vermutet, dass der mangel zum zeitpunkt der übergabe des handys schon bestand - gewährleistung

 

verkäufer kann sich aber freibeweisen, indem er beweist, dass mangel zum zeitpunkt der übergabe eben noch nicht bestand - dann keine gewährleistung.

 

dieser freibeweis funktioniert bei mobiltelefonen soviel ich weiß mit feuchtigkeitsindikatoren im inneren des telefons. sobald eine bestimmte anzahl verfärbt ist soll dies als beweis dafür gelten, dass wasser eingedrungen ist. inwieweit richter das tatsächlich als vollen freibeweis anerkennen, weiß ich nicht. hängt wohl auch sehr vom jeweiligen richter ab, wie leicht er sichs machen will. ein starkes indiz für wasserschaden sind mehrere verfärbte indikatoren wohl schon.

 

wann das wasser eingedrungen ist, sagt der indikator nicht. allerdings wirst du dir schwertun zu beweisen, dass das wasser vom händler stammt.

 

es ist zwar ärgerlich, aber bei dem betrag lohnt sich streiten nicht wirklich. aber man kann den händler ja damit auseinandersetzen, wie sich dieser "service" auf künftige kaufentscheidungen auswirken wird.

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Der Wasserschaden dürfte durch "Wasser"dampf in der Trikottasche entstanden sein. Das der Schaden nicht unter Gewähleistung fällt ist schon ok, mir gehts um die 39€.

Selbst wenn ich nicht der Schuldige wäre, müsst ich den Betrag zahlen.

Theoretisch könnt der Mechaniker selbst Wasser reingießen und kassiert dann von jedem 39,-. Das kommt mir spanisch vor.

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Der Wasserschaden dürfte durch "Wasser"dampf in der Trikottasche entstanden sein. Das der Schaden nicht unter Gewähleistung fällt ist schon ok, mir gehts um die 39€.

Selbst wenn ich nicht der Schuldige wäre, müsst ich den Betrag zahlen.

Theoretisch könnt der Mechaniker selbst Wasser reingießen und kassiert dann von jedem 39,-. Das kommt mir spanisch vor.

 

Ein Verwandter von mir war mal in einer leitenden Position in so einer Reperaturfirma. Diese gehören NICHT zu zum Hersteller, sondern reparieren die Handys und stellen es dann dem Handyhersteller in Rechnung.

Warum sollte der Mechaniker absichtlich Wasser hineinschütten. Ihm bringt es nichts? Es würde ihm/der Firma mehr bringen wenn sie z.B. die Hauptplatine tauschen. Da gibt es dann 2 Probleme:

1. Die Rep. Firma muss die Teile aufbewahren (ca. 4 Monate), es gibt Stichproben. Erwischen die jetzt eine Platine mit Wasserschaden, schauen nach und sehen das es ein "Garantiefall" für den Kunden war --> Probleme für die Firma

2. Tauscht die Rep. Firma jetzt eine Platine aus und schickt das Handy dann an den Kunden zurück. So hat die Rep. Firma auch eine Art Gewährleistung, wird das Handy dann wieder kaputt durch Oxidation der Teile müssen Sie wieder dafür aufkommen.

 

Die 39€ Euro sind klar: Der Mechaniker muss das Hand aufmachen, nachschauen was es hat. Oder spielts sogar im vorhinein eine neuen Firmware rauf, dauer seine Zeit und kostet Geld.

 

Alle Handys haben mittlerweile Feuchtigkeitsindikatoren drinnen, die sehr empfindlich sind. Wie oben erwähnt kann die durch Schwitzen durchs Trikot sein, telefonieren unmittelbar nach dem Sport (Schweiß) oder auch Regen sein (telefonieren, SMSen, ...).

 

Es gab auch schon Fälle von best. Handytypen die waren so flach das die Bauteile auf der Platine mit Kleber zusätzlich auf der Platine befestigt waren. Der Kleber wurde mit der Zeit aber spröde, und sobald das Handy/Platine leicht gebogen wurde platzte der Kleber und das Bautteil ist runter gegangen. Da hat es gereicht wenn mein sein Handy in der hintern Hosentasche hatte. KEINE GARANTIE

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dem laien ist nicht ganz klar, warum ein wasserschaden oder nasse feuchtigkeitsindikatoren DER beweis sein sollen, daß zum zeitpunkt des verkaufs keine mängel vorlagen. wenn im werk eine dichtung vermurkst eingebaut wurde wird das wohl unter gewährleistung fallen, oder? oder gibts da keine dichtungen?sollen die gar kein wasser aushalten?

