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öbb fahrpreisrückerstattung


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hi

 

ich bin besitzer einer öbb österreichcard. ab heute gilt ja die eu weite richtlinie, dass ab einer zugverspätung von mehr als 60minuten ein viertel bis zur hälfte des fahrpreises rückerstattet werden muss.

meine frage dbzgl.: da ich ja eine österreichcard habe, brauche ich ja kein ticket zu kaufen. kann ich dann, bei einer den kriterien entsprechenden verspätung, auch eine rückerstattung anfordern bzw. auf welchen kriterien (ticketpreisen) wird diese berechnet?!?!

 

danke vorab

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hi

 

ich bin besitzer einer öbb österreichcard. ab heute gilt ja die eu weite richtlinie, dass ab einer zugverspätung von mehr als 60minuten ein viertel bis zur hälfte des fahrpreises rückerstattet werden muss.

meine frage dbzgl.: da ich ja eine österreichcard habe, brauche ich ja kein ticket zu kaufen. kann ich dann, bei einer den kriterien entsprechenden verspätung, auch eine rückerstattung anfordern bzw. auf welchen kriterien (ticketpreisen) wird diese berechnet?!?!

 

danke vorab

 

ich kann mir eh beim besten willen noch nicht vorstellen, wie das gehen soll. da wirds doch hunderte von ausreden geben, schließlich ist ja fast jede zugverspätung "höhere gewalt" (baustelle, lokschaden). dass mal der lokführer nachweislich zu spät kommt oder zu langsam fährt wird wohl die ausnahme bleiben :D

 

aber zu deiner frage: der zug hat ja nachweislich verspätung. und du stehst nachweislich am bahnhof. da musst du dir dann vermutlich irgendeinen zettel geben lassen (so etwas gabs, wenn ich mich richtig erinnere, schon mal bei irgendeiner bahn, ich meine es war in italien...)...

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... Da ist der Werbewert ein vielfaches der paar Peanuts die wirklich bezahlt werden müssen.

 

soweit ich die ganze sache gecheckt habe, gehts hier doch einfach nur um die umsetzung einer eu-weit einheitlichen regelung

 

was die frage vom endurancelance betrifft,

würde ich ganz einfach bei der öbb auskunft anrufen, hier im board wird ja sehr wahrscheinlich noch niemand diesbezüglich erfahrungen gesammelt haben

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Solche Fälle sind eben nicht "höhere Gewalt".

 

dann bin ich sehr gespannt...

nachtzug wien-zürich vor 2 wochen. 1h 20 verspätung wegen baustelle im deutschen korridor und umleitung über tirol. auf der website zwar angekündigt (daher war ich vorbereitet), aber weder am bahnsteig noch im zug bekanntgemacht. und ich wette mal, dafür bekäme man nix...

 

die ganze anschlussproblematik beim internationalen zugverkehr ("wegen verspäteter übergabe der italienischen staatsbahnen..."), das wird doch kaum organisierbar sein....

 

nicht falsch verstehen, ich halte standards und qualitätsverbesserungen im zugverkehr für dringend notwendig. aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass das mit der rückerstattung funktionieren wird.

 

edit:

so oft, wie ich mit verspäteten zügen fahre, werd ichs aber vermutlich demnächst eh selbst ausprobieren können :D

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So viel ich weiss, ist der Maßstab für die Pendler: über 15% der Züge haben mehr als 5min Verspätung. Ab dann gibt es Cash retour.

 

genau so ist es für pendler im nahverkehr. das find ich übrigens auch eine wirklich gute idee, weils einem "benchmarking" nahe kommt und die qualität des services über einen längeren zeitraum bewertet. (ob der prozentsatz zu hoch/niedrig ist wird die zeit weisen...)

 

bei den fernstrecken befürchte ich eher eine "öbb-typische" reaktion:

- die beförderung von rollstühlen kann wegen der bahnsteige und des wagenmaterials nicht gewährleistet werden? dann werden einfach die möglichkeiten zum rollstuhltransport auf der strecke getrichen...

