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forststrassen-fahrverbot im parlament


speedy
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http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/NRSP/NRSP_092/092_050.html

 

 

a bisserl was zum lesen, wer's nu net kennt!

 

(a unendliche gschicht)

 

 

 

Kurzzusammenfassung:

 

1) Antrag (von SPÖ, unterstützt von Grünen) auf ÖFFNUNG VON FORSTRASSEN über 1,5 m Breite für Mountainbiker (von ÖVP u FPÖ) ABGELEHNT

http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/009/I00956_.html

 

2) Entschließungsantrag, dass (mehr) Mountainbikestrecken auf Vertragsbasis erschlossen werden sollen, angenommen

http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/A/texte/005/A00573_.html

 

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Die Wanderer regen sich auch dann auf wennst auf legalen Strecken unterwegs bist. Es geht eher darum das wennst jetzt auf einem verbotenen Weg fahrst und stürtzt, dich verletzt ist der jenige dem der Weg ghört wegen dir im Arsch, und ich glaub du hast dann auch eine Menge Dreck am Stecken, ich halte mich ja auch net drann aber wenn ich dann so einen Downhill runter fahr pass ich sicher mehr auf als wenns ein offizieller Weg wäre.

 

MfG. Race-Driver:D

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Ja da war mal was, da hat irgend eine Frau jemanden verklagt weil es sie aufbaut hat auf dem seinem Weg! :rolleyes:

 

Aber das is ja lächerlich. Ich denk mal so: Wenns mich haut bin ich wohl selber schuld, dann hab ich mich wohl überschätzt oder einfach nur Pech gehabt. Jedanfalls is es mein Problem und ich verklag nicht gleich den Besitzer! Ich sag mir einfach Shit happens. Der kann ja auch nix dafür wenns mich haut!

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Ist es eh dein Problem wenn's die auf am illegalen Weg aufhaut. Weil im Prinzip hast ja "Ruhestörung" oder illegales Betreten verbrochen, damit's die aufbrezln kann.

 

Problem is eher, wenn er die fahren lasst, also LEGALE Strecken, denn dann ist der Wegerhalter verpflichtet, den Weg so zu erhalten, daß dir nix passieren kann. und wenn's die aufbrezelt, und du kannst ihm nachweisen, dass er den Weg in schlechtem Zustand gehabt hat, dann is er vorm Kadi der angschmierte.

 

Drum mag niemand gern a offizielle Streckn machen:

- Hohes Risiko

- Hoher Instandhaltungsaufwand

- Versicherung langt ordentlich zu, damit die Risken gedeckt werden.

 

Wenn's euch z'Fuss im Gemeindebau im Winter aufhaut weil der Hausmeister bsoffenwar, dann könnt's die Gemeinde auch verklagen ... ziemlich gleiches Prinzip.

(Wenn's ihr irgendwo einsteigt's und es euch dann über die Stiege runterhaut, weil's Licht nit angeht, weard's a koan Schilling kriagn, ausser Haftgeld)

 

-Thomas

 

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Wenn jemand auf einem "illegalem" Weg stürzt usw. passiert dem Grundeigentümer/Wegerhalter gar nix, weil da gibt's keine Haftung (dazu gibt's bereits ein Urteil des Obersten Gerichtshofes).

 

(Theoretisch) möglich wäre eine Haftung bei einer offiziellen Stecke (bzw. mit Erlaubnis befahrenen Weg).

Aber: Einen Weg, auf dem nix passieren kann, gibt's nicht, daher kann's auch keine Verpflichtung geben, den Weg so zu erhalten. Da man unter Mountainbikestrecke auch keine asphaltierte Autobahn versteht, wird's auch nichts machen, wenn Unebenheiten, Löcher etc. vorhanden sind. In dieser Hinsicht wird's aller Voraussicht nach KEINE Haftung geben.

Denkbar wäre eine solche jedoch z.b. wenn ein (unsichtbarer) Draht über die Straße gespannt ist, ein Schranken in einer unübersichtlichen Kurve den Weg versperrt etc.

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dass für Unfälle für Radfahrer die Grund- bzw. Wegbesitzer nicht für Schäden haften.

 

Eine Haftungsübernahme bei Unfällen aufgrund von Wegschäden sollte - wenn überhaupt - nur dann in Frage kommen, wenn man für das Benützen des Weges eine Benützungsgebühr oder ähnliches zu berappen hat (zB in einem Bikepark, wo keine "unüblichen" Hindernisse auf den Strecken sein dürfen) bzw. auf speziell gekennzeichneten Radwegen (zB für Kinder oder "Anfänger") und natürlich nur dann, wenn wirklich der Weg etwas "Außergewöhnliches" hatte.

 

Es nützt rein gar nichts, wenn 99,9 % der Biker die Einstellung haben, dass sie im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles selber die Folgen zum Tragen haben, denn einige wenige werden immer klagen (vielleicht vertreten durch Ed Fagan ...).

 

Wenn die Haftung generell bei den Bikern bliebe, würden einige derzeit verjagende Gesellen sicher ihre Einstellung ändern und man hätte ein leichteres Biker-Leben.

 

Wenn es so bleibt wie es jetzt ist: Versetzt euch in die Lage eines Wegbesitzers; mir wäre dann auch lieber, wenn ich keine Biker auf meinen Wegen sehen würde ...

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Dieser Haftungsausschluss/-beschränkung wird ja schon lange von seiten der "radfahrer-vertreter" gefordert und von "grund-/wegeigentümer-vertreter" verhindet (wie eben jetzt wieder) - weil dann hätten's ja einen vorwand weniger!

 

für den einzelnen, schlecht informierten grundeigentümer, der vielleicht wirklich fürchtet, zu einer haftung herangezogen zu werden (ausserdem is es ja schon unangenehm, ev. einen prozess am hals zu haben, auch wenn dabei nix rauskommt), kann dann "die haftung" aber ein tatsächlicher grund sein, einen nicht fahren zu lassen (hat ja auch keinen vorteil davon).

 

abgesehen davon kommst eh net zum biken, wenn'st vor jeder tour jeden grundeigentümer fragen würdest, ob'st fahren darfst.

 

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Das Debattenprotokoll durchlesend ist mir folgendes Zitag von Abg. Grollitsch aufgefallen.

 

...Wir haben derzeit 16 000 Meter Mountainbike-Strecken ausgewiesen....

 

Die wahren Bremser in der Geschichte sind, was ich so gelesen habe aber auch die Jäger (v.a. die "Sonntagsjäger").

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