pirate man Geschrieben 24. August 2003 Teilen Geschrieben 24. August 2003 nachdem ich mich jetzt endgültig dazu entschlossen habe auf mein cube ltd4 die hs33 von meinem alten genesis draufzugeben hab ich eine frage bzgl. dem service-/garantie-anspruch ich hab mein cube beim starbike gekauft, wenn das rad jetzt umgerüstet wird (also nicht mehr im originalzustand is) hab ich auf das rad trotzdem noch garantie und einen anspruch aufs service? oder kann ich mich dann brausen gehn? dange schon mal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
martind Geschrieben 24. August 2003 Teilen Geschrieben 24. August 2003 also für das service wirst du ja zahlen müssen. somit kanns denen egal sein, was da für bremsen drauf sind. falls du den rahmen schrottest werden ja wohl kaum die hs33 daran schuld sein. wenns dir taugen schraub sie dir rauf. wennst dir unsicher bist, frag beim händler nach. nur der kann dir definitv eine gültige antwort geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 24. August 2003 Teilen Geschrieben 24. August 2003 Gewährleistungsansprüche hat man prinzipiell immer nur dann, wenn An- und Umbauarbeiten von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden. Aber in der Praxis kann das eh keiner überprüfen. Also wenn die HS33 korrekt montiert wird, dann sollte es keine Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoMore Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Original geschrieben von Christoph .....von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden. Aber in der Praxis kann das eh keiner überprüfen. ahem... hat man dann im Normalfall nicht eine Rechnung in der Hand? Thudbuster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 25. August 2003 Teilen Geschrieben 25. August 2003 Original geschrieben von Thudbuster ahem... hat man dann im Normalfall nicht eine Rechnung in der Hand? Thudbuster Nehmen wir an, er baut die HS33 selber ein, und der Hinterbau vom Rahmen bricht und der geht ihn beim Starbike reklamieren. Glaubst echt, dass der Starbike die Rechnung von der Werkstatt verlangt, die die HS33 eingebaut hat? Solange nicht die Vermutung naheliegt, dass die HS33 für den Fehler verantwortlich ist, sollte es da keine Probleme geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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