- gleiches beim radtransport (meine oft zitierte ehemalige hausstrecke graz-wien...)

- damit der standard gehalten werden kann, verlängert man zb einfach die angekündigten fahrzeiten?

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hi

 

ich bin besitzer einer öbb österreichcard. ab heute gilt ja die eu weite richtlinie, dass ab einer zugverspätung von mehr als 60minuten ein viertel bis zur hälfte des fahrpreises rückerstattet werden muss.

meine frage dbzgl.: da ich ja eine österreichcard habe, brauche ich ja kein ticket zu kaufen. kann ich dann, bei einer den kriterien entsprechenden verspätung, auch eine rückerstattung anfordern bzw. auf welchen kriterien (ticketpreisen) wird diese berechnet?!?!

 

danke vorab

 

Für Besitzer einer Österreichcard sieht die Sache so aus:

 

Entschädigt wird ab drei Verspätungen von mehr als 60 Minuten: Für eine ÖSTERREICHcard 2. Klasse 20,- Euro, höchstens 60,- Euro pro Jahr und für eine ÖSTERREICHcard 1. Klasse 30,- Euro, höchstens 90,- Euro pro Jahr. Bitte lassen Sie sich die Verspätungen nach Möglichkeit im Zug vom Zugbegleiter bestätigen!

 

 

 

siehe auch http://www.oebb.at/pv/de/Rund_ums_Reisen/Fahrgastrechte/FAQ_Fahrgastrechte/index.jsp

 

gegoogelt mit "zug verspätungen österreichcard", Aufwand :zwinker:

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Was, News soll Mist sein? Nöööö.... :rofl:

na im ernst... als jemand der sich tagtäglich mit der barrierefreimachung von bahnsteigen beschäftigt, der herr Landtagsabgeordneter Gunther Trübswasser kennt sich nüsse aus... verbreitet einfach nur an bledsinn (da kann man jetzt news als überbringer eigentlich gar keinen vorwurf machen)... leider hat die öbb falsch geantwortet... :)

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zu meiner ehrenrettung: das fand sich auch in höherwertigen erzeugnissen der österreichischen presselandschaft. und ich hab das 2008 etwas beobachtet, weil ich zeitgleich ein schiedsverfahren wegen genau so einer sache (barrierefreiheit im theater) am hals hatte.

der rollstuhltransport ist auf den strecken inzwischen möglich, allerdings nur nach telefonischer voranmeldung (lt.öbb-onlinefahrplan, ich hab mir die mühe gemacht, ned dass du wieder an mir zweifelst, bernhard... :D )...

 

aber zurück zum thema:

 

vor jahren hat es eine (freiwillige) initative der deutschen bundesbahn gegeben, die in allen großen bahnhöfen verspätungsanzeiger aufgestellt hat. die aufgelisteten verspätungen dort waren in umstiegsbahnhöfen wie frankfurt, köln oder münchen so verheerend, dass die initative wieder eingestellt wurde. ich glaube auch ganz ehrlich nicht, dass mit der derzeitigen infrastruktur ein einigermaßen verspätungsfreier betrieb zu gewährleisten ist.

 

aber um nicht immer nur zu raunzen: fahre berufsbedingt nun ziemlich häufig in der schweiz, und auch hier im dreiländereck mit der (schweizer) s-bahn. klare, deutlich verständliche durchsagen (mehrsprachig), ordentlich gereinigte züge, ein funktionierendes verbundnetz, eine schnelle online-buchung. es geht also besser :)

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zu meiner ehrenrettung: das fand sich auch in höherwertigen erzeugnissen der österreichischen presselandschaft. und ich hab das 2008 etwas beobachtet, weil ich zeitgleich ein schiedsverfahren wegen genau so einer sache (barrierefreiheit im theater) am hals hatte.

der rollstuhltransport ist auf den strecken inzwischen möglich, allerdings nur nach telefonischer voranmeldung (lt.öbb-onlinefahrplan, ich hab mir die mühe gemacht, ned dass du wieder an mir zweifelst, bernhard... :D )...

