Letscho Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Meine Freundin hat sich übers Internet ein Notebook gekauft. Leider hatte das irgendeinen Defekt (blieb immer wieder stecken) und wurde deshalb von uns reklamiert. Der Hersteller hat es repariert und jetzt funktioniert es einwandfrei. Währenddessen ist der Preis des Notebooks bei diesem Hersteller um ca. 70 Euro gesunken. Hat sie jetzt irgendeinen Anspruch auf diesen neuen Preis, sodass sie also 70 Euro zurück bekäme? Das Notebook war für sie in der Zwischenzeit ja nicht zu verwenden da defekt bzw. in der Reparatur. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nocode Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 würdest du zahlen wenn das notebook teurer geworden wäre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Nein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Letscho Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 Nein Schätzt du oder weißt du? Kannst du das irgendwie untermauern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Nachdem du den Kauf bereits abgeschlossen hast, kannst du keine Preisminderung mehr geltend machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Letscho Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 Hm, okay verstehe. Was mir grade jetzt einfällt: Der Verkäufer bietet eine 4-Wochen-Geld-zurück-Garantie, das würde sich grade noch ausgehen, ich könnte mir also den gleichen Laptop einfach billiger kaufen und den anderen zurückschicken. Hab aber eigentlich auf das hin und her schicken keine Lust mehr. Ich ruf morgen mal dort an vielleicht zeigen die sich kulant. Ansonsten lass ichs dabei... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 Zurückgeben kannst ja, nur würde ich es auch wie du machen. Vielleicht geht's eh anders auch. Würde zumindest die Versandkosten sparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 24. März 2010 Teilen Geschrieben 24. März 2010 1) Ja ich weiß es 2) Was soll ich da untermauern; wenn sowohl nach §1333 Abs 1 ABGB (Verzugszinsen bei objektivem Schuldnerverzug) und nach 932 Abs 4 ABGB (Preisminderung im Zuge der Gewährleistung) kein Anspruch besteht, und das das einzige ist was mir in den Sinn kommen würde zu Prüfen (okay das ich es geprüft hätte wäre jetzt wahrlich übertrieben :devil:), weiß ich nicht was ich da jetzt viel dazu sagen soll. Genug untermauert? Das man nach abgeschlossenem Kauf keine Preisminderung mehr geltend machen kann ist auch falsch, da müssten aber andere Umstände vorliegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Letscho Geschrieben 24. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2010 Genug untermauert? Ja, danke. Du musst hier ja nicht antworten, aber nur ein "nein" ist halt ein bisserl wenig, zumal ich dich ja nicht kenne ich also nicht weiß was ich auf dein "nein" geben kann. Foren habens halt so an sich dass man einen Expertenrat schwer von irgendeiner Meinung unterscheiden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Das man nach abgeschlossenem Kauf keine Preisminderung mehr geltend machen kann ist auch falsch, da müssten aber andere Umstände vorliegen. Das war mir schon klar und auch nur auf diesen Fall bezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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