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Kreditkartenbezahlung rückgängig, geht das?


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Am besten kontaktierst du dein Kreditkartenunternehmen oder den Aussteller der Karte (z.B. deine Bank) telefonisch und die sagen dir wie das gemacht wird. Das letzte Mal wo ich wegen eine MasterCard Zahlung gefragt habe, musste das schriftlich gemacht werden.

 

Wenn es online war, z.B. mit PayPal, kann man es auch online rückgängig machen.

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Zahlung mit Kreditkarte

Die Gefahr für den Kreditkarteninhaber ist bei weitem nicht so hoch, wie sie eingeschätzt wird. Der Karteninhaber kann alleine aufgrund der Vertragskonstellation (Dreicksverhältnis, bei dem der Kunde das Kreditkarteninstitut anweist, an den Händler zu bezahlen) jederzeit vom Kreditkarteninstitut die Rückbelastung verlangen, etwa, wenn bei Ausspähung der Kartennummer durch einen Dritten eine nicht autorisierte Abbuchung erfolgt ist. Das Vorliegen einer Anweisung ist vom Kreditkarteninstitut zu beweisen, was beim unterschriftslosen Verfahren nicht möglich ist.

 

Für österreichische Verbraucher wurde außerdem im Konsumentenschutz-Gesetz (KSchG) eine Schutzbestimmung gegen Kreditkartenbetrug verankert. Nach § 31 a KSchG kann ein Verbraucher, dessen Kreditkarte bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz (zB im Internet) missbräuchlich verwendet wird, vom Aussteller der Karte, also von der Kreditkartenfirma, verlangen, dass die Buchung oder Zahlung wieder rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Ein vertraglicher Ausschluss dieser Schutzbestimmung zu Lasten des Verbrauchers ist nicht möglich. Das primäre Risiko bei der Kreditkartenzahlung trifft daher den Händler, der keinen gesicherten Zahlungsanspruch gegen den Kunden hat.

 

Der Kunde trägt nur ein geringes Restrisiko. Kreditkartenunternehmen haben häufig in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, dass sie nicht haften, wenn der Verbraucher nicht bestimmte Sicherheitsmaßnahmen einhält, beispielsweise sich nicht eines sicheren Übertragungswegs bei der Weitergabe der Kreditkartendaten bedient. Für den Kunden hätte dies aber nur im dann Auswirkungen, wenn die Rückbelastung des Händlers durch das Kreditkarteninstitut nicht möglich ist, weil der Händler zahlungsunfähig ist. Ansonsten ist nämlich das Kreditkarteninstitut nicht geschädigt, weil es sich ohnedies das Geld durch Rückbelastung zurückholt.

 

So ein sicherer Übertragungsweg ist Secure Socket Layer (SSL). SSL ist ein offener Standard der Firma Netscape Communications für die gesicherte Datenübertragung im Internet. Damit soll ein unberechtigter Zugriff auf sicherheitsrelevante Informationen, wie Kreditkartennummern, verhindert werden. Eine derartige Verbindung ist für den User daran ersichtlich, dass in der Statuszeile des Browsers anstelle von http://.... https:// erscheint.

 

quelle: http://www.internet4jurists.at/intern26a.htm

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Nach § 31 a KSchG kann ein Verbraucher, dessen Kreditkarte bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz (zB im Internet) missbräuchlich verwendet wird, vom Aussteller der Karte, also von der Kreditkartenfirma, verlangen, dass die Buchung oder Zahlung wieder rückgängig gemacht bzw. erstattet wird.

 

die Karte wurde ja nicht missbräuchlich verwendet - sondern bewusst zur Zahlung von was auch immer.

 

So leicht wird es also nicht gemacht. Du musst beweisen, dass es sich um "Fake" handelt.

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wenns so einfach geht, dann heißt das doch auch, dass man als Verkäufer leicht reingelegt werden kann:

 

"ich hab eh schon überwiesen", Kontoauszug zeigt die Kohle, Gegenstand wird geschickt und gleichzeitig macht Käufer die Überweisung/Zahlung rückgängig?

:confused:

 

In diesem Fall bekommt der Käufer normalerweise eine Rechnung nachgeschickt mit den üblichen zusatzkosten und demfolgenden Mahn- und Klagswesen.

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bei mir mit visa gings ganz einfach.

wenn du die abrechnung bekommst hast du ein einspruchsrecht, innerhalb dieser zeit kannst du bekanntgeben, welche zahlung rückgängig gemacht werden soll.

visa fragt bei dir nach warum und du gibst mit beweisen, also schriftverkehr aufheben, an, wieso und warum und dann bekommst dein geld zurück. bzw zieht visa die zahlung zurück und sie erscheint als plus auf deinem kredikartenkonto.

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naja die Firma sitzt in China oda so. hm glaub das hilft ned viel

 

glaube da wird das nicht so einfach mit dem geld zurück verlangen. hast ja eine ware bekommen und das auch noch aus china. bin gespannt wie das ausgeht.

auserdem bist selber schuld wennst so was billig in china bestellst und dich wunderst das du ein fake bekommst.:f:

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Danke, hab schon geglaubt so was Schiaches muss man jetzt haben. :p

 

Naja, wennst a Krocha mit lange Federn bist, is des scho a Must have :devil:

 

Und who the fuck is moncler?

 

Ah, ich seh schon; italienischer Fetzentandler, den man(n) von welt wohl am Leib haben muss.

 

Wo sind die Zeiten geblieben, wost mit Boss oder CK noch wer warst....;)

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Nein.

 

sind das eigentlich shrink-fit jacken? das material schaut so aus als wenn es schrumpft wenn man mit dem föhn zu nah kommt. :D

 

so genug mit off-topic.

 

 

 

normal genügt ein anruf bei paylife mit darstellung des vorfalls u. der buchungsposten wird storniert/refundiert.

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normal genügt ein anruf bei paylife mit darstellung des vorfalls u. der buchungsposten wird storniert/refundiert.

Oft sind auch die Markenproduzenten selbst an den fakes interessiert. Schilder denen auch einmal Dein Problem, da kann was rausschaun.

 

Grundsätzlich spricht nichts gegen Ware aus China, weil ja die echten auch aus China kommen, die fahren halt zwei mal übers Meer. ;)

 

@richi Wodurch unterscheidet sich denn Deine von einer echten?

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