ich sag immer:

"scheisshandies! schreibts an briaf!" - nutze den schaden als wink des schicksals & mach dich von der klingelnden pest frei, entkomme dem kommunikationszwang!:wink:

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Das Thema war doch schon mal vor kurzem. Wie auch schon damals gesagt, hab zufälligst mal im ORF die Sendung Konkret gesehen, dort ging´s ebenfalls um angebliche Wasserschäden bei Mobiltelefonen. Mittlerweile wird das laut VKI als gängige Ausrede der Hersteller benutzt, um die Reparaturkosten auf die Kunden abzuwälzen. Telefone sollten schon einiges an Feuchtigkeit aushalten, sonst darf man´s nur mehr in absolut sterilen Labors verwenden.

Richt Dich mal an den VKI, bin von der Einrichtung zwar nicht unbedingt begeistert, aber bei solchen "Massenphänomenen" können´s doch ein bisserl was bewirken.

Laß Dir von der Reparaturfirma auch den "Wasserschaden" genau erklären.

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Das Thema war doch schon mal vor kurzem. Wie auch schon damals gesagt, hab zufälligst mal im ORF die Sendung Konkret gesehen, dort ging´s ebenfalls um angebliche Wasserschäden bei Mobiltelefonen. Mittlerweile wird das laut VKI als gängige Ausrede der Hersteller benutzt, um die Reparaturkosten auf die Kunden abzuwälzen. Telefone sollten schon einiges an Feuchtigkeit aushalten, sonst darf man´s nur mehr in absolut sterilen Labors verwenden.

Richt Dich mal an den VKI, bin von der Einrichtung zwar nicht unbedingt begeistert, aber bei solchen "Massenphänomenen" können´s doch ein bisserl was bewirken.

Laß Dir von der Reparaturfirma auch den "Wasserschaden" genau erklären.

läuft das dann unter dem produkthaftungsgesetz nicht?

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Nö, das PHG ist für was anderes zuständig. Lies mal nach. Meinst wohl eher KSchG?

 

nachlesen werd' ich jetzt nicht :D, aber: im volksanwalt zuletzt war der fall einer frau die durch das auslösen eines airbags schlimmste verbrennen erlitten hat (weil die entstehenden heissen gase an einer sollbruchstelle des airbags ausgetreten sind). der hersteller argumentiert, dass kein mangel vorliegt weil es ja konstruktionsbedingt richtig funktioniert hat. der anwalt der frau argumentiert, dass wenn das so ist, das produkt von der konstruktion an sich schon mangelhaft ist und daher nach dem produkthaftungsgesetz schon ein "fehler" vorliegt...

 

das selbe könnte man ja jetzt auf das handy umlegen: und ich glaube nicht, dass der hersteller eine einschänkung der benützung auf schönwetter und 25 bis 30 grad luftemperartur geben wird...

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Theoretisch könnt der Mechaniker selbst Wasser reingießen und kassiert dann von jedem 39,-. Das kommt mir spanisch vor.

Die haben nix besseres zu tun, als von den Kunden ungerechtfertigt 39,- zu erstreiten........

Dieses Buisnessmodell wäre kontraproduktiv, ind er gleichen Zeit reparierens schon wieder 2 Handys und verrechnens dem Hersteller streßfreier einen größeren Betrag.

 

Rausreißen ausm Wasser, ausschalten, Akku raus, alles abwischen und trocknen lassen.

... soviel zu "Wasserschaden"

Mit bißerl Glück, ne Zeitlang, das stimmt schon, bleibt aber die schnelle Korrsion von Kontakten und Lötstellen.

Meist fängt es nach wenigen Wochen/Monaten trotzdem zum spinnen an, vor allem die heutigen, leichten Handys, mit den dünnen Leiterplatten sind anfälliger als noch echte Männerhändys vor 10 Jahren.

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Die Gewährleistung deckt nur Schäden, welche zum Zeitpunkt der Übergabe von Verkäufer an Käufer vorhanden oder zumindest angelegt waren.

 

Wenn das Wasser schon von Anfang an im Gerät gewesen wäre, hätte es

1. wahrscheinlich nicht funktioniert

2. wäre es dann ein GWL Fall.

 

Wenn aber in deiner Gewahrsame Wasser in das Mobiltelefon eindringt, kann das kein Gewährleistungsfall sein.

Etwas anderes wäre es wenn zB. eine spezielle Eigenschaft "Wasserfest" zugesichert wird.

