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Triathlon Windschattenfahren


oxymoron
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Ich hab mir gerade eine - scheinbar recht alte - doku über Triathlon angesehen und da wurde das Thema Windschattenfahren angesprochen. Und zwar sind hier alle der Meinung, dass vor allem die Olympische Distanz dadurch nicht mehr den besten TRIathleten hervorbringt, sondern hauptrangig den besten Läufer.

 

also - ich bin ja noch unerfahren. aber immerhin waren bei dem Hobby Bewerb am 12.06. schon seeehr viele windschattig unterwegs (was ja gegen das reglement verstosst - zumindest im hobby bewerb).

 

jetzt würd ich gern wissen, wie ihr das windschattenfahren seht? Sollte es in der OD verboten werden? Oder ist das alles völlig wurscht?

 

es grüßt,

die connie

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hi connie! ganz klar - vollkommenes verbot! durch das fahren im windschatten sparst du dir so viele "körner", die dir beim laufen zur verfügung stehen. wenn du dann noch dazu zu den begabteren läufern zählst, hast du den vorteil schon auf deiner seite.

 

ich hab mich bei bei der halbdistanz auf der donauinsel auch grün und blau über die lutscher geärgert. kaum fährst du dein tempo, hängen schon wieder 2-3 im windschatten - was denen dann zu langsam wird - und überholen. danach bemerken sie aber ganz schnell, dass dieses tempo im wind doch nicht so einfach zu halten ist und lassen wieder nach. der überholte (in dem fall meine person) muss nun wieder rücküberholen - was auch kraft und energie kostet. wennst ein pech hast, kommt grad ein kampfrichter, der denkt, du würdest auch lutschen und zeigt dir auch eine karte...

extrem ärgerlich dieses verhalten.

 

:wavey:

 

für mich ist windschattenfahren genauso ein betrug an der eigenen leistung, da man diese mit der hilfe anderer erzielt...

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....wennst ein pech hast, kommt grad ein kampfrichter, der denkt, du würdest auch lutschen und zeigt dir auch eine karte...

 

Genau das ist mir letztes Wochenende passiert. Wirklich extrem ärgerlich weil ich auch immer die Windschattenfahrer schimpfe, unddann selber eine Strafe kassiere, mMn zu Unrecht. Zu allem Überfluss hat aber der von mir Überholte auch eine Strafe bekommen.

 

Zurück zum Thema: Es gibt Trias (besonders über die OD-Distanz) mit und ohne Windschattenfreigabe. Bei den Olympischen Spielen ist das Windschattenfahren erlaubt, angeblich wegen der großen Leistungsdichte. Für mich ist der klassische Triathlon eine Kombination aus Freiwasserschwimmen, Einzelzeitfahren (ohne Windschatten) und Laufen.

 

Die Regeln bezüglich Windschattenfahren und Überholen sind ganz klar. Aber leider in der Praxis nicht immer einfach umsetzbar, z.B. bei Bergauf-Streckenabschnitten oder bei kurzen Distanzen mit vielen Teilnehmern, z.B. Sprint Tria Linz 2010 mit fast 400 Teilnehmern.

 

Ich bin ganz klar gegen Windschattenfahren, weil dann der Triathlon von einem Individualistensport zu einem Teamsport mit Taktieren wird. Und ich bin auch für mehr Kontrollen mit Augenmaß. Schärfere Strafen sind mMn nicht erforderlich, im Gegenteil, es sollten eigentlich immer zuerst einmal Verwarnungen ausgesprochen werden.

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Genau das ist mir letztes Wochenende passiert. Wirklich extrem ärgerlich weil ich auch immer die Windschattenfahrer schimpfe, unddann selber eine Strafe kassiere, mMn zu Unrecht. Zu allem Überfluss hat aber der von mir Überholte auch eine Strafe bekommen.

 

komischerweise sagen das alle der erwischten ...

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komischerweise sagen das alle der erwischten ...

