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schon wieder Ärger mit Förster!! AAAHHHHRRRGG!


tschakaa
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Hallo,

ich war heute am Vormittag am Muckenkogel biken. Etwa die Hälfte der Höhenmeter fährt man auf einer öffentlichen Straße, dann geht es auf einer sehr breiten Schotterstraße weiter. Ich betone das extra weil 3(!) Hütten über diese Schotterstraße bedient werden und mehrere Autos dort in der Stunde fahren. Ca. 100m vor der ersten Almhütte kommt mir ein grünes Auto entgegen und die Tür geht auf ... wie immer das übliche - fahren verboten u.s.w., bla bla bla

ich war wie gesagt 100 Meter vor der Hütte und habe ihn angeboten das ich das Rad hinauf schiebe .

Die Antwort war das ich ihm entweder einen Ausweis zeige, oder das ich vor ihm die Straße wieder hinunterfahre. Schließlich hat er mich schon beim fahren "ertappt" und er könnte mich schon strafen.

 

Ich finde das echt KRANK, im Winter sind auf dieser Straße hunderte Tourengeher unterwegs (auch in der Dämmerung und im Dunklen) und da sagt KEINER was! Genauso verläuft pararllel der Straße ein Sessellift und hieft gehfaule Läute hinauf!

 

Ich bin echt sauer!!!

Hätt ich da irgendwas machen können?

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Blöde Sache, aber besser runterfahren als Bestrafung......

 

Mir is mal ein Forstauto auf einer absolut verbotenen Strecke entgegengekommen + 2 Waldabreiter zu Fuß (und zwar Pappelteichstrecke bzw Paraplui vom Sportplatz zur Wienerhütte) und die haben zb gar nix gesagt, kommt anscheinend ganz auf die Laune der liebe Leut an!

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Kommt wirklich auf Stimmung an.

 

Ich wurde auch schon mal auf einer breiten, von Autos befahrenen (Liefeungen für die Almhütten) Straße wieder nach unten geschickt. Wegen Fahrverbot - gut, der andere war im Recht und ich bin halt runtergefahren.

 

Ein anderes mal war ich auf einem schönen Trail - offensichtlich fahrverbot - und stand plötzlich vor einem Schild "Passieren verboten - Forstarbeiten". Erst mal stehen geblieben und wollt schon wieder umdrehen als mir der Förster (!) entgegenkam und sagte, ich könne eh weiterfahren, die Arbeiten sind schon beendet!

 

Es gibt eben solche und solche... Aber wenn Fahrverbot ist hat eben der Förster recht, da hilft kein Diskutieren.

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Original geschrieben von NoWin

Stellt er dann ein Organmandat aus ?? So ein Trottel - sorry, aber bei solchen Leuten geht mir mein Vokabular verloren

 

kann ich dir nur recht geben,aber ab einem gewisswn alter und erfahrungswert ist man solchen typen eh um einiges vorrraus,einfach ignorieren,beonders auf solchen forstautobahnen,i mahn was soll das,

mit solchen worten könnens echt nur die ganz jungen einschüchtern :s: :s: :s:

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hab gerade Erfahren das ein Freund von mir ebenfalls auf der selben Strecke "erwischt" worden ist. Ich kapier das echt nicht, heuer hat das hinauffahren dort noch nie Probleme gemacht und mit der Zeit waren immer mehr Biker zu den Hütten unterwegs!

Ich finds nur schade für die Hüttenwirte denn die sind (neben den bikern) die Leidtragenden von sollchen Unsinnigen Aktionen! :mad:

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hat er sich als forstorgan ausgewiesen?

ja?

hat er eine bronzefarbene plakette sichtbar getragen?

ja?

dann hast pech ghabt! wobei er dich nicht strafen kann und darf sondern er darf dich festhalten und der exekutive übergeben. mehr nicht!

 

hat er aber weder das eine noch das andere getan, kannst ihn wortlos stehen lassen wie einen pik siebener!

 

mit allem was er dann gegen deinen willen tut, macht sich der wurzelkasper strafbar.

d.h. er darf dich oder dein rad nicht berühren oder sonstwie zu handlungen zwingen (umdrehen, wo anders fahren, radl hergeben...) die du nicht freiwillig machen würdest.

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Original geschrieben von soulman

hat er sich als forstorgan ausgewiesen?

ja?

hat er eine bronzefarbene plakette sichtbar getragen?

ja?

dann hast pech ghabt! wobei er dich nicht strafen kann und darf sondern er darf dich festhalten und der exekutive übergeben. mehr nicht!

 

hat er aber weder das eine noch das andere getan, kannst ihn wortlos stehen lassen wie einen pik siebener!