 

Die Beweislast liegt wie schon beschrieben in den ersten 6 Monaten beim Händler. In dieser Zeit wird der Mangel bei Übergabe vermutet. Der Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war.

 

In den folgenden 18 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden bzw. angelegt war.

 

Fakt ist, dass du das Handy wahrscheinlich nicht umsonst zum Reparieren gebracht hast (es wird vorher schon nicht gegangen sein) Du kannst dir aussuchen, wo du es hinbringst, wenn du dem Mechaniker misstraust, dann musst du dir das vorher überlegen. Aber im Nachhinein einen Betrug unterstellen finde ich nicht in ORdnung?

Gerade weil 39€ nun wirklich nicht soooo viel sind für eine Handyreparatur.

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Theoretisch könnt der Mechaniker selbst Wasser reingießen und kassiert dann

klar KÖNNTE er das theoretisch; sogar praktisch. du darfst es ihm nur nicht öffentlich unterstellen, dies getan zu haben, denn sonst reißt er dir den arsch mit einer verleumdungsanzeige auf ... und damit befänden wir uns mitten im strafrecht!

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Der Wasserschaden dürfte durch "Wasser"dampf in der Trikottasche entstanden sein. Das der Schaden nicht unter Gewähleistung fällt ist schon ok, mir gehts um die 39€.

Selbst wenn ich nicht der Schuldige wäre, müsst ich den Betrag zahlen.

Theoretisch könnt der Mechaniker selbst Wasser reingießen und kassiert dann von jedem 39,-. Das kommt mir spanisch vor.

 

äh, hab ich das richtig verstanden?

 

  • du weißt, dass der schaden nicht ursprünglich vorlag, sondern durch deinen gebrauch entstanden ist - also keine gewährleistungsangelegenheit ist.
     
  • du gehst zum händler und lässt das ding einschicken (wobei ich mal annehme, dass du nicht erwähnt hast, dass der schaden durch den gebrauch entstanden ist. da hätte dir jeder halbwegs vernünftige händler ja gesagt, dass schadensfeststellung und reperatur was kostet).
     
  • der händler glaubt, eine gewährleistung abzuwickeln (zeitaufwand kostet was), schickt das ding ein (kostet was), dort nimmts jemand an (kostet was), füttert es in einen produktionsablauf ein (kostet was), dort wirds untersucht (kostet was), wieder zugemacht (kostet was), zurückgeschickt (kostet was), vom händler wieder ausgepackt (kostet was) und dann mit dir gesprochen (kostet auch was);
     
  • man "erwischt" dich dabei, dass es eben keine gewährleitung ist
     
  • du hast einen mehrwert aus der sache, weil du nun weißt, was kaputt ist (und voraussichtlich auch, ob sichs überhaupt auszahlt, das richten);
     
  • und nun beschwerst du dich, dass du für diese leistung zahlen sollst und stellst den verdacht in den raum, dass der händler strafbare handlungen begehen könnte, um sich an dir ungerechtfertigt zu bereichern:f:

 

für so was gibts in der rechten leiste neben dem textfeld an passenden smiley: :k:

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Alles in allem hat berggassigeher schon recht. Jedoch ist bekannt, dass die Firmen die Gewährleistungsansprüche bei Mobiltelefonen mit der Begründung "Wasserschaden" abwimmeln. Der Dampf in der Trikottasche fällt nicht unter das Thema Wasserschaden, sondern ist bestimmungsgemäße Benutzung. Wie gesagt, dass Thema ist bekannt, der Konsumentenschutz hat da schon Musterprozesse geführt. Wenn es Dir die Sache Wert ist, dann ruf' mal dort an.
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  • 2 Jahre später...

möchte jetzt keinen eigenen thread aufmachen, aber so ganz hab ich das mit garantie und gewährleistung noch nicht durchschaut.

 

mein fall:

hab vor 1 1/2 jahren eine PS3 beim media markt gekauft. jetzt hat der blue ray laser den geist aufgegeben. normale DVD´s können gelesen werden, aber eben keine spiele und keine filme auf blue ray. macht es sinn jetzt zum media markt zu fahren um das zu reklamieren? oder muss ich den schaden selbst tragen? hab an der PS3 nichts verändert, umgebaut oder ähnliches.

ich denke mir, als kunde kann man doch erwarten dass so ein laser länger als 1 1/2 jahre hält.

