robert_antl Geschrieben 15. Februar 2010 Teilen Geschrieben 15. Februar 2010 Hi, an alle rechtskundigen User hier im Forum! Ich wollte frage, ob mir jemand zum Thema Wohnungsrückgabe (bin in Mietrechte meines Großvatrers eingetreten; Vertrag aus dem Jahre 1970!) helfen kann bzw. selber Erfahrunngen damit gemacht hat. Konkret wurmen mich zwei Dinge: a) Muss ich die Wohnung nachträglich weiß ausmalen? Zumindest will das meine Hausverwaltung. b) Wie sieht das im meinem Fall mit der Kaution aus, die mir rückerstattet wird? Habe ich da einen Anspruch? Im Vertrag steht jedenfalls nix davon. Ach ja: c) Hat jemand vielleicht noch ein paar Tipps für nen Anfänger wie mich, um nicht übers Ohr gezogen zu werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fredf Geschrieben 15. Februar 2010 Teilen Geschrieben 15. Februar 2010 einiges findest du auf einschlägigen Seiten im Internet, z.b. http://portweb1.arbeiterkammer.at/page.php?P=10625 viele bekommen für solche Fälle Beratung bei der Arbeiterkammer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Hi, an alle rechtskundigen User hier im Forum! Ich wollte frage, ob mir jemand zum Thema Wohnungsrückgabe (bin in Mietrechte meines Großvatrers eingetreten; Vertrag aus dem Jahre 1970!) helfen kann bzw. selber Erfahrunngen damit gemacht hat. Konkret wurmen mich zwei Dinge: a) Muss ich die Wohnung nachträglich weiß ausmalen? Zumindest will das meine Hausverwaltung. b) Wie sieht das im meinem Fall mit der Kaution aus, die mir rückerstattet wird? Habe ich da einen Anspruch? Im Vertrag steht jedenfalls nix davon. Ach ja: c) Hat jemand vielleicht noch ein paar Tipps für nen Anfänger wie mich, um nicht übers Ohr gezogen zu werden? a.) wenn du die wohnung ungewöhnlich bunt gefärbelt, oder die wände durch hunderte haken/nägel quasi zerstört hast, ja... sonst ned. fürn laien in brauchbarer form ham die kollegen vom magistrat was brauchbares online, wie bei vielem in österreich is der darin auch verwendete begriff "normale abwohnung" mehr oder weniger dehnbar... b.) wennder herr großvater kaution gezahlt hat, steht dir als seinem rechtsnachfolger in diesem vertragsverhältnis natürlich die kaution zu (vorausgesetzt es müssen damit nicht etwaige schäden (z.b. über normale abwohnung hinausgehend devastierte malerei...) behoben werden... c.) ned einschüchtern lassen (aber auch ned präpotent sein!), zusehn, dass wirklich alles funktionsfähig ist (d.h. i zuge der rückgabe auch die funktion aller geräte zeigen und am übernahmeprotokoll vermerken lassen), kamera mitnehmen um eventuelle kritikpunkte zu dokumentieren. ab 4-5 tage nach der übergabe täglich 2x anrufen und wegen der kautionsüberweisung nachfragen (falls die nicht bar ausgezahlt wurde) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 weiß ausmalen darfst auch wenn die wände durch jahre langes rauchen vergilbt sind... und ohne kaution gibts keinen schlüssel...! nie auf "wir überweisen das dann" überreden lassen! bar auf die kralle, sonst keine übergabe der wohnung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 und ohne kaution gibts keinen schlüssel...! nie auf "wir überweisen das dann" überreden lassen! bar auf die kralle, sonst keine übergabe der wohnung! ich hab in genau so einem fall als verwalter dann vorschreibungen unter dem titel benutzungsentgelt verschickt, nachdems der mieter ned zahlt hat hamma klagt und exekutiert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 ich hab in genau so einem fall als verwalter dann vorschreibungen unter dem titel benutzungsentgelt verschickt, nachdems der mieter ned zahlt hat hamma klagt und exekutiert... i glaub du hast mich falsch verstanden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 i glaub du hast mich falsch verstanden ich habs so verstanden; wenn du als mieter nicht im zuge der übergabe die kaution bar erhältst, übergibst keinen schlüssel. für mich als verwalter bedeutet das: kein Schlüssel=keine übergabe, nachdem keine übergabe stattgefunden hat bring ich - sobald der vereinbarte übergabetermin durch verschulden des mieters ohne rückgabe der wohnung verstrichen ist - räumungklage ein. gleichzeitig schick ich ihm a vorschreibung über benutzungsentgelt, weil ja die bestandseinheit weiter in seiner nutzung steht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Die Zinsen für die Kaution solltest auch nicht vergessen. Wird zwar ned viel sein, aber besser als nyx. