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Der Alpenverein und das MTBen


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In der letzten Ausgabe seine Magazins BERGAUF widmet sich der AV intensiv dem MTBen. Dabei werden viele Aspekte rund um die Sportart und ihre Auswirkungen beleuchtet. Fast meint man, dass sich die verkrusteten Strukturen des AVs beginnen aufzuweichen.

 

Auch der Herr Präsident des AV, Dr. Christian Wadsack, ein 1968 Geborener, beleuchtet die Entwicklung des Sports und die der Einstellung des AVs dazu.

 

In seinem Bericht zitiert er folgender Passus aus dem Protokoll des Hauptausschusses des Alpenvereins aus dem Jahre 1990: "Diese Sportart bringt in den Verein eine starke Unruhe hinein...es gibt Auswüchse wie z.B. MTB-Rennen...und daher zwingt es den Alpenverein zum Handeln" Nun , die Unruhe sollte sich doch gelegt haben.

 

Schließlich kommt er auch zu dem Ergebnis, dass - insbesondere durch die Entwicklung der Fahrräder (Teil- oder Vollfederung) - ein signifikanter Anstieg jener Biker festzustellen ist, die sich nicht an die lokaleen und allgemeinen Verhaltesnregeln halten.

 

Den dann folgenden Satz schreib ich jetzt Wort für Wort ab (Tippfehler sind meine) , weil er es verdient:

 

Dieses durch die Anzahl der Ausübenden entstehende Problem ist, wenn man die Entwicklung des Sportkletterns als Vergleich heran zieht, nichts Ungewöhnliches und wurde durch die publikatorische Tätigkeit der Szenen, die mit Offroadgelände auf sensiblen Karstplateaus, Trialpfaden für Wurzelspezialisten oder gotverlassenen Downhillpfaden noch bis heute werben, verrstärkt. Eine deratige Entwicklung der Sportart wird vom Alpenverein auch heute nicht unterstützt.

 

Danke, Herr Präsident für die offenen Worte. Ich hab zwar nicht alles verstanden, aber Sie ganz offensichtlich auch nicht. Ich weiss jetzt wenigstens, wie der Fisch, der ja bekanntlich immer vom Kopf her stinkt, die Dinge sieht, und wer nächstes Jahr keinen Mitgliedsbeitrag mehr von mir bekommt.

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jaja, der alte alpenverein. erinnert ein bissl an die katholische kirche. und ich erinnere mich an seltsame briefwechsel mit führenden mitgliedern und auch eine diskussion hier (http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?91188-der-öav-und-die-bikenden-alpinsportler&highlight=alpenverein, anlass war damals dieser artikelin der öav zeitung: http://www.alpenverein.at/portal/Home/Downloads/Bergauf_3_08/Essl.pdf).

ich glaube ich habe schon seinerseits auf die statuten verwiesen, die offenbar in der führungsetage nicht gelesen werden (können?).

Von Förderung alpiner Sportarten ist da die Rede...

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?91188-der-öav-und-die-bikenden-alpinsportler&p=1714847&viewfull=1#post1714847

http://www.alpenverein.at/portal/Der_Verein/Satzung/Satzung_Hauptverein_30_09_06.pdf

Bearbeitet von bikeopi
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Najo, ich habs auch gelesen! Hab mir schon bevor ich es gelesen habe gedacht, dass nicht nur lobende Worte fallen werden. So schlimm fand ich es nicht. Den von dir erwähnten Absatz hab ich gelesen aber ignoriert, weil ich nicht abschätzen kann was der liebe man als naturschutz-sensibles Gebiet sieht. Jetzt werden sich die MTB-Gegner denken: Der weiß ned was er tut! Die Wanderer wissens auch nicht, das Weidevieh ebensowenig. Ich nehm wenigstens meinen Mist wieder mit. ;)

 

Was wir bräuchten ist eine Lobby, die endlich eine gesetzliche Regelung, die das Befahren prinzipiell ALLER Wege (mit Ausnahmen!) erlaubt, durchbringt. Obwohl in Österreich ist jetzt eher die Frage wie viel kostets? :devil: Aber solange eine Partei, die sogar Fahrradstraßen blockiert, über die 4% Hürde kommt, wird es wohl damit sicher nichts werden.

 

Es könnte so einfach sein - siehe NoDocs Signatur... :zzzz:

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Hier gibts das ganze auch online.

 

Ist jetzt eigentlich offtopic, aber, :f: , der Alpenverein will immer die Natur schützen, schickt mir ungefragt jedes Jahr hunderte, wenn nicht sogar tausende Seiten seiner Magazine zu und dann gibts die eh auch online. Wieso gibts da keine Kampagne den Mist abzubestellen und per Email zu erhalten?

