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Garantieabwicklung bei Händler


Gast Runzelbirn
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Gast Runzelbirn

Hab zwar schon die Suchfunktion bemüht, aber nix wirklich Passendes für meine Frage gefunden, aber viell. kann mir ja hier wer helfen :rolleyes:

 

Problem:

bei meinem Merida All Mountain 500 hat die hintere Schwinge einen Riß (neben der Schweißnaht). Also bin ich zum Händler, wo ich das Rad vor ca. 16 Monaten gekauft habe und jetzt bekomm ich auf Garantie einen Neuteil.

 

Nun kommt aber meine Frage bzw. mein Problem:

der Händler will für den Einbau Kohle sehen von mir...ist aber eindeutig ein Garantiefall. Meine Frau ist richtig sauer (sie hat früher viele Jahre selber beruflich Garantiefälle bearbeitet hat und da mußten Kunden nie selber AZ zahlen) , weil ich am Tel. dem Händler zugesagt habe, die AZ zu übernehmen.

 

Also wer von uns 2 hat nun recht:

meine Frau - welche die AZ nicht zahlen würde

oder ich und der Händler - AZ ist selber zu löhnen

 

Wie sind da Eure Erfahrungswerte? :confused:

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Gast Runzelbirn
Normalerweise verlangt der Händler nichts - lässt sich die Arbeit aber vom Hersteller vergüten.

 

So habe ich es zumindest früher gemacht mit meinen Firmen.

 

Ja so sagt das auch meine Frau. Vor einiger Zeit hatten wir schon mal ein Gespräch mit dem Händler - in einem anderen Zusammenhang - und da hat er erzählt, daß er von den Herstellern eben nicht seinen Stundensatz komplett erstattet bekommt. Meine Frau meint nun, daß mir das wurscht sein kann...ist ja nicht mein Problem, wenn die Produzenten ihm nicht den ganzen Stundensatz zahlen.

 

@Joe

Es geht nicht um den Betrag (ca. € 50,--) sondern um´s Prinzip...zumindest meiner Frau gehts darum.

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Ich verstehe den Händler der nicht auf seinen Kosten sitzenbleiben will - ich verstehe aber auch dich.

 

Wir hatten mal eine Serie von Scott genius Hinterbauten wo ich wirklich fast alle wechseln musste da wars schon echt lästig und dann haben wir angefangen von Scott was zu verlangen.

 

Bis dahin wars mir immer egal wenn mal was zu machen war, der Hersteller ist ja mein Geschäftspartner und irgendwie sollte da schon ein freundschaftliches Verhältnis sein.

 

Schreib halt mal den Hersteller direkt an was der dazu sagt - vielleicht vergütet er es ja dir mit einem schicken Shirt, Helm oder was weiß ich.

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Gast Runzelbirn

@WW

 

:rofl: Gute Idee mit dem Shirt, wird aber meine Frau nicht zufriedenstellen. Die möchte morgen beim Konsumentenschutz anrufen und mal nachfragen. Naja sie hat 15 Jahre bei Autohändlern gearbeitet und kennt die Garantie- und Schadensabwicklung recht gut, von daher ist sie etwas unrund derzeit. :devil:

 

@Lars

Hab nur einen Kassabon von einem kleinen Radhändler, da steht nix mit Garantiebedingungen drauf.

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Hab nur einen Kassabon von einem kleinen Radhändler, da steht nix mit Garantiebedingungen drauf.

 

Gemeint waren natürlich die Garantiebedingungen des Herstellers, also in diesem Fall von Merida. Denn Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und dementsprechend kann der Hersteller alles Mögliche in den Garantiebestimmungen stehen haben. Beim Händler forderst du Gewährleistung ein, was aber bei einem 16 Monate alten Rahmen schwierig ist, da du dem Händler beweisen musst, dass ein Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Der Händler reicht den schwarzen Peter an den Hersteller weiter.

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Die möchte morgen beim Konsumentenschutz anrufen und mal nachfragen. Naja sie hat 15 Jahre bei Autohändlern gearbeitet und kennt die Garantie- und Schadensabwicklung recht gut, von daher ist sie etwas unrund derzeit. :devil:

wie´s scheint jedoch nicht die Gesetzeslage.

