Samy Geschrieben 8. Februar 2010 Teilen Geschrieben 8. Februar 2010 hab mich schon bissal schlau gemacht zu dem thema im internet, ak auskunft hat leider nur bis 12h daher erst morgen genaueres aber... eine Freundin von mir hat mit Klassenkolleginen eine Maturareise gebucht, als "Anmeldeforumlar" wurde ihr ein excelsheet vorgelegt wo unten was von den ARB1992 stand und abweichenden Regelungen des Veranstalters, die agbs selbst sowie die abweichenden Regelungen aber waren nicht dabei... sie (nicht ganz hell) blind drauf los unterschrieben... jetzt (23 Wochen also 161 tage vor reise antritt) bekommt sie die Anmeldebestätigung und die Aufforderung die Anzahlung über 450€ zu leisten wo plötzlich die agbs beilagen auf denen im fall einer Stornierung bis 90 tage vor Reiseantritt 45% der Gesamtkosten (1130€ also 508,50€) fällig werden... die ARB1992 sehen aber nur rund 10% im falle einer stornierung bis 30 tage vor reisebeginn vor... da sie die Sonderregelungen bei Vertragsunterzeichnung nicht bekommen hatte ist die damit doch ungültig oder? es gibt bereits einige Referenzurteile die genau das bestätigen, sollte also ausreichen wenn sie eine schriftliche Stornierung mit Hinweis auf die Nichtigkeit der Sonderregelungen an das Reiseunternehmen schickt oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rookie2006 Geschrieben 8. Februar 2010 Teilen Geschrieben 8. Februar 2010 ist die frage, warum sie sie nicht bekommen hat -> reisebüro nicht mitgesendet -> schuld beim reisebüro -> verantwortliche mitschüler nicht übergeben -> schuld beim mitschüler und nicht beim reisebüro soll halt mehr strebern und mitfahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 8. Februar 2010 Teilen Geschrieben 8. Februar 2010 wenn die agbs nicht bei vertragsschluss nicht für den kunden EINSEHBAR (!) sind, dann werden sie nicht vertragsbestandteil. die ARB sind als AGBs aber zu verstehehn. Wenn diese Bei Vertragsschluss (unterzeichnung) vereinbart werden sind sie gültig. Wichtig ist aber, dass die AGBs nicht Vorliegen müssen, sondern bloß für den Kunden einsehbar sein müssen. Sie müssen also nicht explizit in Ausgedruckter Form beigelegt werden. Wenn sie Am Vertrag die AGB`s welche sie zwar nicht bekommen hat, trotzdem akzeptiert, dann kann es durchaus sein, dass diese Teil des Vertrages werden. So sind zB. Bei Banken AGBs gültig, wenn sie im Schalterraum ausgehängt werden und Als Vertragsbestandteil vereinbart werden. Vlt. kannst mir per PN schicken, um welchen Veranstalter es sich handelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 8. Februar 2010 Teilen Geschrieben 8. Februar 2010 Jedes Jahr wieder warnen AK und Konsumentschutz vor den völlig jenseitigen Vertragsbedingungen bei Maturareisen. Mal davon abgesehen, dass man nicht etwas unterschreibt, was einem irgendjemand unter die Nase hält. Das, und das Unwissen, zeugen nicht unbedingt von Maturareife Ich würde entweder mitfahren, oder die 500 Euro als Lehrgeld abschreiben. Damit kommt sie eh noch günstig weg, andere haben ihre Lebenserfahrung wesentlich teurer bezahlt Würde der Veranstalter nicht so hohe Stornokosten verlangen, hätte er wahrscheinlich eine existenzbedrohende Stornorate - weil die Teilnehmer sich angemeldet haben ohne zu wissen wo sie das Geld hernehmen sollen, im Mai draufkommen dass sie das Geld lieber für den Führerschein nehmen, sich von der Freundin trennen die auch mitfährt, oder die Matura nicht schaffen und für die Nachmatura lernen müssen. Und was es sonst noch so an essentiellen Problemen gibt, die einem mit 17-19 die Maturareise versauern können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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