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Zechpreller


yellow
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Frage an die Juristen:

 

heute am Lindkogel haben wir uns wieder einmal über die lahmarschige Bedienung geärgert.

Und nur damit hier keine Zweifel aufkommen, es waren für draußen 2 Kellner zuständig und genau 4 Tische belegt, an Überarbeitung kanns also nicht gelegen haben.

 

Nehmen wir mal an, nach dem x-ten Mal um Bezahlen bitten und einer angemessenen Wartezeit (von locker einer 1/2 Stunde), gehts einem ausreichend am Oasch und man verläßt das Lokal, nicht ohne vorher einen Zettel mit Namen, Adresse und was man sonst noch will, hinterlassen zu haben, sowie der schriftlichen Bitte doch eine Rechnung, oder den Betrag + Kontonummer zukommen zu lassen, weil man nimmer weiter warten wollte.

 

Kommt man damit durch?

 

PS: ich bin immer noch angfressen, daß ich 50 Cent Trinkgeld gegeben habe, obwohl die sowieso automatisch 55 Cent für irgendwas bei jeder Rechnung dazuaddieren.Nächstes Mal hab ich ein Brot mit und esse dieses vorne auf der Holzterasse :mad:

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Stimmt, es ist schon ärgerlich solange warten zu müssen. Im Winter und im Frühjahr bedienen sie einen aber schneller, hab ich das Gefühl.

Vielleicht ist die Bedienung Witterungs-abhängig:D

 

Bevor ich mich aber auf einen möglichen Rechtsstreit einlasse, gehe ich lieber zur Ausschank und zahl' dort.

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Bei kleineren, überschaubaren Rechnungsbeträgen (zB im Kaffeehaus) laß ich einfach das Geld am Tisch liegen.

Und in Lokalen wo man gleich zahlt wenn man die Bestellung kriegt, geh ich manchmal einfach wenn der Kellner nach der Aufgabe der Bestellung irgendwo verschwindet und sich eine halbe Stunde nicht mehr sehen läßt.

 

Aber im Restaurant ist das natürlich schon blöd.

Oft bringt's ja nichtmal was ins Lokal reinzugehen, weil man dort dann auch nur "das kann nur der für sie zuständige Kellner, warten's bitte" zu hören bekommt :rolleyes:

 

Da gibt's nur eines: ordentlich Trara machen, und dann das Retourgeld auf den Cent genau rausgeben lassen. Eventuell dazu noch ein "Danke für die zuvorkommende Bedienung". :D

 

Als "einschlägig Vorbelasteter" bin ich da ein wenig empfindlich - normalerweise gebe ich schon ordentlich Trinkgeld (weil mir ist's wurscht, und der Kellner kann sich damit sein ohnehin mageres Gehalt aufbessern), aber ich kann auch ziemlich unangenehm werden wenn sich Personal blöd spielt.

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Mir haben sie mal gesagt, 3 Mal "Zahlen bitte!" muß genügen. Dann kann´st aufstehen und gehen.

Voraussetzung ist natürlich, daß das Personal nicht überbeschäftigt ist.

Dann sollte Nachsicht und Geduld geübt werden.

 

Gott sei Dank hab ich das noch nie anwenden müssen. Nach dem zweiten Ersuchen, die Rechnung zu begleichen, wurde meinem "Drängen" nachgegeben. ;) :D

 

lg

manfred

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Original geschrieben von mikeva

manfred hat recht..........laut abgb 3 x zahlen rufen und jedesmal ein zeichen der verständnis vom kellner/in kriegen, dann is gratis.......... :D

falsch, gratis wird dadurch nichts, die von yellow anfangs erklärte Vorgangsweise ist die richtige und akzeptabel. Aufzustehn ohne eine Nachricht zu hinterlassen ist Zechprellerei und damit strafbar.

Wrist erwischt, bist in jedem fall schuld und bekommst zur Zeche noch a Strafe dazu, das zahlt sich net aus.

Außerdem ist es ja das Geld vom Wirt nicht von seinem vertrottelten, unfähigen Kellner.

Trinkgeld gibt's bei mir in dem Fall keins.

Geld am Tisch liegen lassen ist im Kaffeehaus durchaus o.k., im Gastgarten würd ich's nciht tun.

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