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wobei mir speziell eine bildunterschrift: "Keine Vorbildwirkung: Alpine Wege gehören den Wanderern und Bergsteigern" beim lesen schon sehr sauer aufgestoßen hat. das trifft das verständnis des ÖAV ziemlich genau (gleiches denken aber eh auch jäger, wanderer, bergsteiger, skifahrer, MTBer), widerspricht meiner einstellung aber sehr:

die natur und damit auch all ihre wegerl gehören niemandem. jeder, der sich in ihr bewegt, sollte das rücksichtsvoll tun und alle anderen, die das auch so sehen, tolerant akzeptieren.

dann hätten wir alle viel weniger probleme miteinander.

 

...ist nur meine meinung dazu...

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wobei mir speziell eine bildunterschrift: "Keine Vorbildwirkung: Alpine Wege gehören den Wanderern und Bergsteigern" beim lesen schon sehr sauer aufgestoßen hat. das trifft das verständnis des ÖAV ziemlich genau (gleiches denken aber eh auch jäger, wanderer, bergsteiger, skifahrer, MTBer), widerspricht meiner einstellung aber sehr:

die natur und damit auch all ihre wegerl gehören niemandem. jeder, der sich in ihr bewegt, sollte das rücksichtsvoll tun und alle anderen, die das auch so sehen, tolerant akzeptieren.

dann hätten wir alle viel weniger probleme miteinander.

 

...ist nur meine meinung dazu...

 

Genau das hab ich mir beim gestrigen Lesen dieser Bildunterschrift auch gedacht!

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Naja, die "Wegerln" gehoeren halt dem, der sie anlegt und pflegt.

 

Übrigens der einzige Grund eines Bauern mit dem ich kürzlich geredet hab, warum er keine MTB's auf seinen Wegen und Forststrassen haben will. Ein rein haftungsrechtliches Problem fuer ihn. Das sich scheinbar garnicht so einfach lösen laesst.

 

cu

martin

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Hab die Zeitschrift gestern auch bekommen und war einigermaßen überrascht, daß der AV sich dem Thema so umfangreich widmet. Leider hat sich aber wie schon angesprochen nur an der Oberfläche was geändert: Forststraßen und freigegebene Wege sind OK, alles andere aber tabu und natürlich nur den Wanderern und Bergsteigern vorbehalten. Und das obwohl gleichzeitig Fahrtechniktrainings (wozu? für die Forststraße?) und gemeinsame Ausfahrten angeboten werden, bei denen sicher nicht nur auf "erlaubten" Wegen gefahren wird.

 

Bin gespannt, wie lange der AV noch die Augen vor der Realität verschließen will.

 

@dodl: die Wegerl gehören gar niemandem. Und bzgl. Haftung: Schild aufstellen mit der Aufschrift "Befahren auf eigene Gefahr" und fertig, so schwierig kann das nicht sein.

Bearbeitet von romanski
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...... haftungsrechtliches Problem fuer ihn. Das sich scheinbar garnicht so einfach lösen laesst.

......

 

ja, das ist wohl die beliebteste ausrede.

an zweiter stelle kommt das wild, das besonders sensibel auf fahrräder reagiert, weniger auf lärmende fussgänger und gar nicht auf geländewägen und gewehrschüsse.

dann kommt die bodenerosion durch rollende radreifen, welche in keinem verhältnis zu jener durch bergschuhsohlen, wanderspiesse, kuhhufe etc steht.

als letztes noch die gefährdung der fussgänger (es vergeht ja kaum ein tag an dem nicht ein wildgewordener biker einen wandersmann über den haufen fährt).

jaja.

 

wie man die lage ganz einfach ändern könnte, ist zb im bayrischen landesgesetz bzw in NoDocs signatur nachzulesen.

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ja, das ist wohl die beliebteste ausrede.

an zweiter stelle kommt das wild, das besonders sensibel auf fahrräder reagiert, weniger auf lärmende fussgänger und gar nicht auf geländewägen und gewehrschüsse.

dann kommt die bodenerosion durch rollende radreifen, welche in keinem verhältnis zu jener durch bergschuhsohlen, wanderspiesse, kuhhufe etc steht.

als letztes noch die gefährdung der fussgänger (es vergeht ja kaum ein tag an dem nicht ein wildgewordener biker einen wandersmann über den haufen fährt).

jaja.

 

wie man die lage ganz einfach ändern könnte, ist zb im bayrischen landesgesetz bzw in NoDocs signatur nachzulesen.

 

Ich weiss nicht wie das in bayern geregelt wird.

