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probleme mit handwerker


skusi
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Wie genau kann man bei "Schwarzarbeit" a Mahnung verschicken?

 

Gibts einen Auftrag deinerseits?

Der liebe Installateur is ja selbst auch nicht besser drann wenn´s ihm draufkommen das er "schwarz" gearbeitet hat...du als Kunde hast da eher weniger zu befürchten (glaub ich).

 

cheers

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Wenn ich es richtig verstehe, gab's deinerseits eine Anfrage an die Firma X. Die hat dir kein (eigenes) Angebot gelegt, sondern nur weitervermittelt.

 

Hat der Mitarbeiter für seine Arbeit einen von dir unterschriebenen Auftrag bekommen, der eventuell an den "Vermittler" weitergereicht wurde? Auf irgendwas muss sich ja die Rechnung beziehen. :confused: Zumindest die von dir nachgefragten Liefer-/Leistungsnachweise (mit deiner Unterschrift) sollten seitens der Firma X vorhanden sein.

 

Wenn nicht und es auch kein Angebot der Firma X für eigene Leistungen gab, aus welchem eventuell ein Auftrag resultierte, würde ich Ruhe bewahren.

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wahrscheinlich hat er letztes jahr 100 sachen schwarz gmacht und demnächst a steuerprüfung, jetz schwitzt er weil er ned weiss, wie er die materialkäufe erklären soll :D

 

viel möglichkeiten hast ned, als antwort auf die mahnung schriftlich mitteilen, dass das rechtsverhältnis nur bestand mit dem auf deine anfrage hin empfohlenen arbeiter der dirs bad gmacht hat, und im bezahlten werklohn vereinbarungsgemäß das material inkludiert war.

 

aber nix erwähnen von wegen schwarz. sonst kannst mit gleicher post selbstanzeige beim fa machen und gleich mal die 20% ust überweisen in der hoffnung, dass sich weiter nix tut. wennsd aber eh guten glaubens davon ausgangen bist, dass der bursche der dirs bad gmacht hat alles inkl. ust verrechnet, er dir auch an beleg (denst zwischenzeitig verschmissen hast) geben hat und du deshalb alles für in ordnung befunden hast kannst auch einfach zuwarten was weiter passiert.

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Nein, zunächst keine Selbstanzeige. shroeder hat doch geschrieben, wie es gehen sollte. Die ersten beide Sätze des letzten Absatzes von dessem Rest getrennt betrachten!

 

Du schilderst der Firma den Fall, dass du dem Mitarbeiter (gegen eine inzwischen entsorgte Rechnung) Entgelt und Material gezahlt hast. Und nur mit dem Mitarbeiter als Privatperson hattest du einen "Vertrag". Im Prinzip hat die Person Y und nicht die (vermittelnde) Firma X die Arbeiten ausgeführt. Dass diese Person Y gleichzeitig wohl auch bei Firma X nichtselbstständig beschäftigt ist, ist (a) für die jetzige Forderung völlig ohne Belang und (b) im Zweifelsfall ihr Problem und dürfte dich nicht stören.

 

Firma X war für dich "nur" Vermittler und so lange keine Provisionen etc. vereinbart waren, war's das für sie.

 

Ansonsten hat Firma X von dir nur die unverbindliche Anfrage. Ist etwas wenig um Materialkosten einzufordern. ;)

Bearbeitet von kami
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hab vom arbeiter nie eine rechnung bekommen!
welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus?

:rolleyes:

 

 

... damit ich die Sache verstehe: die Firma schickt eine Rechnung/Mahnung,

Du sagst denen, dass einer ihrer Hackler - auf deren Vorschlag - die Sache schwarz gemacht hat

und die bestehen trotzdem auf dem Betrag?

 

PS: liest von der Finanz wer mit?

Wann drehts die Bude zu und schaut die Belege an?

:D

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welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus?

 

:D

 

keiner, aber wenn den arbeiter die firma vorbeischickt, der arbeitet und kassiert geld, dann kann er davon ausgehn, dass alles rechtens und nix scharz war. ungeachtet dessen, ob der arbeiter jetz das geld der firma unterschlagen hat oder ned.

 

is aer wursccht, weil er auch ned versteht wovon wir hier reden, und damit simma eh scho am ende möglicher hilfestellung durch ratschläge schwarzgeldwirtschaftserfahrener angekommen...

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