 

Wie schon die Poster vor mir angeführt haben, Garantie ist eine freiwillige Leistung und anhand der Garantierichtlinien des Garantiegebers abzuwickeln.

 

Gewährleistung ist eine gesetzlich verpflichtete Leistung des Händlers, wobei hier vom siebenten bis zum vierundzwanzigsten Monat der Kunde dem Verkäufer zu beweisen hat, dass der Mangel schon beim Zeitpunkt des Kaufes vorhanden gewesen ist. In den ersten sechs Monaten gilt Beweislastumkehr und der Verkäufer hat dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden gewesen ist.

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Gast Runzelbirn

@WW

Geh ich dann gucken, aber Merida ist ja nicht das Problem...die rücken das Neuteil anstandslos raus. :toll:

 

@Roboti

Naja so ist es ja alleine nicht. Es gibt auch vom Gesetzgeber Regelungen bzw. gibts auf den Rahmen lt. Merida 5 Jahre Garantie auf Alurahmen.

 

Aber hab gerade rausgefunden, daß Merida die Umbauarbeiten dem Händler nicht erstattet....naja und der gibt´s halt nun an mich weiter...da wird meine Frau a Freud haben :devil:

 

Danke aber allen trotzdem....hab ich wenigstens bei meiner Frau ein paar Argumente

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@WW

Geh ich dann gucken, aber Merida ist ja nicht das Problem...die rücken das Neuteil anstandslos raus. :toll:

Ich glaube du verstehst das falsch - die Garnatiebestimmungen macht Merida - der Händler hat da nichts zu melden - also ist Merida dein problem.

 

Dein Händler kann es dir auf Kullanz gratis machen oder aber eben nicht.

 

Ob es Kundenfreundlich ist da was zu verlange ist wieder eine andere geschichte.

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Naja so ist es ja alleine nicht. Es gibt auch vom Gesetzgeber Regelungen bzw. gibts auf den Rahmen lt. Merida 5 Jahre Garantie auf Alurahmen.

 

Oh mein Gott.

Sag mal liest du und verinnerlichst auch, was andere Leute posten?

Nochmal zum Mitdenken:

Ja Merida gewährt eine 5 jährige Garantie auf den Rahmen.

ABER wie diese freiwillig gegebene Garantie im Detail aussieht steht in den Garantiebedingungen des Herstellers. Wie du hoffentlich nun erkennen kannst, steht hier nirgendwo Händler!

 

Das sieht dann in der Praxis so aus, dass Merida deinem Händler einen neuen funktionstüchtigen Hinterbau schickt den du abholst und du ihn dir a.) selbst einbauen wirst, oder dir b.) diesen vom Händler einbauen lässt. Da dies für den Händler aber auch einen Zeitaufwand bedeutet und er diesen vom Hersteller (Merida) offenbar nicht vergütet bekommt, ist es sein gutes Recht eine Pauschale für den Umbau zu verlangen.

 

Da kann deine bessere Hälfte 5 Mal zum Konsumentenschutz rennen und es wird sich an dieser Tatsache nichts ändern. Der springende Punkt ist einzig und allein der geschriebene Text der Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Und diese freiwilligen Garantiebestimmungen sehen eben von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich aus.

 

Wenn du sonst nicht viel mitgenommen hast, aber zumindest sollte dir jetzt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ein Begriff sein.

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man könnte sich aber natürlich jetzt die Frage stellen, ob man die Reperaturkosten für die Montage unter die gesetzliche GWL subsumieren kann; Grundsätzlich Ja, wenn der Mangel schon bei Übergabe zumindest angelegt war, allerdings muss man das auch beweisen.

Falls dir das möglich ist dann muss der Händler für die Kosten einstehen. Die Gewährleistung besteht nämlich klarerweise auch wenn eine Herstellergarantie besteht. Nur musst du, wie schon geschrieben diese beim Händler und nicht beim Hersteller geltend machen.

