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Wohnungsrückgabe - Mietwohnung


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Hi, an alle rechtskundigen User hier im Forum!

 

Ich wollte frage, ob mir jemand zum Thema Wohnungsrückgabe (bin in Mietrechte meines Großvatrers eingetreten; Vertrag aus dem Jahre 1970!) helfen kann bzw. selber Erfahrunngen damit gemacht hat.

 

Konkret wurmen mich zwei Dinge:

 

a) Muss ich die Wohnung nachträglich weiß ausmalen? Zumindest will das meine Hausverwaltung.

 

b) Wie sieht das im meinem Fall mit der Kaution aus, die mir rückerstattet wird? Habe ich da einen Anspruch? Im Vertrag steht jedenfalls nix davon.

 

 

Ach ja:

 

c) Hat jemand vielleicht noch ein paar Tipps für nen Anfänger wie mich, um nicht übers Ohr gezogen zu werden?

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Hi, an alle rechtskundigen User hier im Forum!

 

Ich wollte frage, ob mir jemand zum Thema Wohnungsrückgabe (bin in Mietrechte meines Großvatrers eingetreten; Vertrag aus dem Jahre 1970!) helfen kann bzw. selber Erfahrunngen damit gemacht hat.

 

Konkret wurmen mich zwei Dinge:

 

a) Muss ich die Wohnung nachträglich weiß ausmalen? Zumindest will das meine Hausverwaltung.

 

b) Wie sieht das im meinem Fall mit der Kaution aus, die mir rückerstattet wird? Habe ich da einen Anspruch? Im Vertrag steht jedenfalls nix davon.

 

 

Ach ja:

 

c) Hat jemand vielleicht noch ein paar Tipps für nen Anfänger wie mich, um nicht übers Ohr gezogen zu werden?

 

a.) wenn du die wohnung ungewöhnlich bunt gefärbelt, oder die wände durch hunderte haken/nägel quasi zerstört hast, ja... sonst ned.

 

fürn laien in brauchbarer form ham die kollegen vom magistrat was brauchbares online, wie bei vielem in österreich is der darin auch verwendete begriff "normale abwohnung" mehr oder weniger dehnbar...

 

b.) wennder herr großvater kaution gezahlt hat, steht dir als seinem rechtsnachfolger in diesem vertragsverhältnis natürlich die kaution zu (vorausgesetzt es müssen damit nicht etwaige schäden (z.b. über normale abwohnung hinausgehend devastierte malerei...) behoben werden...

 

c.) ned einschüchtern lassen (aber auch ned präpotent sein!), zusehn, dass wirklich alles funktionsfähig ist (d.h. i zuge der rückgabe auch die funktion aller geräte zeigen und am übernahmeprotokoll vermerken lassen), kamera mitnehmen um eventuelle kritikpunkte zu dokumentieren.

ab 4-5 tage nach der übergabe täglich 2x anrufen und wegen der kautionsüberweisung nachfragen (falls die nicht bar ausgezahlt wurde)

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und ohne kaution gibts keinen schlüssel...! nie auf "wir überweisen das dann" überreden lassen! bar auf die kralle, sonst keine übergabe der wohnung! :U:

 

ich hab in genau so einem fall als verwalter dann vorschreibungen unter dem titel benutzungsentgelt verschickt, nachdems der mieter ned zahlt hat hamma klagt und exekutiert...

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:confused:

 

i glaub du hast mich falsch verstanden :D

 

ich habs so verstanden; wenn du als mieter nicht im zuge der übergabe die kaution bar erhältst, übergibst keinen schlüssel.

 

für mich als verwalter bedeutet das: kein Schlüssel=keine übergabe, nachdem keine übergabe stattgefunden hat bring ich - sobald der vereinbarte übergabetermin durch verschulden des mieters ohne rückgabe der wohnung verstrichen ist - räumungklage ein.

gleichzeitig schick ich ihm a vorschreibung über benutzungsentgelt, weil ja die bestandseinheit weiter in seiner nutzung steht...

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ich habs so verstanden; wenn du als mieter nicht im zuge der übergabe die kaution bar erhältst, übergibst keinen schlüssel.

 

für mich als verwalter bedeutet das: kein Schlüssel=keine übergabe, nachdem keine übergabe stattgefunden hat bring ich - sobald der vereinbarte übergabetermin durch verschulden des mieters ohne rückgabe der wohnung verstrichen ist - räumungklage ein.

gleichzeitig schick ich ihm a vorschreibung über benutzungsentgelt, weil ja die bestandseinheit weiter in seiner nutzung steht...

 

jop so gesehen stimmts... als mieter hast aber anrecht darauf die kaution bei übergabe sofort und bar zu erhalten (oder in form eines von dir vorher hinterlegten sparbuches zb)

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