Flo Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Morgen ! Mich würde interessieren ob für eine Aussenfläche (in diesem Fall Terrasse) ein Mietbetrag verlangt werden kann. Mir hat mal jemand gesagt Aussenflächen schlagen sich im Mietpreis nicht nieder. Die Terrasse ist auch nicht in der Nutzfläche oder im Nettomietzins drinnen es wird jedoch zusätzlich ein Extrabetrag pro Monat dafür verrechnet (genauso wie für die bereits vorhandene Einbauküche). Weiss da jemand Bescheid? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blomma Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 terrassen zählen nicht zur "nutzfläche" https://www.mietervereinigung.at/default.aspx?id=171&wid=53 (siehe punkt 2) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 ...können sich aber sehr wohl in der Höhe des Mietzinses bemerkbar machen, etwa als Aufschlag beim Richtwert-Mietzins etc. Und mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowieso. lG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 23. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. März 2010 das sie nicht zu Nutzfläche zählen weiss ich!! aber sie steht trotzdem als extra posten ZUSÄTZLICH zur nettomiete angeführt - also ist das ok!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 das sie nicht zu Nutzfläche zählen weiss ich!! aber sie steht trotzdem als extra posten ZUSÄTZLICH zur nettomiete angeführt - also ist das ok!? hmm... da steht nix von terrassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Geh mal zur Mietervereinigung! Das kannst Du rechtlich beraten werden! http://www.mietervereinigung.at Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gylgamesh Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Die Beratung dort ist aber nicht mehr kostenlos, man muss vorher Mitglied werden: https://www.mietervereinigung.at/default.aspx?id=87 Da zahle ich lieber € 180 pro Jahr für eine UNIQA Rechtsschutzversicherung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr.chruris Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Jessas UNIQA ........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 das sie nicht zu Nutzfläche zählen weiss ich!! aber sie steht trotzdem als extra posten ZUSÄTZLICH zur nettomiete angeführt - also ist das ok!? wie angeführt? nur aufgelistet, oder steht ein dezidiert für die terrasse verrechneter betrag dabei, is die fläche der terrasse überhaupt angeführt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 es steht die Nettomiete und dann EXTRA küche und EXTRA Terrasse beides mit einem Betrag ! Fläche ist angegeben, aber nicht auf dem Schreiben mit der Kostenaufstellung. lg Geh mal zur Mietervereinigung! Das kannst Du rechtlich beraten werden! http://www.mietervereinigung.at das mach ich dann wenn ich Probleme habe, im Moment reicht mir mehr oder weniger ein ja oder nein als Antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 es steht die Nettomiete und dann EXTRA küche und EXTRA Terrasse beides mit einem Betrag ! Fläche ist angegeben, aber nicht auf dem Schreiben mit der Kostenaufstellung. lg das mach ich dann wenn ich Probleme habe, im Moment reicht mir mehr oder weniger ein ja oder nein als Antwort beides mit einem betrag oder zu küche/terrasse je ein betrag? wie soll ma aus solchen angaben schlau werden? wieso scanst den vertrag ned und postest ihn einfach? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 jeweils ein betrag ! werd ich machen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 so: http://img52.imageshack.us/img52/5391/sdc11005z.jpg danke ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 hmhm, wie alt is der bau, wieviel wohnungen gibts im haus? vielleicht unterliegts dem mrg ja gar ned im vollanwendungsbereich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ernie77 Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Die Beratung dort ist aber nicht mehr kostenlos, man muss vorher Mitglied werden: https://www.mietervereinigung.at/default.aspx?id=87 Da zahle ich lieber € 180 pro Jahr für eine UNIQA Rechtsschutzversicherung. Stimmt, aber die paar Euro pro Jahr sinds mir Wert... Habe immer wieder Probleme mit meiner ehemaligen Hausverwaltung gehabt, und ie MV hat mir immer gut geholfen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 25. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2010 hmhm, wie alt is der bau, wieviel wohnungen gibts im haus? vielleicht unterliegts dem mrg ja gar ned im vollanwendungsbereich... Morgen ! also Wohnungen sind 14 oder 15, genaues Baujahr weiss ich jetzt nicht - aber nach 1945. Das haus ist ein revitalisierter "Altbau", dürften aber nur die Grundmauern stehengeblieben sein, da es eigentlich wie ein Neubau aussieht. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jagang Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 hoi, wie schon erwähnt, ist es entscheidend zu wissen, ob dein mietverhältnis nun dem mrg zur gänze, teilweise oder gar nicht unterliegt. wenn nämlich nur teilweise oder gar nicht --> rechtens, da freie mietzinsbildung. wenn zur gänze, dann kann sich eine terrasse, wie auch schon mitgeteilt, in einem zuschlag zum richtwert schon niederschlagen. meist findet sich in mietverträgen, die nicht oder nur teilweise dem mrg unterliegen folgende (oder ähnliche) formulierung: "...festgehalten wird, dass gegenständliches mietverhältnis nicht/nur teilweise dem mrg unterliegt..." sowas in der art halt, meistens eher vorne im vertrag. lg, j Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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