Sonny Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Kann bei Übernahme von Geschäftsanteilen eigentlich im Gesellschaftervertrag (bzw. eher in einem Sideletter) ein Zugriff durch Dritte (analog dem Belastungs- und Veräußerungsverbot bei Liegenschaften) vereinbart werden, sodass im Falle des Falles (Zahlungsprobleme des Gesellschafters) keine Bank Zugriff auf die Anteile hat? Wäre nett, wenn ihr mir Infos geben könntet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 (bearbeitet) Welche Gesellschaft? KG? (Weil du ja irgendwie offensichtlich von der persönlichen Haftung eines einzelnen Gesellschafters sprichst?!) Bearbeitet 28. Oktober 2010 von Fl0 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sonny Geschrieben 28. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Nein, hat nix mit persönlicher Hafung des Gesellschafters im Unternehmen zu tun. Ich spreche von GmbH-Anteilen ...und einer persönlichen/privaten Haftung des betroffenen Gesellschafters hinsichtlich seiner (Privat-)Schulden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-philipp- Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Nein, hat nix mit persönlicher Hafung des Gesellschafters im Unternehmen zu tun. Ich spreche von GmbH-Anteilen ...und einer persönlichen/privaten Haftung des betroffenen Gesellschafters hinsichtlich seiner (Privat-)Schulden. Wenn ich die Rechtsvorlesungen noch richtig in Erinnerung habe, kann die Bank sehr wohl darauf zugreifen (zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hans4073 Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 Mein Notar erzählte mir unlängst genau davon, dass er einen "einbruchsicheren GmbH-Vertrag" erstellt; und bei zwei Handelsgerichten für zulässig befunden bekommen hat. Guckst Du mal hier http://www.notar-fellner.at/navigation/cms,id,23,nodeid,23,_language,de.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 28. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 28. Oktober 2010 jetzt wärs spannend an welche unternehmen er das verkauft hat. dann könnte man ja mal einen Blick ins Firmenbuch riskieren. Okay das wäre jetzt nicht die feine englische art aber. grs kann man mit einer vinkulierung des Geschäftsanteils zumindest verhindern, dass im Falle einer Exekution den Geschäftsanteil irgendjemand bekommt. Vielmehr fällt mir dazu auch nicht ein. Ist aber ein Thema was den Gang zu einem Anwalt/Notar aufjedenfall rechtfertigen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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