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 ich habs so verstanden; wenn du als mieter nicht im zuge der übergabe die kaution bar erhältst, übergibst keinen schlüssel. für mich als verwalter bedeutet das: kein Schlüssel=keine übergabe, nachdem keine übergabe stattgefunden hat bring ich - sobald der vereinbarte übergabetermin durch verschulden des mieters ohne rückgabe der wohnung verstrichen ist - räumungklage ein. gleichzeitig schick ich ihm a vorschreibung über benutzungsentgelt, weil ja die bestandseinheit weiter in seiner nutzung steht... jop so gesehen stimmts... als mieter hast aber anrecht darauf die kaution bei übergabe sofort und bar zu erhalten (oder in form eines von dir vorher hinterlegten sparbuches zb) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 jop so gesehen stimmts... als mieter hast aber anrecht darauf die kaution bei übergabe sofort und bar zu erhalten (oder in form eines von dir vorher hinterlegten sparbuches zb) wenn du ein sparbuch hinterlegt, oder barauszahlung vereinbart hast. sonst ned... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Ich tät mich in all diesen Fragen an den NoDoc hier aus dem Board wenden. Ist, soweit ich mich entsinne, ein Jurist und Spezialist in Realitätenfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Wie kommst Du drauf? weil meine eltern selbst wohnungen vermieten und wir genau so nen fall mal hatten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Wann ist "mal"? vor 3 jahren zirka... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Samy Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Mietrechtsnovelle 2009? möglich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
soulman Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 is ja oarg! wenn i ma so durchles, was es da alles an tricksereien von beiden seiten gibt, bin i heilfroh, dass i eigentum hab. echt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 is ja oarg! wenn i ma so durchles, was es da alles an tricksereien von beiden seiten gibt, bin i heilfroh, dass i eigentum hab. echt! wenn du wüsstest, wie wir verwalter unsere eigentümer bescheissen, da tät dir erst richtig schlecht werden... :rofl: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 wenn du wüsstest, wie wir verwalter unsere eigentümer bescheissen, da tät dir erst richtig schlecht werden... :rofl: Ich frag besser nicht, bei welcher HV du arbeitest, aber als eigentümer hab ich auch dieses Gefühl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Ich frag besser nicht, bei welcher HV du arbeitest, aber als eigentümer hab ich auch dieses Gefühl d.h. du bist mit deiner verwaltung unzufrieden und brauchst a neue? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernhard_K Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 d.h. du bist mit deiner verwaltung unzufrieden und brauchst a neue? Jeder ist mit seiner Verwaltung unzufrieden! Nur kommt halt bei einem Wechsel nie was besseres nach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 d.h. du bist mit deiner verwaltung unzufrieden und brauchst a neue? Außerdem bei einer Eigentümergemeinschaft wie der meinen etwas ändern zu wollen, ist ein Unterfangen wie die Erschaffung der Welt. Da würde sogar der liebe Gott stöhnen und jeder dritte tag wäre Sonntag :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Jeder ist mit seiner Verwaltung unzufrieden! Nur kommt halt bei einem Wechsel nie was besseres nach Gib´s zu, du hast diesen Satz aus irgendeinem Buch der Weisheit entnommen und nur das Wort Beziehung gegen Verwaltung getauscht:D:D:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fredf Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 nur das Wort Beziehung gegen Verwaltung getauscht:D:D:D Was ist der Unterschied? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
il Consigliere Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Was ist der Unterschied? Sag ich doch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Jeder ist mit seiner Verwaltung unzufrieden! Nur kommt halt bei einem Wechsel nie was besseres nach so ist es leider. :s: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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