 

mit allem was er dann gegen deinen willen tut, macht sich der wurzelkasper strafbar.

d.h. er darf dich oder dein rad nicht berühren oder sonstwie zu handlungen zwingen (umdrehen, wo anders fahren, radl hergeben...) die du nicht freiwillig machen würdest.

 

interessant, des hab i net gwusst...

 

lg michi

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Es ist schon bemerkenswert, wie schwer von Begriff manche Biker sind (ich hoffe allerdings, dass dies keine Folge des ständigen Sturzhelmtragens ist :-)) ).

Obwohl ich die entsprechende Gesetzesstelle in diesem Forum schon gesehen habe, wollen es viele Leute einfach nicht begreifen. Das Verhalten der Förster und ähnlicher Organe ist (fast) nie reine Schikane, sondern schlicht und einfach pure Notwendigkeit. Der Grund liegt beim Gesetzgeber.

Wenn der Besitzer einer Forststraße diese für Biker freigibt, ist er automatisch für die Instandhaltung verantwortlich. Das heißt, wenn sich ein Biker in einem Schlagloch derwürfelt, kann er den Besitzer erfolgreich klagen. Man kann es den Forstbetrieben daher nicht verübeln, dass sie sich nicht freiwillig darauf einlassen.

So gesehen ist ein Förster in seinem eigenem Interesse sogar dazu verpflichtet, so zu handeln, dass es dem Biker misfällt (auch wenn NoWin seinen Unmut darüber nicht mehr in Worte fassen kann...). Wenn er die Durchfahrt erlaubt und der Biker wickelt sich um einen Baum, ist er persönlich dafür haftbar!

Ein Freund von mir ist Manager mehrerer Forstbetriebe und hat mir folgenden Fall erzählt: Forstleute stellen einen LKW zum Verladen von Baumstämmen auf einer Forststraße ab. Die Straße ist mit Fahrverbot gekennzeichnet und trotzdem wird der LKW auf beiden Seiten in einiger Entfernung mit Warndreiecken gesichert. Das hindert einen Biker, der volles Rohr den Berg heruntergeschossen kam, nicht daran zu versuchen, den LKW von der Straße zu räumen. Die Folge: schwere Verletzungen, 5 Wochen Spitalsaufenthalt (und noch längerer Krankenstand). Danach Klage des Bikers gegen die Forstverwaltung(!), die tatsächlich dazu verdonnert wurde, 50% der Schadenssumme zu übernehmen (und das war v i e l Geld)! Die Begründung: ein Posten hätte hinter der nächsten Kurve die Sicherung des LKWs übernehmen müssen.

Solange derartiges Recht in Österreich besteht, sollten wir uns nicht über die (armen) Forstorgane lustig machen, sondern uns überlegen, wie wir Druck auf die Politiker machen können, um die rechtlichen Grundlagen zu verbessern. Damit würde automatisch das Verhältnis zu den Forstleuten entscheidend entspannt und wir könnten die Natur auf zwei Rädern unbeschwerter genießen.

 

Ciao

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Da versteh ich aber die Denkweise mancher Biker nicht. Wenns mich auf einer Forststraße aufbrezelt, ist das mein Problem und nicht das des Forstwirts. So gesehen würd ich ja gar nicht auf die Idee kommen den zu verklagen. Schon gar nicht wenn ich da gar nicht hätte fahren dürfen.

 

Das ich auf einer Forststraße mit Steinbrocken, Löchern und eben auch Arbeitern etc. rechnen muß ist doch wohl logisch. Und dann kann ich halt nicht volles Rohr runterfahren wenn ich nicht weiss was mich an der nächsten Kurve erwartet.

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Stings Beitrag: schön formuliert, und wahr.

So lange sich falsch verhaltende Deppen Recht bekommen, wirds nix werden mit freier Fahrt

(oder auch solange die Wege nicht "abgekauft" worden sind, wobei das eine Frechheit ist, weil "wir alle" die Forstwege finanziert haben, sollen wirs doppelt zahlen?).

 

Wenns mich auflegt, bin schon meißt ich schuld, nicht?

Und daß ein "Weg in schlechtem Zustand ist"? Dafür fahr ich doch dortn.

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@Xcelerate:

 

Ich auch nicht, aber du übersiehst auch, dass es hier um Recht und nicht um Logik geht.

 

 

@yellow:

 

Ich glaube eher nicht, dass "wir alle" die Privatstraßen der Forstbetriebe finanziert haben. Und der idealistische Standpunkt des zweiten Absatzes hält im Ernstfall juristischen Attacken nicht stand.

 

 

Die "Allgemeinheit" kommt dort zum Tragen, wo z.B. Tourismusverbände für die Prämien der Haftpflichtversicherung aufkommen, die geneigtere Forstbesitzer abschließen, um ohne großes Eigenrisiko die Biker (und damit Gäste) in die Region zu bekommen. Dieses Geld finanzieren letzten Endes wir alle (und ein paar haben auch etwas davon).