 

aber zurück zum thema:

 

vor jahren hat es eine (freiwillige) initative der deutschen bundesbahn gegeben, die in allen großen bahnhöfen verspätungsanzeiger aufgestellt hat. die aufgelisteten verspätungen dort waren in umstiegsbahnhöfen wie frankfurt, köln oder münchen so verheerend, dass die initative wieder eingestellt wurde. ich glaube auch ganz ehrlich nicht, dass mit der derzeitigen infrastruktur ein einigermaßen verspätungsfreier betrieb zu gewährleisten ist.

 

aber um nicht immer nur zu raunzen: fahre berufsbedingt nun ziemlich häufig in der schweiz, und auch hier im dreiländereck mit der (schweizer) s-bahn. klare, deutlich verständliche durchsagen (mehrsprachig), ordentlich gereinigte züge, ein funktionierendes verbundnetz, eine schnelle online-buchung. es geht also besser :)

@schweiz: der vergleich ist unzulässig ;), weil die schweizer bevölkerung ist pro eisenbahn, die haben auch pro eisenbahn abgestimmt und lasses sich daher auch etwas kosten - immer schon.

schau doch einmal die threads zum thema auto/öv hier im bb an - wieviele hier 0 ahnung haben von der materie... nur weils halt benützer san glaubens sie kennen sich aus (ich geh auch ins theater hie und da, kann ich also jetzt schon deinen job übernehmen?). glaubst der österreicher, würde mehr zahlen wollen für den ÖV? aber nie im leben... da könnten sie ja nicht mehr raunzen.

 

@verspätung: ich kenn die gründe für die verspätungen in D nicht, nur... all diese verspätungen in Ö, die jetzt in den medien umhergeistern, sind baubedingt verursacht - und werden daher nicht rückvergütet werden müssen.

 

@ ehrenrettung: :wink::wink: es stimmt nur trotzdem nicht, was über die barrierefreiheit hier steht... traurig, dass das ein grüner ist, der sich da auf kosten der öbb profilieren wollte und daher die notwendigen zusatzinformationen unter den tisch gekehrt hat (ich unterstelle ihm mal, dass er schon wusste was er tat...)

---> im artikel geht es um die bahnsteigkanten mit einer höhe unter 38 cm. aus rechtlicher sicht MUSS die öbb leider diese dienstvorschrift erlassen - ist aber ein anderes thema (Recht), trotzdem:

es wird in naher zukunft KEINE bahnsteigkanten unter 38 cm mehr geben, damit ist dieser artikel hinfällig.

und dort, wo aus geometrischen zwängen nicht umgebaut werden kann, glaubt mir, der rollstuhlfahrer kommt dort gar nicht so weit - bis zum bahnsteig nämlich. da ist nämlich das gelände (die wege/strassen zum "bahnhof") alles nur nicht barrierefrei.

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Baustelle ist aber kein externer Faktor, sondern ein lange vorher (bei Fahrplanerstellung) bekannter Fakt.

und sind daher ausgeschlossen!

http://orf.at/091202-45413/?href=http%3A%2F%2Forf.at%2F091202-45413%2F45414txt_story.html

Quelle orf.at.: "Auch wenn Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurden, können sie keine Rückzahlung fordern."

 

na?

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Eben nicht. Wenn auf der West gebaut wird und die Bahn behauptet, 14:07 ist Ankunftszeit in Linz, dann ist 14:07 gemeint. Auf dem Ticket steht ja nicht drauf "Zug kann verspätet sein, da gebaut wird". Wo genau gebaut wird, ist für den Reisenden ja nicht ersichtlich. Das Verschulden liegt also alleine bei der ÖBB.

