mixi Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 hi habe folgende frage zur gewährleistung: kann ich mir bei mangelhafter ware (mangel besteht von anfang an) aussuchen, ob der händler die ware austauschen oder reparieren soll? konkret geht es um eine digitalkamera die seit dem ersten tag fehlermeldungen anzeigt und nur durch entfernen der baterie und wieder einsetzen derselben neu gestartet werden kann. der händler möchte sie zum service einschicken und reparieren lassen. kann ich auch einen austausch verlangen? lg m Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
holladi Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 Nö, leider nein. Der Händler hat die Möglichkeit zur Nachbesserung. Ein Soforttausch wäre natürlich kulanter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixi Geschrieben 22. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 danke für die schnelle antwort. im netz liest man allerdings etwas von einem wahlrecht. zum beispiel hier: http://www.konsumentenberater.at/faq.jsp?fid=81 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
holladi Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 Lies mal dort: "Grundsätzlich kann der Käufer zwischen Austausch oder Behebung wählen, doch darf der gewählte Rechtsbehelf für den Lieferanten nicht unverhältnismäßig (unzumutbar) sein (zB. kein Austausch, wenn lediglich eine Kleinigkeit repariert werden muss). " Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang auch die AGBs und Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen. Dort ist oft geregelt, dass der VK zuerst verbessern darf, bervor er tauschen muss!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mixi Geschrieben 22. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 alles klar - vielen dank für eure antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
riffer Geschrieben 22. Juni 2010 Teilen Geschrieben 22. Juni 2010 Grundsätzlich sollte der Händler für dich doch abklären können, ob ein Garantieaustausch gemacht wird (von Herstellerseite) - ansonsten ist alles in rechtlicher Hinsicht schon gesagt worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fredf Geschrieben 23. Juni 2010 Teilen Geschrieben 23. Juni 2010 http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/1/0/8/CH0041/CMS1236866150973/leistungsstoerungen.pdf das letzte Beispiel trifft in deinem Falle zu mixi Wie es dort steht: eine eindeutige Regelung gibt es leider nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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