Ein Schild "Befahren auf eigene Gefahr" geht so nicht, hat irgendwas mit Wegerhaltungspflicht, schlechterstellung der Wanderer und was weiss ich zu tun. Er hat mir dazu sogar eine Seite gezeigt, die ich aber grad nicht finde. Was wir privat logisch finden is halt nicht immer auch rechtlich so einfach.

Ich seh dann vor dem hintergrund schon ein, wenn der Grundbesitzer sich diesbezueglich nicht aktiv engagiert.

Er hat ja nur Nachteile, wenns nicht grad ein Zimmervermieter ist.

 

Ansonsten steht es ihm ja frei das Biken zuzulassen, ist dann halt Verhandlungssache. Ich bin 2 Jahre lang mit dem Segen des Waldbesitzers und des Jagdpächters mit meinen Kleinen im Wienerwald Bogenschiessen gewesen.

 

Ha, hab die Seite gefunden. Der scheint nicht abgeneigt zu sein, aber es liest sich kompliziert, weils mehrere Gesetze betrifft?

http://www.freizeitrecht.at/radfahren.htm

 

cu

martin

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wo steht das?

 

Die Wege "gehören" sicher nicht dem, der sie anlegt. Sonst könnte ich 2m neben dem AV-Wanderweg mein eigenes Wegerl anlegen, und jedem, der mir nicht passt, die Benutzung verbieten. Sofern ich mich beim Biken angemessen verhalte und keine Schäden hinterlasse, kann ich mich im freien, unbewirtschafteten Gelände genauso bewegen wie jeder andere auch.

 

wo steht das?

 

Lies den Artikel in der AV-Zeitschrift, da steht einiges zur Haftung drin. Das Schild brauchts gar nicht, das ganze ist, wie Bikeopi schon gesagt hat, nicht mehr als eine Ausrede.

 

Zitat:

" Dies heißt für die Praxis, daß nur ganz krasse Fälle der Verkehrssicherungspflichtverletzung zu einer Haftung des Wegerhalters führen können.Wenn ein Wegerhalter den Weg vor atypischen Gefahrenquellen schützt, wird er im Falle eines Unfalls auch nicht zur Haftung herangezogen werden können."

 

"Krasse Fälle" wären da zB quer über den Weg gespannte Drähte o.ä.

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Hinsichtlich der Haftung ist dieser Link interessant. Vorallem auch die Rechtssprechung - Bub stolpert über 10cm hohen Buckel durch Wurzelwuchs am asphaltierten Weg => Grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters.

Hintergrund der Regelung war 1975 übrigens die BESCHRÄNKUNG der Wegehalterhaftung auf grobe Fahrlässigkeit.

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@dodl

 

es ist schon richtig, dass in österreich eine haftung durch den wegehalter besteht - diese bezieht sich aber nur auf grobe fahrlässigkeit.

weiters ist das befahren von forststrassen in der regel ohnedies verboten. (zit: Bei unerlaubter, insbesondere widmungswidriger Benutzung des Weges (zB Abschrankung, Fahrverbotszeichen) besteht keine Haftung; § 1319 Abs 1 Satz 2 ABGB.)so what?

 

prinzipiell bin ich für die schaffung einer rechtslage, welche ein freies wegerecht für mtbiker vorsieht und gleichzeitig die eigenverantwortung der freizeitsportler in den vordergrund stellt.

Bearbeitet von bikeopi
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Übrigens der einzige Grund eines Bauern mit dem ich kürzlich geredet hab, warum er keine MTB's auf seinen Wegen und Forststrassen haben will. Ein rein haftungsrechtliches Problem fuer ihn. Das sich scheinbar garnicht so einfach lösen laesst.

martin

 

Ich hab letztens von einem Freund gehört der mit einem Bauer/Jäger genau über das benützen der Forstrassen geredet hat:

Der Bauer/Jäger will nicht das die Mountainbiker die Fortstraßen benützen, weil die so schnell unterwegs sind und man sie nicht kommen hört.

Da entsteht nämlich für ihn das Problem:

Wenn er gerade am Hochsitz sitzt und auf ein Wild angelegt hat, kann sein das ein Mountainbiker in seinen Schuss fährt! :f:

Kein Witz! :rofl:

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@dodl

 

es ist schon richtig, dass in österreich eine haftung durch den wegehalter besteht - diese bezieht sich aber nur auf grobe fahrlässigkeit.

weiters ist das befahren von forststrassen in der regel ohnedies verboten. (zit: Bei unerlaubter, insbesondere widmungswidriger Benutzung des Weges (zB Abschrankung, Fahrverbotszeichen) besteht keine Haftung; § 1319 Abs 1 Satz 2 ABGB.)so what?