Na eben schon weil jetzt wird Online dazugeschrieben: "Baustelle zwischen Linz und St. Pölten - Verspätungen sind möglich." Damit ist sie aus dem Schneider.

Freilich, das bmbit wird dem Wildwuchs hier (hoffentlich) einem Riegel vorschieben... aber die ganzen Baustellen, die jetzt rund um Wien zu Verspätungen führen, die auch in dem Medien aufscheinen, die sind mit diesem Passus sicher abgedeckt.

 

Jetzt könnte man natürlich diskutieren, wie die Mitteilung zu erfolgen hat. Aber ohne jetzt den Gesetzesentwurf lesen zu wollen, bin ich mir sicher, dass eine Mitteilung auf der Homepage bzw. eine einmalige Presseaussendung ausreicht. (abgesehen davon, dass die das schon jetzt auch auf ihren Bahnhöfen/Haltestellen aushängen.)

 

na?

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der kurzfristige blick in den online-fahrplan bewahrt einen vor mancherlei ungemach (immer wieder gern genommen: schienenersatzverkehr, damit keine radbeförderung)...

 

allerdings wird das sonstwo in den allerwenigsten fällen publiziert. immer wieder schön, die gesichter der mitreisenden, wenn sie dann plötzlich vorm bus stehen... da fehlt ein schlaues informationssystem, und wenn die neue richtlinie nur dazu führt, dann ist auch schon was gewonnen ;)

 

aber genau die diskussionen, die ihr beide in den letzten beiträgen führt, werden dann tausendfach vor den schaltern stattfinden.

 

lars' lesart, die ich für grundsätzlich richtig hielte, ist vermutlich aufgrund der infrastruktur bei kaum einem bahnunternehmen in europa durchführbar. und bernhard beschreibt wohl das, was schlußendlich dabei rauskommt...

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Wahrscheinlich sind sie bei angekündigten Verspätungen aus dem Schneider. Allerdings war der Durcheinander in diesem Sommer schon beachtlich, ärger als der Bahn selber lieb war, das hat die ÖBB ja selber zugegeben. Was wäre in diesem Fall?

 

Als 2003 dieser große Streiktag war und wirklich nichts mehr gefahren ist, hat die AK für Zeitkartenkunden das Geld für den Tag zurück erstritten. Einen teilweise Rückerstattung hätte ich für das Sommer-Chaos ehrlich gesagt auch fair gefunden.

 

In manchen Zügen die schon 30 oder 40 min. hinter dem Fahrplan her waren (ist mitunter schon vorgekommen) und ich den Schaffner durchgehen sah dachte ich mir: ich hätte jetzt nix mehr kassiert/kontrolliert....

 

Bei Flugreisen gilt die Regelung erst ab einer bestimmten Entfernung, bei Bahnreisen wird es wohl das gleiche sein (ohne jetzt Infos nachgelesen zu haben).

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ich behaupte auch mal, dass meine lesart auch die rechtlich richtige ist... und auch die vernünftige:

warum? was passiert wenn die baustelle auch eine entschädigung bedingt? im fernverkehr ist es egal, weil ich ja erst ab einer stunde verspätung eine vergütung bekomme. und seien wir ehrlich, das passiert wegen keiner einzigen baustelle.

 

bleibt der regionalverkehr, die nebenbahnen übrig: hier gibt es ja anscheinend die 15 % regel.... was mach ich dann als öbb? ich mach gleich einen schienenersatzverkehr über die ganze strecke - zur sicherheit. damit falle ich vielleicht sogar aus der richtlinie hinaus - weil Bus/Auto. Und wenn nicht, dann ist für die Verspätung eh der Stau schuld, also Dritte --> wieder keine Entschädigung. Das kann aber nicht der verkehrspolitische Wille sein.

 

Also für mich bleiben nicht viel Gründe übrig...