 

Nein stimmt nicht, ich hab mich nach dem Wettkampf mit ein paar anderen Radfahrern unterhalten, die ich in der Penaltybox kennengelernt habe, die haben alle unumwunden zugegeben, dass Sie sich zum Windschattenfahren verleiten haben lassen, weil es eh alle anderen auch machen.

Meine Strafe habe ich durch mein eigenes Unvermögen erhalten: zu schwach am Berg, zuviel Respekt vor den anderen Radfahrern, entgegenkommenden Autos, etc. Ich akzeptiere die Strafe auch, aber böse Absicht war es sicher keine, und Vorteil hatte ich auch keinen davon.

 

Und erklär mir mal warum der Überholte auch eine Strafe bekommen hat? Der war ganz sicher unschuldig.

 

Ich hatte im Anschluss noch eine Diskussion mit dem Chefwettkampfrichter. Der hat mich aufgeklärt, dass Wettkampfrichterentscheidungen über Windschattenfahren Tatsachenentscheidungen sind, und die können nicht beeeinsprucht werden. Ist praktisch wie im Fussball.

 

PS: Was ich übrigens noch recht interessant finde, ist das bei Wettkämpfen mit Windschattenfreigabe, die Damen nicht im Windschatten der Herren fahren dürfen, und umgekehrt.

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PS: Was ich übrigens noch recht interessant finde, ist das bei Wettkämpfen mit Windschattenfreigabe, die Damen nicht im Windschatten der Herren fahren dürfen, und umgekehrt.

 

Dh. ich darf der extrem scharfen/heißen Maus vormir nicht zuuuuulange auf den Hintern gaffen??? Eigentlich schade... ;-)

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Was bei den meisten Windschatten-Diskussionen übersehen wird, ist der Wandel der Zeit.

 

Das Windschatten-Verbot dürfte (zumindest lt. den Geschichten die man so liest) in Zeiten (letztes Jahrtausend) und Gegenden (USA, groß und flach) erfunden worden sein, wo es wahrscheinlich kein Problem war den notwendigen Platz auf der Strecke zur Verfügung zu stellen um allen Beteiligten einen fairen Wettkampf zu ermöglichen.

 

Heute, in einem Land wie Österreich (kleinstruktuierte Land(wirt)schaft,Triathlon als Massensport) sind eigentlich 90% der Wettkampstrecken NICHT für ein Windschattenverbot geeigent (zu viele Leute auf zu kurzen Strecken).

 

Leider will man das anscheinend nirgends wahr haben und so werden Wettkämpfe auf absolut untauglichen Strecken ausgeführt und alle Beteiligten machen sich zum Kasperl:

 

Teilnehmer welche "versuchen" fair zu fahren - und vielleicht doch mal eine Strafe kassieren und zurecht sauer sind

Teilnehmer welche auf Teufel komm raus Windschatten fahren und damit das Reglement verletzten- ohne erwischt zu werden.

Kampfrichter welche ein Reglement durchsetzen sollen das nicht executierbar ist (auch ein Grund warum ich aufgehört hab)

 

Aus meiner Sicht müsste man ehrlich sein und entweder nur mehr mit einem Bruchteil der Teilnehmer starten (=> Wettkämpfe wohl nicht finanzierbar), oder aber die Windschattendiskussion beenden und aller Nostalgie zum trotz (ja ich hänge auch an der ideellen Vorstellung des Kampfes allein gegen den Wind) Windschattenfahren freigeben!

 

Die Zeiten ändern sich eben....

 

 

 

lg

Werner5

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Teilnehmer welche "versuchen" fair zu fahren - und vielleicht doch mal eine Strafe kassieren und zurecht sauer sind

Teilnehmer welche auf Teufel komm raus Windschatten fahren und damit das Reglement verletzten- ohne erwischt zu werden.

Kampfrichter welche ein Reglement durchsetzen sollen das nicht executierbar ist (auch ein Grund warum ich aufgehört hab)

 

:toll:

 

....Aus meiner Sicht müsste man ehrlich sein und entweder nur mehr mit einem Bruchteil der Teilnehmer starten (=> Wettkämpfe wohl nicht finanzierbar) ...

