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AB's Geburtstag


Gast Ulf
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Einem, meiner liebsten neuen Freunde, möchte ich heute gratulieren:

Michi , um 4.30h wünsche ich dir alles Gute zu deinem Geburtstag!

 

PS: Wann lässt du dich einmal von mir, nach einer Tour, nach Hause bringen?

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Bist du jetzt endlich "VOLLJÄHRIG", wurde aber schon langsam zeit,

:confused: oder is man des jetzt net schon mit 18? :confused:

 

Alles ,alles Gute lieber Michl!

 

Na mensch, dann heben wir am sonntag dann nen ganz .....dicken, .......großen, ......fetten ......

Humpen Bier auf dich!

 

http://www.my-smileys.de/35.gif

http://www.my-smileys.de/dance_2.gif

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DANKE!!!

 

So 1. Präsentation (Konzept Diplomarbeit) überlebt, jetzt muss ich nur noch die Präsentation (Informatikprojekt) für morgen machen... :f: :(

 

@Beginner: Jetzt schlaf mal länger, aber wirklich, dann lass ich mich auch vielleicht von dir kutschieren.

 

@PF: Jo er erdrückt mi eh scho. ;)

 

@LBJ, Tom: He, man ist schon ab 18 Volljährig! :U:

He ja wär am Sonntag eh gern dabei, will aber ned wieder 70km nach Wien und nachmal 70km wieder zurück in der Dunkelheit fahren, das hält die Sigma nicht so gut aus... :p

 

@Siegi: Jaja die Arbeit ruft... :mad: (Obwohl ich dann eh nix mehr gmacht hab... :D )

 

@Birki: He du böser Bube, ich trainier eh schon fest!

kompl.jpg

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Original geschrieben von LBJ

Bist du jetzt endlich "VOLLJÄHRIG", wurde aber schon langsam zeit,

:confused: oder is man des jetzt net schon mit 18? :confused:

 

Alles ,alles Gute lieber Michl!.......

 

Original geschrieben von AustrianBiker

DANKE!!!

@LBJ, Tom: He, man ist schon ab 18 Volljährig! :U:

 

ok:

hab schon wieder ne Gesetzesänderung verschlafen :rolleyes: :D

Das Gesetz unterscheidet:

 

· Kinder (bis zum 7. Geburtstag),

· unmündige Minderjährige (bis zum 14. Geburtstag)

· mündige Minderjährige (bis zum 18. Geburtstag).

 

Seit 1.7.2001 bist du schon mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig. Es gibt keine Verlängerung oder Verkürzung der Volljährigkeit mehr. Alle Bestimmungen, die bis jetzt an den 19. Geburtstag als Volljährigkeitsdatumsgrenze anknüpfen, ändern sich ebenfalls.

 

Das gilt auch für das Jugendstrafverfahren. Für die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen gibt es dort aber Sonderbestimmungen

 

na,na(wie ein alter mann mit nasierender Stimme )...zu meiner zeit hätts des net geben :D

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