 

Ciao

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so ein blödsinn (net schon wieder das gschichtl mit der haftung, jetzt is wirklich schon fad)

 

auf einer mit fahrverbot gekenntzeichneten straße gibt's keine haftung des grundeigentümers/straßenerhalters (dazu hats vor 1 oder 2 jahren ein eindeutiges OGH-Urteil gegeben).

d.h. wenn der förster in tschakaa ignoriert hätte, hätte haftungsmäßig nix passieren können (da fahrverbot)

 

für jede haftung (schadenersatz) ist ein VERSCHULDEN voraussetzung, wenn ein biker (grundlos) um einen baum wickelt, gibt's 100 % auch bei einer offiziellen Mountainbikestrecke nix, bei sturz einem normalen schlagloch wohl auch nix. eine freigegebene strecke muss natürlich schon darauf ausgerichtet sein, dass biker daherkommen können, wenn'st z.B. ein lastwagen in einer kurve ohne vorwahrnung den weg versperrt, wird's zu einer haftung kommen können.

 

die haftung ist grundsätzlich nicht anders als bei wanderern, schitourengehern etc (auch wenn das gefahrenpotential natürlich unterschiedlich ist).

 

und da eine gesetzesänderung schon mehrmals u.a. von der forstlobby verhindert wurde, zieht das "arme förster, können ja net anders" sowieso net.

 

so lange die gesetzeslage so ist wie sie ist, sind wir eben der willkür der jäger/förster/etc. ausgeliefert.

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Jaja, die liebe Jägerlobby! Solange die Övp in der Regierung sitzt, wird sich da nix ändern, das kann ich euch jetzt schon sagen! :rolleyes:

 

 

Meine Konsequenz aus diesem Vorfall wird sein, dass ich in dieser Gegend mehr auf Singletrails fahren werd, denn dort trifft man kaum Förster, die san meistens zu faul an schritt aus ihrem 3Tonnen Jeep zu machen! :s:

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Tja, leider läßt sich da absolut nichts machen! Ich, als Jurist, habe mir schon etliche Gummiparagraphen hineingezogen um irgendwie zu meinem "Recht" zu kommen und biken zu dürfen wo ich will!

 

Aber wie @Sting schon geschrieben hat, solange unser Gesetzgeber die Rechtslage nicht ändert ist es den Förstern nicht übel zu nehmen, auch wenn es einen wahnsinnig ärgert, dass sie sich selbst schützen. Den Eigentümer trifft halt nach §1319a ABGB eine Wegehalterhaftung und diese ist sehr streng und umfangreich!

 

mfg

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ich kenne das auch mit dem problem in diesem bereich. voriges jahr hatte ich auf die reisalpe kein problem. es kommt immer darauf an, welche wege man fährt. vor langer zeit (vermutl. 1997) hatte ich von der reisalpe in richtung wiesenfeld schöne erlebnisse. der förster (od. jagdaufsichtsorgan) war zwar freundlich aber die privaten leute in dem bereich waren ziemlich heftig. sind mir nachgefahren und nachgelaufen. habe die voralpen in diesem bereich abgehackt. die leute sind dort wie aus der kaiserzeit. man braucht sich ja nur die forstverwaltung im Stift lilienfeld anschaun. bis zur denen ist die neuzeit noch nicht vorgedrungen.

That`s live.

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@ B@rtman:

 

Danke für die juristische Unterstützung (das zählt mehr, da ich ja nicht vom Fach bin).

 

 

 

@speedy:

 

Merkst du eigentlich beim Schreiben nicht, wie unsinnig du argumentierst? Gerade weil es auf einer mit Fahrverbot gekennzeichneten Straße für den Eigner das geringste Risiko gibt, wird das Verbot freiwillig nie aufgehoben werden.

Und selbst in diesen Fällen schaffen es gewiefte Anwälte, die Gerichte zu aberwitzig anmutenden Urteilen zu verleiten, was die allgemeine Grundstimmung gegen die Biker auch nicht verbessert. Mit "wohl" und "grundlos" ist es schwer, gegen Juristen anzukommen. Und wenn ein Förster dich 'ignoriert', dann könntest du es im Ernstfall gegen ihn richten und daraus ein stillschweigendes Einverständnis herauslesen, was bei einem Unfall deinerseits ihn mit einem Bein ins Kriminal bringt.

 

Was hilft es einem Forstbetrieb, dass er höchstgerichtlich Recht hat, wenn er ständig zwei Leute zur Bewachung eines LKWs beschäftigen muß?