 

Eine Möglichkeit wäre noch intelligente Wellenstart, bzw. eine gute Abstimmung wenn mehrere Disziplinen (Sprint, OD, MD, Staffel und Einzel) hintereinander starten.

 

Eine Freigabe des Windschattenfahrens möchte ich alleine schon deshalb nicht, weil dann die schönen Triathlonräder keine Berechtigung mehr hätten. :zwinker:

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ehrlich...ich habe in meinem ersten naiven jahr versucht fair zu fahren...raus gekommen ist das hinter mir immer die traube hing und ich mich abschoss...

 

jetzt ein jahr später bleibe ich in abstand (vielleicht nicht immer der richtige)hinter der traube (fahre nicht mitten drin) und warte auf den nächsten berg...anders hat es keinen sinn...

 

heuer habe ich auch weniger problem mit windschattenfahren, vermute das liegt an meiner verbesserten schwimmleistung und das man weiter vorne nicht ganz die problematik hat wie weiter hinten...

bsp. st. pölten...bin nie windgeschattet aber immer mit ca 4-6 leuten gefahren (Regelkonform). Freund kam 2-3 min später aus dem wasser und hatte quasi einen radmarathon mit megapackeln

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Und erklär mir mal warum der Überholte auch eine Strafe bekommen hat? Der war ganz sicher unschuldig.

 

Nach dem Überholvorgang muß sich der Überholte sofort auf einen Abstand von min. 10 m zurückfallen lassen. Erst dann darf er mit einem neuerlichen Überholvorgang beginnen.

Möglicherweise hat er diese Regel nicht eingehalten und sich im Zuge des Überholtwerdens selbst einen kleinen Windschattenvorteil verschafft indem er relativ lange mit einem zu geringen Abstand zu dir in deinem Windschatten geblieben ist.

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ehrlich...ich habe in meinem ersten naiven jahr versucht fair zu fahren...raus gekommen ist das hinter mir immer die traube hing und ich mich abschoss...

 

jetzt ein jahr später bleibe ich in abstand (vielleicht nicht immer der richtige)hinter der traube (fahre nicht mitten drin) und warte auf den nächsten berg...anders hat es keinen sinn...

 

heuer habe ich auch weniger problem mit windschattenfahren, vermute das liegt an meiner verbesserten schwimmleistung und das man weiter vorne nicht ganz die problematik hat wie weiter hinten...

bsp. st. pölten...bin nie windgeschattet aber immer mit ca 4-6 leuten gefahren (Regelkonform). Freund kam 2-3 min später aus dem wasser und hatte quasi einen radmarathon mit megapackeln

 

na gut, dass hinter mir keine Traube hängen kann ;) ich produziere fast keinen windschatten und bei meiner geschwindigkeit wirds denen zu langweilig ;)

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Nach dem Überholvorgang muß sich der Überholte sofort auf einen Abstand von min. 10 m zurückfallen lassen. Erst dann darf er mit einem neuerlichen Überholvorgang beginnen.

Möglicherweise hat er diese Regel nicht eingehalten und sich im Zuge des Überholtwerdens selbst einen kleinen Windschattenvorteil verschafft indem er relativ lange mit einem zu geringen Abstand zu dir in deinem Windschatten geblieben ist.

 

Stimmt genau so ist die Regel. Aber ICH habe ja den Überholvorgang abgebrochen, weil ich selbst überholt wurde und wegen entgegenkommenden Verkehr und weil ich einfach nicht genug Kraft in den Beinen habe um bergauf zügig zu überholen. Ich weiß auch, dass es verboten ist nebeneinander zu fahren. Wenn es überhaupt ein Vergehen war, dann war es klar meine Schuld.

Und nachdem der Vorteil für den Überholten sicher sehr gering war, hätte es eine Verwarnung auch getan.

