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rad legal fladern?


hermes
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Wenns nicht dein Rad ist, darfst du´s nicht einfach wegzwicken.

 

Wenn du das Rad irgendwo auf weiter Flur gefunden- und beim Fundamt abgegeben hättest, täts nach 1 Jahr dir gehören.

 

Ansonsten liegts im Ermessen des Besitzers des Fahrradständers, ob ihn das Rad stört oder nicht bzw. ist er allenfalls befugt, es entfernen zu lassen.

 

Kennst wenn beim Magsitrat? Wenn, dann gehts nur über die Schiene.

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dass ich mir nicht einfach nehmen darf, ist eh klar.

bei schrottmühlen gehts so: beim magistrat (?) melden, dann kommt eine nachricht für den etwaigen besitzer drauf, wenn sich der nicht rührt, wirds entfernt und verschrottet oder irgendeiner sozialeinrichtung gegeben.

es geht aber nicht um ein verrostetes glander, sondern um ein durchaus feines stadtrad.

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ich bin kein jurist, aber imho kann man ein fahrrad durchaus legal "fladdern".

das abgb (sachenrecht) gibt es die möglichkeit des erwerbs durch aneignung, wenn der vorbesitzer den besitzwillen aufgegeben hat. zu klären ist halt, ob der besitzwille aufgegeben wurde, wenn ein fahrrad eine bestimmte zeit lang im öffentlichen raum abgestellt ist, wobei man wohl auch unterscheiden muss, ob es abgesperrt ist oder nicht. vermutlich wurde das für fahrräder noch nie ausjudiziert und rechtgelehrte wissen sicher mehr über risiken und nebenwirkungen.

 

 

p.s. das tiefbauamt des magistrat linz argumentiert die entfernung von radleichen im stadtgebiet auf diese weise.

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