+ Baustellen: ankündbar, also njet

+ Schäden durch Stürme? = Katastrophe = njet

+ Unfälle? Ich hab mir jetzt die Mühe gemacht und mir die Vorfallsstatistik rausgesucht. Da bleiben nicht viele übrig, weil z.b. Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen schon wieder rausfallen (Übrigens: nettes Detail: Getötete 2007: 168, davon Reisende 3, Eisenbahnkreuzung 33, Suizid 111!!!!:()

 

Fernverkehr (ab 1 Stunde gibts Geld):

+ Grenzübergabe: für die Insassen ja; für die Wartenden njet, weil ja bei uns der Fernverkehr alle Stunde stattfindet bzw. man ja auch langsame dann nehmen kann

 

+ Fern-/und Nahverkehr

Schäden am Zug.... das hier könnte zum Problem werden... aber ich denke mal, dass soviele Züge in Ö nicht liegen bleiben weils eingehen....

 

Interessant ist bei meinen Ausführungen halt, was man unter "rechtzeitig" verstehen wird können?

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sorry fürs durcheinander bei der groß/kleinschreibung :wink::)

 

@bernd: durcheinander im sommer? nix, weil ja baustellenbedingt. dass sie dadurch fahrgäste verlieren, ist aber wieder eine andere geschichte...

@ streik: ahja... doch, das würde wohl ein klassischer grund sein :):). aber ist er realistisch? weil kleines beispiel: ich will von linz nach wien zum flieger. zahlen die mir dann das taxi nach wien? wohl kaum? aber wie komm ich sonst nach wien? bzw. wie soll ich nachweisen, dass ich genau an diesem tag zug fahren wollte? und was ist mit den folgekosten?

 

Wahrscheinlich sind sie bei angekündigten Verspätungen aus dem Schneider. Allerdings war der Durcheinander in diesem Sommer schon beachtlich, ärger als der Bahn selber lieb war, das hat die ÖBB ja selber zugegeben. Was wäre in diesem Fall?

 

Als 2003 dieser große Streiktag war und wirklich nichts mehr gefahren ist, hat die AK für Zeitkartenkunden das Geld für den Tag zurück erstritten. Einen teilweise Rückerstattung hätte ich für das Sommer-Chaos ehrlich gesagt auch fair gefunden.

 

In manchen Zügen die schon 30 oder 40 min. hinter dem Fahrplan her waren (ist mitunter schon vorgekommen) und ich den Schaffner durchgehen sah dachte ich mir: ich hätte jetzt nix mehr kassiert/kontrolliert....

 

Bei Flugreisen gilt die Regelung erst ab einer bestimmten Entfernung, bei Bahnreisen wird es wohl das gleiche sein (ohne jetzt Infos nachgelesen zu haben).

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also ganz ehrlich: für mich ist diese richtlinie zwar nett, aber ist nicht problemlösend.

weil erstens gibt es viele ausnahmen für die bahn (o.k., die sollen auch sein) und zwietens ändert das nichts an der verspätung.

 

besser wäre es imo gewesen, eine pünktlichkeitsverpflichtung einzuführen (sagen wir mal, 99 % der züge müssen pünktlich sein, mit je nach strecke und zugtyp pufferzeiten). weil es hilft mir ja nichts wenn die zugfahrt gratis ist, ich aber den flieger versäumt habe (o.k., krasses bsp.).

bzw. dass die bahn ab einer gewissen strecke (ich denke da jetzt an "mein" urlaubsbsp. wien - paris) eine "durchführungsgarantie" zu übernehmen hat. das heisst, wenn ich so eine strecke buche, dann hat mir die bahn zu garantieren, dass ich +/- einer gewissen zeit dort eintreffe... und nicht in münchen strande weil ich den anschluss verpasse: und wenn es das bedeutet, dass sie mich aus den schadhaften zug holen und mich via taxi nach münchen bringen)

weil was tu ich in münchen, auch wenn sie mir da hotel zahlen? was muss ich aber jetzt machen? ich muss zum umsteigen pufferzeiten einplanen und sitz dann blöd 2 stunden oder länger am bahnhof...

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