Zu erwähnen ist auch noch, dass die Gewährleistung in Österreich bei beweglichen Sachen 24 Monate beträgt. Die ersten 6 Monate nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war. (Beweislastumkehr)

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Bei Gewährleistung geht es immer um Mängel (auch versteckte) , die zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden waren.

Bei einem Gewährleistungsfall in den ersten 6 Monate, muss der Verkäufer beweisen das der Mangel zum Zeitpunktes der Übergabe, nicht vorhanden war, in den restlichen 18 Monaten der Käufer.

Da ein derartiger Beweis sehr aufwändig zu führen ist (Gutachter usw.), beträgt die gesetzliche Gewährleistung in der Praxis (leider) nur 6 Monate.

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...der anders formuliert:

 

Wenn die Garantie für das GANZE/FUNKTIONSFÄHIGE Bike gilt/schlagend wird, dann tangieren dich die Aus/Einbaukosten NICHT...

 

Wenn die Garantie aber nur für ein Bauteil schlagend wird (in diesem Fall der Rahmen) musst du selbst schauen wie du das Teil ein/ausbaust bzw. einen Händler/Mechaniker damit beauftragen und den auch zahlen!

 

lg

Werner

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Und Du machst das im Beruf auch so? Gratis arbeiten, um nett rüberzukommen? Unbezahlte Überstunden, um den Chef zu gefallen? :rofl:

 

Da red ma jetzt von zwei Paar Schuhen, glaub ich. Tu da mal ned so polemisieren. :s:

 

Unter dem Titel "Kundenbindung" erwarte ich, als Käufer eines NEURADES, dass Garantiearbeiten für mich vollkommen Kostenneutral sind. Das setze ich voraus.

 

Wenn der Händler lustig ist, und mir die Arbeitszeit für eine Garantieleistung berechnen will, frag ich ihn maximal ob ihn der Hahn peckt hat.

 

Dass das einem Händler einfällt, find ich ziemlich komisch.

 

DAS tut nämlich das Seinige dazu, dass man sich beim nächsten Mal an einen anderen Händler/Mechaniker wendet, sein Zubehör oder Ähnliches (viell. auch das nächste Rad) woanders kauft.

 

...und was dem Händler dann mehr weh tut? 1,5 Stunden zu schlucken oder einen Kunden samt Folgegeschäften zu riskieren?

 

Ist mMn nach wie vor so, dass in stark dienstleistungsorientierten Bereichen so manche Geschichten geschluckt werden (müssen) um Kunden zu behalten.

 

Und ja, lieber Lars, auch ich bin in weiten Bereichen meines Jobs Dienstleister und tue Dinge, die ich nicht müsste. Berate Private, Firmen oder Kommunen, die das Knowhow sonst woanders teuer kaufen müssten usw.

 

...vom Radlzangln zum Materialpreis red ma garned ;)

 

Also: Gibt gewisse Dinge, die nix kosten - auch heute noch.

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Wenn der Hersteller die Arbeitszeit nicht ersetzt, warum genau soll er dann gratis arbeiten? Händler≠Caritas.

 

ich vertete den grundsatz: der kunde ist könig.

 

Caritas gibts nur eine, aber Händler gibts wie Sand am Meer. Wenn er bestrebt ist, seine Kunden zu erhalten, dann sollte er tunlichst diese Kröte fressen.

 

...kann sichs ja woanders wieder herein holen ;)

 

so ist es

 

bitte wieviel aufwand ist es eine schwinge zu tauschen

~20min.

da wartet der kunde drauf, schaut sich im gschäft um und kauft dann nochwas

ich bleib´dabei: dein händler ist ein doddl, ein fester auch noch.:o

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Wenn in den Garantiebedingungen des Herstellers steht, das er im Garantiefall nur die Materialkosten übernimmt, dann hat die Arbeitszeit wer anderer zu tragen.

Der Käufer hat den Garantiebedingungen (ob. gelesen od. nicht) mit dem Kauf des Rades zugestimmt.

Der Händler kann dem Kunden die Arbeitszeit schenken, aber er muss nicht.

Wenn ich mir manche Kommentare hier durchlese, würde ich auch nicht wollen.

 

Karlo

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