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Berechnungsgrundlagen Ablöse von Vormieter


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Liebe Bikegemeinde!

 

Ich stehe gerade in Verhandlungen mit einen Ehepaar die für ihr Reihenhaus Nachmieter suchen. Ich bin grundsätzlich an dem Haus interssiert, aber eine noch offene Frage ist die Ablöse.

 

Lt. den "Nochmietern" (das ganze ist auf Basis einer Miet-Kauf-Finanzierung) haben sie als sie in das Haus eingezogen sind einige Extras in Auftrag gegeben. Das stimmt auch, so haben sie zB in den Dachboden eine richtige Treppe machen lasse statt einer Auszugsleiter. Auch haben sie eine Küche eingebaut die wir übernehmen könnten.

 

Den Wunsch nach Ablöse kann ich also durchaus nachvollziehen, aber über die Höhe sind wir uns noch nicht einig. Das Problem aus meiner Sicht ist, dass es offensichtlich ist, dass viele Arbeiten von nicht professionellen Menschen gemacht worden sind (ich vermute, dass sie das Haus billiger bekommen haben, da sie einige Arbeiten selbst erledigt haben). So ist der Keller zum Teil mit Fliesen, diese wurden aber nie verfugt, die Fugen sind mehr als unregelmäßig und zum Teil sind die Fliesen auch schon wieder gesprungen.

 

Für diese "Arbeiten" sehe ich nicht ein, dass ich sie ablösen soll, da ich es ja sowieso neu machen muss. Auf der anderen Seite habe ich keine Lust mich ewig mit den jetzigen Mieter zu streiten/diskutieren. Deshalb meine Fragen:

 

Gibt es einen Richtsatz für die Höhe einer Ablöse. Zb. NP - 10%/Jahr. Falls ja wo kann man das nachlesen?

 

Wo findet man einen Gutachter der die Ablösesumme festlegt und was kann sowas kosten?

 

Das Problem ist halt einfach, dass ich das Haus gerne hätte, aber nicht um jeden Preis. Je stichhaltigere Argumente ich habe, desto größer ist dich Chance auf einen Konsens.

 

Liebe Grüsse.

Bernhard

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Hallo.

 

Danke für die Antworten, diese Woche setzte ich mich mit den jetztigen Besitzer zusammen und rede noch einmal mit ihnen. Mir ist bewußt, dass es keine Formel gibt mit der man die Ablöse berechnen kann, aber genau das macht es kopleziert. Sich von einem Haus zu trennen in dem man mehrere Jahre gewohnt hat ist halt auch immer mit Emotionen verbunden.

 

Schönen Tag

B.

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Wie lange sind sie schon drinnen?

Ich würde mal vorschlagen, dass du bei deiner Berechnung den Ankaufswert auf 10 Jahre abgeschreibst. Schließlich wurden die Sachen ja auch regelmäßig genutzt.

 

Ich würde auch auf Rechnungen betreffend der durchgeführten Arbeiten bestehen. Wenn keine vorhanden sind, gibt's Abschläge.

Für nicht sachgemäße Arbeiten (Stichwort ungleichmäßige Fugen), kannst probieren ob du einen Abschlag aushandeln kannst.

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Ich kann folgendes aus eigener Erfahrung berichten:

Löse nur ab, wozu es auch Rechnungen gibt.

Löse nichts ab, was du sowieso entfernen würdest (z.B. Fliesen im Keller).

 

Für die Küche: Die gängige Meinung (wie ich bei Gericht erfahren habe) ist, dass der Wert einer Küche nach 10 Jahren bei Null liegt. Der Wertverlust steigt allerdings nicht linear.

Die Gutachter, welche in meinem Fall für Gericht tätig waren (es ging auch um die Höhe der Ablöse), waren für die Sparten „Handel“ und „Möbeltischler“…

 

Hier kannst du dir die richtige Sparte raussuchen...

 

Viel Erfolg!

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