 

prinzipiell bin ich für die schaffung einer rechtslage, welche ein freies wegerecht für mtbiker vorsieht und gleichzeitig die eigenverantwortung der freizeitsportler in den vordergrund stellt.

 

Ja eh, so wie es jetzt ist, hat der Grundbesitzer/Wegehalter kein Problem mit dem Bikern was das angeht. Sobald man legal fahren kann waer das anders.

Ich haette jetzt als Waldbesitzer mit womoeglich Dutzenden km Wegen, auch nicht so grosses Interesse, dass erstens doch recht massiv in mein Eigentumsrecht eingegriffen wird und ich noch fuer die Erhaltung der Wege auch verantwortlich bin. und das alles unentgeltlich. Ein Jagdpächter hingegen zahlt fürstlich.

Und die Wege kann man bei Interesse auch jetzt schon fuer uns öffnen, in Saalfelden heuer gabs kam einen Weg den man nicht befahren durfte :)

 

Ob halt der doch eher "traditionelle" OeAV da der richtige Ansprechpartner ist?

 

cu

martin

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Ja eh, so wie es jetzt ist, hat der Grundbesitzer/Wegehalter kein Problem mit dem Bikern was das angeht. Sobald man legal fahren kann waer das anders.

Ich haette jetzt als Waldbesitzer mit womoeglich Dutzenden km Wegen, auch nicht so grosses Interesse, dass erstens doch recht massiv in mein Eigentumsrecht eingegriffen wird und ich noch fuer die Erhaltung der Wege auch verantwortlich bin. und das alles unentgeltlich. Ein Jagdpächter hingegen zahlt fürstlich.

Und die Wege kann man bei Interesse auch jetzt schon fuer uns öffnen, in Saalfelden heuer gabs kam einen Weg den man nicht befahren durfte :)

 

Ob halt der doch eher "traditionelle" OeAV da der richtige Ansprechpartner ist?

 

cu

martin

 

natürlich haben die waldbesitzer kein interesse und die jagd ist der politik allemal näher als eine relativ kleine gruppe von radsportlern.

ich bin mir sicher, dass man heute nicht einmal das freie wegerecht (sog. wegfreiheit, forstgesetz, 1975!) für zufussgeher durchbringen würde.

dass aber ein nebeneinander durchaus funktioniert, sieht man an anderen ländern bzw auch in touristischen gegenden in österreich.

(zb schottlands outdoor access code bzw tiroler mtb-modell - auch in diesen gegenden wird im übrigen gehegt und gejagt...)

 

und noch ein argument gibts für uns biker; die meisten forststrassen werden mit öffentlichen geldern gefördert, viele sind sogar im besitz des bundes.

Bearbeitet von bikeopi
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Ich haette jetzt als Waldbesitzer mit womoeglich Dutzenden km Wegen, auch nicht so grosses Interesse, dass erstens doch recht massiv in mein Eigentumsrecht eingegriffen wird und ich noch fuer die Erhaltung der Wege auch verantwortlich bin. und das alles unentgeltlich. Ein Jagdpächter hingegen zahlt fürstlich.

Und die Wege kann man bei Interesse auch jetzt schon fuer uns öffnen, in Saalfelden heuer gabs kam einen Weg den man nicht befahren durfte :)

 

Zu Fuß darf man sich ja im Wald auch bewegen. D.h. es wurde schon in das Eigentumsrecht eingegriffen, wenn du es so sehen willst. Es ist ja nicht so, dass die Waldbesitzer keine Förderungen beziehen. ;) Und für legale MTB-Strecken zahlt normalerweise der Tourismusverband VIEL Geld. :rolleyes:

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Dann sind sich ja eh alle einig :D

 

Was ich bisher vom Grundbesitzer mitbekommen habe, sind ihm die Biker wurscht. Stress will er keinen haben. Privat liess sich bisher immer was aushandeln (Reiten, Bogen, sonstwas).

So wie ich das aus meinem Link verstehe, gibts bei einer gesetzliche regelung scheinbar das Problem, dass das gleich 3-4 verschiedene Gesetze tangieren wuerde. Und bei blossen vertraglichen Vereinbarungen die Haftungsfrage fuern Wegehalter nachteilig wird. OK, das wird er sich wohl gegen genuegend Geld antun :)

Fragt sich nur, wer soll sich das umbauen der entsprechenden Gesetze antun und vor allem wie soll das mit den Schwarzen im bund funktionieren (Jäger!).

 

Und beim Alpenverein seh ich auch zuerst einen Wanderer mit Holzwanderstock im Lodenmantel vor meinem geistigen Auge und weniger einen Biker im 2 Rad Chaoten Trikot :D

 

cu

martin

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