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Frage an unsere Anwälte: Firmenanteile vor Zugriff durch Dritte schützen


Sonny
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Kann bei Übernahme von Geschäftsanteilen eigentlich im Gesellschaftervertrag (bzw. eher in einem Sideletter) ein Zugriff durch Dritte (analog dem Belastungs- und Veräußerungsverbot bei Liegenschaften) vereinbart werden, sodass im Falle des Falles (Zahlungsprobleme des Gesellschafters) keine Bank Zugriff auf die Anteile hat?

 

Wäre nett, wenn ihr mir Infos geben könntet.

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Nein, hat nix mit persönlicher Hafung des Gesellschafters im Unternehmen zu tun. Ich spreche von GmbH-Anteilen ...und einer persönlichen/privaten Haftung des betroffenen Gesellschafters hinsichtlich seiner (Privat-)Schulden.

 

Wenn ich die Rechtsvorlesungen noch richtig in Erinnerung habe, kann die Bank sehr wohl darauf zugreifen (zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt).

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jetzt wärs spannend an welche unternehmen er das verkauft hat.

dann könnte man ja mal einen Blick ins Firmenbuch riskieren. :D

 

Okay das wäre jetzt nicht die feine englische art aber. :p

 

grs kann man mit einer vinkulierung des Geschäftsanteils zumindest verhindern, dass im Falle einer Exekution den Geschäftsanteil irgendjemand bekommt.

Vielmehr fällt mir dazu auch nicht ein.

 

Ist aber ein Thema was den Gang zu einem Anwalt/Notar aufjedenfall rechtfertigen würde. ;)

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