eltoro Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 Folgende Situation: Ich habe für eine Wohnung mittels Makler einen Vertrag abgeschlossen. Überall wurde die Wohnung mit 40 m² beschrieben (Anzeige, Mietanbot, Mietvertrag). Ich habe den Makler nach einem Grundriss gefragt und ihm mitgeteilt, dass mir die Wohnung kleiner vorkommt als die 40m². Er meinte sie hat ca. 40 m² und die hab ich auch im Mietvertrag unterschrieben. Leider war der Vermieter nicht dabei und ich habe den Vertag dem Makler gegeben mit der Bitte, dass er den Vermietern unterschreiben läßt. Das ist jetzt auch passiert, jedoch wurde der Vertragsinhalt geändert und zwar auf ca. 35 m² und auch der Name des Vermieters. Kann ich dabei irgendetwas beeinspruchen? Nachweis, dass das nachträglich geändert wurde hab ich ja leider keinen... Es geht ja um die Miete die ja auf ca. 40 m² abgeschlossen wurde und auch die Betriebskosten inkl Heizungsakonto. BK und HK würden ja auch sinken da ja weniger m² vorhanden sind. Was noch dazu kommt ist, dass die WOhnung in Wahrheit ca. 31,7 m² hat, nicht mehr. Gibts Möglichkeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoWin Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 Gibts Möglichkeiten? Den Makler kastrieren :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noc Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 Wo ist dein Exemplar des Vertrages den du unterschrieben hast? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 Wo ist dein Exemplar des Vertrages den du unterschrieben hast? Wollte ich auch gerade fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 jede änderung eines vertragsinhaltes nach unterschriftsleistung einer oder mehrerer parteien ist nur dann zulässig, wenn alle darin involvierten parteien dieser änderung mittels unterschrift zustimmen. alles andere ist illegal und hat keine gültigkeit. also, auf zum mieterschutz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mankra Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 Natürlich, ohne etwas in der Hand zu halten, ist das Problem der Beweisbarkeit. Steht nur der Gesamtpreis oder auch ein m² Preis. Dann wärs zumindest einfach, die Wohnung vermessen zu lassen und nur für die 31,7m² zu bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuglblitz Geschrieben 24. November 2009 Teilen Geschrieben 24. November 2009 jede änderung eines vertragsinhaltes nach unterschriftsleistung einer oder mehrerer parteien ist nur dann zulässig, wenn alle darin involvierten parteien dieser änderung mittels unterschrift zustimmen. alles andere ist illegal und hat keine gültigkeit. also, auf zum mieterschutz! So ist's. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 25. November 2009 Teilen Geschrieben 25. November 2009 Für solche Fälle: http://www.mietervereinigung.at Bin da selbst Mitglied; hatte ebenfalls Probleme mit meinem Vermieter und seither ist alles "bereinigt":D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lacky Geschrieben 25. November 2009 Teilen Geschrieben 25. November 2009 Folgende Situation: Ich habe für eine Wohnung mittels Makler einen Vertrag abgeschlossen. Überall wurde die Wohnung mit 40 m² beschrieben (Anzeige, Mietanbot, Mietvertrag). Ich habe den Makler nach einem Grundriss gefragt und ihm mitgeteilt, dass mir die Wohnung kleiner vorkommt als die 40m². Er meinte sie hat ca. 40 m² und die hab ich auch im Mietvertrag unterschrieben. Leider war der Vermieter nicht dabei und ich habe den Vertag dem Makler gegeben mit der Bitte, dass er den Vermietern unterschreiben läßt. Das ist jetzt auch passiert, jedoch wurde der Vertragsinhalt geändert und zwar auf ca. 35 m² und auch der Name des Vermieters. Kann ich dabei irgendetwas beeinspruchen? Nachweis, dass das nachträglich geändert wurde hab ich ja leider keinen... Es geht ja um die Miete die ja auf ca. 40 m² abgeschlossen wurde und auch die Betriebskosten inkl Heizungsakonto. BK und HK würden ja auch sinken da ja weniger m² vorhanden sind. Was noch dazu kommt ist, dass die WOhnung in Wahrheit ca. 31,7 m² hat, nicht mehr. Gibts Möglichkeiten? alter falter. :f: hört sich wirklich nach einem sehr dreisten vorgehen an. %tuell gesehen müsstest weniger miete bezahlen. also nachhacken und sagen das es so nicht geht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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