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Wohnung befristet vermieten oder Nutzungsrecht


maniman
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Ich hätte einmal eine Frage an alle Rechtsgelehrten hier im Board

Ich habe ein Haus in dem eine Wohnung leer steht, wurde von meiner Mutter bewohnt. Ich möchte jetzt die Wohnung an ein Familienmittglied "vermieten". Ich möchte keine Miete einheben, sondern nur einen Unkostenbeitrag für: Heizung, Warmwasser, Gemeindeabgaben und GIS, den Strom würde der "Mieter" selbst bezahlen. Ich möchte das ganze schriftlich machen, damit ich abgesichert bin (der Teufel schläft nicht) falls wir einmal nicht mehr miteinander können. Ich habe mir vorgestellt das ganze auf 3 Jahre zu befristen und dann immer wieder zu verlängern. Ich möchte aus der ganzen Sache keine Kosten haben (Versteuerung usw.)

Wie kann ich das besten machen, das das ganze auch rechtsgültig ist?

Danke

Manfred

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Also ein Mietvertrag ...

 

Vorsicht: Du bist danach auch für die Instandhaltung verantwortlich, und das Mietrechtsgesetz unterstützt die Mietern. Von daher würde ich auch eine "normale Miete" einheben. Aber rechtlich ist die kürzeste Frist glaube ich 3 Jahre für einen Mietvertrag ...

 

Am besten im Gesetzbuch nachschlagen bzw. einen Anwalt kontaktieren. Ev. gibt es schon Muster irgendwo online.

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Man kann aber auch ein zeitlich befristetes Wohnrecht gegen Zahlung der BK einräumen...

Außerdem sieht §1090 ABGB eindeutig das entrichten eines Entgeltes vor, was eigentlich gegen eine unentgeltliche Miete sprechen würde.

Weil eine Miete ohne Mietzins wäre eigentlich ein Leihvertrag womit wir wieder beim Wohnrecht wären.

Bearbeitet von Fl0
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Ein Vertrag ist das Präkarium durchaus, aber eben kein Mietvertrag. Das Familienmitglied muss sich halt damit abfinden, dass es jederzeit ohne besonderen Grund rausfliegen kann.

 

Alles andere lauft auf eine Miete raus, und ich habe das Gefühl dass der damit verbundene starke Schutz des Mieters nicht gewünscht ist. LG

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