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Das ist leider das Elektronikzeug

 

Gewährleistung ist gesetzlich 24 Monate, jedoch ist nach 6 Monaten beweislastumkehr.

heißt: in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufes kein problem hatte, danach muss du beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufes das Problem schon gehabt hat

immerhin schon 18 Monate jetzt gelaufen, also wirds keinen Mangel gehabt haben bis zu dm Zeitpunkt sonst wärs schon vorher defekt geworden.

-> das ist für elektronik nicht anwendbar:

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers: ich würd schauen ob du wo rausfindest wie lange diese Dinger Garantie haben und das dann über MM abwicklen lassen wenn noch Garantie ist

Wenns nur 1 Jahr Garantie hat dann musst zu ziemlich sicher was zahlen ausser MM ist Kulant und erlässt dir das

 

-> Nachfragen wird sich auszahlen, und bei Übergabe zur Reparatur auf jeden fall wo vermerken, dass nichts ohne deine Zustimmung kostenpflichtig repariert werden darf

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danke für die erklärung.

 

mal schauen was die bei MM sagen.

lt. internet würde eine reparatur ca. 180 euro kosten - da kann ich mir fast gleich eine neue PS3 kaufen.

find´s halt ein witz, dass so ein laufwerk nicht länger hält. laut berichten im netz bin ich nämlich nicht der einzige, bei dem der blue ray laser den geist aufgegeben hat.

auch wenn es sich um elektronik handelt, sollte man doch erwarten dürfen, dass es länger als 18 monate funktioniert. war ja nicht billig.

 

ich frag mich nur, für was gibt es dann gewährleistung? wie soll ein kunde beweisen, dass bereits beim kauf ein mangel vorhanden war?

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Also Tipps zwecks Reparatur:

 

- Geh auf jeden Fall hin

- Beruf dich auf deine Gewährleistung (dann wirds vermutlich auf Sony ankommen)

 

Sollte Sony die Reparatur ablehnen warum auch immer

- mach beim MM einen richtig schönen Aufstand bis hoch zum Geschäftsführer

Faustregel: je mehr Leute davon mitbekommen desto besser für dich! Die sind dann meistens sehr kulant - würds halt nicht gerade beim MM in der Lugner versuchen sondern eher außerhalb wie z.B. im Gewerbepark

 

Zur Gewährleistung ist halt immer schwierig aber du könntest z.B. einen Sachverständigen beauftragen (wird sich aber bei dem Preis was ne ps3 kostet wohl nicht lohnen)

Bearbeitet von stefanw
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die Gewärleistung ist für alle Sparten gleich, was es einfacher aber nicht sinnvoller macht. Elektronik ist zb total sinnlos so.

 

Aber andersrum gilt es genau so für ein Auto, eine Baumaschine, eine Millionenteure Anlage: da kann es durchaus sein, dass man diese weiterlaufen lässt trotz bekanntem Mangel: wenn dann mehr sein sollte kann man sich auf den berufen, oder es geht einfach nicht schnell diesen zu beheben....

Oder eben versteckte Mängel bei Auslieferung

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Sony gibt auf die PS3 1Jahr Garantie für den Erstbesitzer ( Nachzulesen z.b. auf der Sony Seite )

Wird mit Gewährl. u. Garantie nichts werden .

 

Gewährleistung = vom Gesetzgeber vorgeschrieben

 

Garantie = freiwillige Leistung des Unternehmens

Nur weil ein Unternehmen nur 1 Jahr Garantie gibt heißt es nicht, dass sie der Gewährleistung nicht nachkommen müssen!

Die Beweislast liegt nun zwar bei ihm jedoch denk ich mir, dass Sony gerade bei solch einem Fehler der ja scheinbar sehr häufig auftritt Ersatz leisten wird.

 

Falls nicht inner Bucht gibts die Blue-Ray Laser für knapp 30€ Anleitungen zum Austauschen gibts wie Sand am Meer.

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Gewährleistung = vom Gesetzgeber vorgeschrieben

 

Garantie = freiwillige Leistung des Unternehmens

Nur weil ein Unternehmen nur 1 Jahr Garantie gibt heißt es nicht, dass sie der Gewährleistung nicht nachkommen müssen!

Die Beweislast liegt nun zwar bei ihm jedoch denk ich mir, dass Sony gerade bei solch einem Fehler der ja scheinbar sehr häufig auftritt Ersatz leisten wird.

 

Falls nicht inner Bucht gibts die Blue-Ray Laser für knapp 30€ Anleitungen zum Austauschen gibts wie Sand am Meer.

 

falls es zu keiner kulanzlösung kommt, werd ich mir eh ein laufwerk besorgen und selbst einbauen.

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