 

Und um mit deinen eigenen Worten zu reden, net schon wieder des Gschichtl mit der Forstlobby, des is fad. Wenn es eine Forstlobby gibt, dann ist es mit Sicherheit nicht der Förster, den du im Wald antriffst. Der ist nur das letzte Glied in der Kette, der seine Aufgaben auszuführen hat und sich um die ... zu kümmern hat, die verbotenerweise auf zwei Rädern durch sein Revier bolzen. Du solltest dich über die Ursache aufregen, nicht über die Wirkung.

 

 

 

 

Natürlich hat die ganze Geschichte eine weitere Facette. Denn mit einer erfolgreichen Regelung des Befahrens von Forststraßen ist der Eintritt ins Biker-Nirwana noch lange nicht gesichert. Dem stellen sich die Naturschützer und Wildheger entschieden entgegen. Die einen sorgen sich um Zerstörung bzw. Verschandelung der Natur, die anderen um ihren Wildbestand. Hier wird weniger juristisch als emotionell agiert. Leider ist es da so, dass ein kleiner Prozentsatz rücksichtsloser Draufgänger, die glauben, keinerlei Regeln befolgen zu müssen, so viel Schaden anrichten, dass man lieber gar keine Biker akzeptiert, als sich mit den wenigen schwarzen Schafen auseinanderzusetzen. Aber dieses Problem gibt es ja in vielen Bereichen, und warum sollen wir Biker davon verschont bleiben...

 

Ciao

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Ich habe eigentlich immer gute Erfahrungen damit gemacht, den jeweiligen Förster in ein höfliches Gespräch zu "verwickeln". Man darf nicht immer auf stur schalten, sondern sich auch den Problemen anderer widmen.

 

Es war nicht einmal so, dass, Förster die zuerst sehr aufbrausend waren, mir im nachhinein eine gute Fahrt gewünscht haben und mich weiter fahren haben lassen.

 

Es gelingt mir natürlich auch nicht immer jeden von leben und leben lassen zu überzeugen. Wenn es einer halt nicht will, kann man nichts machen, ich entschuldige mich und trete die Heimreise an.

 

mfg

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hätte es das Internet vor ca. 100 Jahren bereits gegeben, dann wäre die hier geführte Diskussion

"Jäger - Wanderer"

gewesen.

Egal, die Wanderer haben sich ihr RECHT zu wandern auch über viele Jahre erstreiten müssen.

 

FAZIT: Drauf scheissn und fahren, in 10 Jahren (oder 20, oder ...) wirds erlaubt sein.

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@sting

warum, ich habe ja nicht geschrieben, dass ich nicht verstehe, warum die "Eigner" die Forststraßen nicht (ohne Gegenleistung) freigeben. Dazu haben sie ja auch keinen Grund. Es is aber ein unterschied, ob ich dann biker verjage, vielleicht blöd anrede o.ä. oder nicht.

Außerdem stört mich die gleichung Mountainbikerunfall = Haftung des Wegerhalters etc., weil das so nicht stimmt. Natürlich kann es passieren, dass auf den Eigner bei einem Unfall unangenehmes zukommt (verfahren, unsicherer ausgang, anwaltsfehler usw.), das is aber sonst im leben auch so - und mit einem bein ins kriminal kommt man in diesem zusammehang wirklich nicht so schnell.

 

dass der einzelne förster normalerweise für die gesetze nix kann, is eh klar, aber der biker auch nicht.

 

wenn du der meinung bist, dass die biker die ursache sind, dann sehe ich das anders: weil die tun im prinzip nix anderes wie wanderer, schitourengeher etc., nur die gesetzeslage is verschieden.

 

leider wird eben vorwiegend emotionell agiert ...

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Um keine Troubles zu bekommen, muss man wissen wo man fährt und wo man besser etwas schneller fährt.

Probleme gibts eigentlich nur beim Privatbesitz, den Mitarbeitern vom ÖBF ist das reichlich wurscht, ob du da fährst oder nicht.

Dann ist da noch zwischen den im Wald herumtreibenden Arbeitern zu unterscheiden: a) Jäger: regt sich fast immer auf

b) Förster: wenn nett hast a Chance

c) Bauer: denen ist das meist Blunzn

d) Wanderer: wer regt sich schon auf, wenn man sie gleich mal freundlich grüßt und mit einem bestimmeten "darf ich mal bitte" vorbeirauscht... :D

 

Die gesetzliche Lage in Österreich ist natürlich ein Problem, ich würd auch wahrscheinlich niemanden verklagen, aber manche Waldarbeiter fetzen ja im Wald durch die Gegend, dass da ja irgendwann was passieren muss (und das ist auch v.a. auf legalen Strecken so) :eek: :mad: :s: !

 

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