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Stimmt genau so ist die Regel. Aber ICH habe ja den Überholvorgang abgebrochen, weil ich selbst überholt wurde und wegen entgegenkommenden Verkehr und weil ich einfach nicht genug Kraft in den Beinen habe um bergauf zügig zu überholen. Ich weiß auch, dass es verboten ist nebeneinander zu fahren. Wenn es überhaupt ein Vergehen war, dann war es klar meine Schuld.

Und nachdem der Vorteil für den Überholten sicher sehr gering war, hätte es eine Verwarnung auch getan.

 

Bergauf: Bei starken Steigungen ist es erlaubt in die Windschattenzone einzufahren.

Überholt: Als überholt gilt man bereits, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem Überholten ist, man müsste sich also auf den kürzeren Distanzen binnen 15 Sekunden zurückfallen lassen.

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Bergauf: Bei starken Steigungen ist es erlaubt in die Windschattenzone einzufahren.

Überholt: Als überholt gilt man bereits, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem Überholten ist, man müsste sich also auf den kürzeren Distanzen binnen 15 Sekunden zurückfallen lassen.

 

Stimmt genau, ÖTRV Sportordnung:

 

G.2.5 Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone

Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschatten-Zone anderer

Wettkampfteilnehmer einfahren:

a) Bei einem Überholvorgang, wenn die Windschatten-Zone
innerhalb von 15 Sekunden
(Sprint-

und Olympische Distanz) bzw. 30 Sekunden (Double Olympic Distance und Langdistanz)

abgeschlossen werden kann.

b) Aus Sicherheitsgründen.

c) An Verpflegstationen.

d) Bei der Ein- und Ausfahrt in/aus Wechselzonen.

e)
Bei engen Kurven, starken Steigungen und starken Gefällen.

f) Wenn Teile der Radstrecke von der Windschattenregel ausgenommen sind (z.B. Engstellen,

Baustellen, Umleitungen, oder aus anderen Sicherheitsgründen).

G.2.6 Definition von “Überholt”

Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des

Überholten ist. Der Überholte muß die Windschatten-Zone
innerhalb von 30 sec
verlassen.

 

Aber es liegt einzig und alleine im Ermessen des Kampfrichters zu entscheiden ob Windschattenfahren vorliegt oder nicht, also ob die Steigung bzw. das Gefälle stark genug sind oder nicht:

 

Proteste gegen "Gewissensentscheidungen“ können nicht eingebracht werden.

U.1.1 Ge wissensentscheidungen

Gewissensentscheidungen sind Kampfrichterentscheidungen auf Grund von wahrgenommenen

Regelverstößen, deren Nichtigkeit nicht bewiesen werden kann (z. Bsp.
Verstöße gegen die

Windschattenfahrverbotsregel
, grobe Unsportlichkeiten, grobe Beleidigungen und/oder Drohungen

gegen Organe der Rennleitung, Nichtbefolgung von gerechtfertigten Anordnungen durch Organe

der Rennleitung).

 

Eigentlich müsste ich ja sogar noch dankbar sein, dass ich nur eine Zeitstrafe erhalten habe. Weil Windschattenfahren ist ein Disqualifikationsgrund, Verwarnung ist nicht vorgesehen:

 

D.3.1 Zeitstrafen

Für den Regelverstoß „Windschattenfahren“ können in
Ausnahmefällen
(z.Bsp. bei

geringfügiger Übertretung des vorgeschriebenen Mindestabstandes), statt der sofortigen

Disqualifikation auch entsprechende Zeitstrafen verhängt werden, welche in einer Strafbox

abgeleistet werden müssen. (Jeder Veranstalter hat für die Einrichtung einer Strafbox Sorge zu

tragen.)

 

So sind halt die Regeln. Aber auch als "erwischter Sünder" bin ich für verstärkte Kontrollen. Und da ist es mir auch lieber einmal selber eine Zeitstrafe zu kassieren (auch wenn ich mich unschuldig fühle), als die typisch österreichische Lösung: Es gibt zwar Regeln, die werden aber eh nicht so genau kontrolliert und deshalb braucht sich in Wirklichkeit auch keiner dran zu halten.

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